Vorlage an den Landrat


6. Termine

Ab dem Zeitpunkt des landrätlichen Beschlusses (Vorprojektvorlage) wird die Planung und das Baukreditvorlage-Verfahren voraussichtlich eineinviertel Jahre dauern.


Die Ausführungsplanung und Realisierung wird weitere eindreiviertel Jahre beanspruchen.




7. Kosten und Finanzierung


7.1. Schätzung der Investitionskosten





7.2. Projektierungskosten


Die Projektierungskosten bis und mit Baukreditvorlage, inkl. Ausarbeitung eines Bauprojektes mit detailliertem Kostenvoranschlag betragen:




7.3. Beiträge Dritter


Für die Bereitstellung des Kulturgüterschutzraumes übernimmt das Bundesamt für Zivilschutz 30% und das Amt für Zivilschutz des Kantons Basel-Landschaft 20% der Erstellungskosten. Es ist mit einem Bau- und Einrichtungsbetrag von ca. Fr. 500'000.- zu rechnen.




7.4. Folgekosten


Betriebliche Folgekosten:


Mit der Inbetriebnahme des neuen Staatsarchivs ist keine Erhöhung des Personalbestandes verknüpft. Wohl ist vorauszusehen, wie unter 3.2. dargestellt, dass das Staatsarchiv in nächster Zeit mehr Personal für die Aufgabenerledigung benötigen wird. Dieser Zuwachs ist jedoch unabhängig vom Bauvorhaben und wird schrittweise und aufgrund eines konkreten Bedürfnisnachweises vor sich gehen. Ohne neues Gebäude würden sich die räumlichen Verhältnisse noch verschlimmern, die Arbeitsabläufe würden zunehmend komplizierter und entsprechend personalintensiver.


Mit dem neuen Gebäude können die Dienstleistungen des Staatsarchivs wesentlich intensiviert werden. Obwohl das Gebäude grösser und komplexer als das bisherige sein wird, wurde konsequent darauf geachtet, dass es mit möglichst wenig Personal optimal betrieben werden kann. Die neue Infrastruktur ermöglicht aber gleichzeitig eine grosse Effizienzsteigerung, so dass die betrieblichen Mehrkosten deutlich kleiner als die Leistungsverbesserung bleiben werden. Neue Möglichkeiten, wie die Selbstbedienung bei Mikrofilmen und den Findmitteln, sollten helfen, den Personalbedarf in Grenzen zu halten. Der Unterhaltsbedarf der neuen Infrastruktur sollte ebenfalls nicht bedeutend höher sein, da heute unterhaltsintensive Einrichtungen (z.B. alte Gleitregalanlagen und Lesegeräte) durch neue ersetzt werden.


Die Entwicklung des Personalbestandes aufgrund zunehmender Archivalien und den zu erbringenden gesetzlich verankerten Leistungen präsentiert sich folgendermassen: Bis ins Jahr 2005 wird von einem Bedarf von 2 Personen, eine für die Vermittlung und eine für die Sicherung (je Fr. 110'000.- weiterverrechenbare Kosten p. A.) ausgegangen. Bis ins Jahr 2029 wird maximal mit weiteren 2 Stellen für die Kanzlei und den Lesesaal (je Fr. 110'000.- weiterverrechenbare Kosten p. A.) sowie 3 Stellen für wissenschaftliche Archivarinnen und Archivare (je Fr. 150'000.- weiterverrechenbare Kosten p. A.) gerechnet. Die maximalen zusätzlichen Personalkosten belaufen sich somit im Jahre 2029 auf Fr. 890'000.-


Als eigentliche Folgeaufwendung mit Inbetriebnahme des neuen Staatsarchivs ist im Bereich Hauswartung der Zusatzbedarf von einer halben Stelle ( Fr. 50'000.- weiterverrechenbare Kosten p. A.) aufzuführen.


Bauliche Folgekosten:


Die Auflösung bestehender Aussendepots und der Abbau der zum Teil überfüllten Zwischenarchive in der Verwaltung wird eine Entlastung der Mietkosten zur Folge haben. Wie sich diese Entlastung kostenmässig auswirken wird, kann heute noch nicht beziffert werden.


Total jährlich wiederkehrende Folgekosten:




8. Antrag


Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir Ihnen, gemäss beiliegendem Entwurf zu beschliessen.


Liestal, 6. November 2001


Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Schmid
der Landschreiber: Mundschin



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