Vorlage an den Landrat

 

Kommentare zum Sektor Gesundheit

Erträge und Kosten des Gesundheitsbereichs im Kantonshaushalt lassen naturgemäss nur einen Ausschnitt, beschränkt auf Zahlen und diese ebenfalls nur auf Teilbasis, zu. Über die Bedeutung der Gesundheit als Sozial- und Wirtschaftsfaktor lassen sich daraus keine Schlussfolgerungen ziehen. Aber der Kanton finanziert einen grossen Anteil an den Gesamtkosten des Gesundheitswesens, so dass ein Blick darauf nützlich sein kann. Der Einfachheit halber wurde auf die Konten der Staatsrechnung zurückgegriffen, weil diese seit Jahren strukturell praktisch unverändert geführt werden und deshalb einen einigermassen verlässlichen Eindruck der Kostendynamik abgeben.

 

Gesundheitskosten 1995 - 2000 (Mio. CHF)

 

1995

1996

1997

1998

1999

2000

Spitalbetriebe 1)

304

309

309

313

310

330

Spitalabkommen und Beiträge 2)

64

52

61

52

61

70

Übrige Gesundheitskosten 3)

14

13

12

14

12

13

Total Gesundheitskosten

382

374

382

379

383

412

1) 2270, 2271, 2275, 2280, 2290, 2295, 2296

2) 2202

3) 2201, 2204, 2205, 2260

 

Während der Gesamtaufwand in der Laufenden Rechnung seit 1995 um über einen Viertel zugenommen hat, sind die Gesundheitskosten (Bruttoaufwand ohne Ausgaben für die Verbilligung der Krankenkassenprämien) im gleichen Zeitraum lediglich um 8 Prozent gestiegen. Dies hat zur Folge, dass sich der Anteil der Gesundheitskosten am Aufwand der Laufenden Rechnung von knapp 22 Prozent (Stand 1995) auf rund 18 Prozent (Stand 2000) zurückgebildet hat. Die relative Bedeutung der Gesundheitskosten für den Staatshaushalt hat also - trotz absolutem Wachstum - abgenommen.

Der Anteil der einzelnen Komponenten an den gesamten Gesundheitskosten ist über den betrachteten Zeitraum konstant geblieben. Auf die Spitalbetriebe (Kantonsspitäler, Kantonale Psychiatrische Dienste und Kantonales Altersheim) entfallen 80 Prozent der Ausgaben, auf die Spitalabkommen 17 Prozent und auf die übrigen Gesundheitskosten (Sanitätswesen, Kontrollstelle für Heil- und Betäubungsmittel, Kinder- und Jugendzahnpflege und Berufsschule für Pflege) 3 Prozent der Bruttoaufwendungen des Kantons im Gesundheitssektor.


Kommentare zum Erziehungssektor

Auch hier gilt es zu beachten, dass die vom Kanton getragenen Kosten für den Erziehungssektor nur einen Ausschnitt aus dem Gesamtbild von Aufwendungen und Erträgen im Bildungsbereich darstellen und damit nur beschränkte Aussagekraft haben für den Wert des kantonalen Erziehungssystems und seiner Wirkungen. Trotzdem erscheinen einfache Übersichten wie die in der nachstehenden Tabelle als nützlich.

Die Bildungskosten sind seit 1995 insgesamt um mehr als 36 Prozent gewachsen. Die überproportionale Zunahme hat zur Folge, dass der Anteil der Bildungskosten am Gesamtaufwand des Kantons von rund 20 Prozent (Stand 1995) auf fast 22 Prozent gestiegen ist, was die wachsende Bedeutung des Bildungswesens für den Kanton reflektiert.

 

Bildungskosten 1995 - 2000 (Mio. CHF)

 

1995

1996

1997

1998

1999

2000

Grundschulen 1)

140

145

143

157

158

162

Weiterführende Schulen 2)

123

165

162

181

177

179

Berufsbildung 3)

73

77

82

85

87

105

Übrige Bildungskosten 4)

21

20

22

27

27

39

Total Bildungskosten

357

407

409

450

449

485

1) 2520, 2522, 2524, 2527, 2529

2) 2530, 2531, 2532, 2533, 2534, 2535, 2536, 2537, 2538, 2539

3) 2241, 2242, 2260, 2541, 2542, 2543, 2544, 2545, 2546, 2548, 2549

4) 2501, 2502, 2503, 2504, 2510, 2512

 

Die finanziellen Aufwendungen des Kantons für die Grundschulen hat in den letzten Jahren stetig abgenommen; während 1995 noch 40 Prozent der Bildungsausgaben für die Grundschulen verwendet wurden, waren es 2000 nur noch rund 33 Prozent. Von diesem relativen Rückgang haben im besonderen Masse die weiterführenden Schulen, deren Anteil von 34 auf 37 Prozenrt gestiegen ist, und die Berufsausbildung profitiert, wofür der Kanton heute rund 22 Prozent der Bildungsausgaben einsetzt. Diese Entwicklung ist ein Indikator für die zunehmende Weiterbildung nach der obligatorischen Schule.


Der Leistungsaustausch mit Basel-Stadt

Seit geraumer Zeit wird eine Statistik geführt, die anhand der Konten der Staatsrechnung den Leistungsaustausch mit Basel-Stadt aufzeichnet. Die nachfolgende Darstellung mag zur sachlichen Diskussion beitragen.

Zunächst ist festzuhalten, dass der Kanton Basel-Landschaft für die Transferzahlungen nach Basel-Stadt Leistungen einkauft, vorab in den Bereichen Bildung, Gesundheit, öffentlicher Verkehr und Kultur. Diese Einkäufe beruhen auf Rechtsgrundlagen; zur Zeit gibt es etwa 50 gültige bikantonale Verträge sowie 10 weitere mit städtischen Instutionen.

Die Tatsache, dass umgekehrt Basel-Stadt nur in vergleichsweise geringem Ausmass Leistungen im Baselbiet einkauft, illustriert die Zentrumsfunktion, die die Stadt Basel für die Agglomeration und die Region hat.

Es wird hier nicht angestrebt, die Angemessenheit der Zahlungen insgesamt und / oder einzelner Bereiche zu diskutieren. Es soll jedoch darauf hingewiesen werden, dass die Nettotransfers des Kantons Basel-Landschaft in jüngster Vergangenheit aufgrund politischer Entscheidungen des Kantons deutlich zugenommen haben.

 

Transfers zwischen Basel-Landschaft und Basel-Stadt 1995 - 2000 (Mio. CHF)

 

1995

1996

1997

1998

1999

2000

Nettoabgeltungen an Basel-Stadt (10)

99

121

141

131

141

161

Beiträge an gemeinsame Aufgaben mit BS

20

20

28

32

51

49

Abgeltungen und Beiträge an gemeinsame Aufgaben mit BS

119

141

169

163

192

210

Aufwand Laufende Rechnung BL

1'757

1'958

2'001

1'992

2'086

2'200

Abgeltungen und Beiträge in % des Laufenden Aufwands

6.77

7.20

8.45

8.17

9.21

9.45

Investitionen in regionale Infrastrukturvorhaben mit BS

 

 

3

22

8

14

 

Bemerkungen zur Investitionsrechnung

Die Investitionstätigkeit des Kantons, wie sie sich in den Kontengruppen 5 (Aufwendungen) und 6 (Erträge) widerspiegelt, hielt sich im Berichtsjahr auf mittlerweile gewohnt relativ hohem Niveau, wie dies der mittelfristigen Absicht des Regierungsrates entspricht.

Das Bruttovolumen war etwas niedriger als budgetiert; im wesentlichen weil der Hochbau weniger Mittel in Anspruch nahm, während der Tiefbau das Budget praktisch voll in Anspruch nahm. Auch die Investitionsbeiträge lagen niedriger als angenommen, weil einige Projekt verschoben wurden. Entsprechend lagen auch die stark von den Bundesbeiträgen beeinflussten Erträge der Investitionsrechnung niedriger als budgetiert.

Die Investitionen, besonders ihre Verteilung auf die verschiedenen Kategorien, unterliegen von Jahr zu Jahr unvermeidlichen Schwankungen, trotzdem sie so gut wie nur immer möglich im Einzelnen geplant werden.


Mittel- und langfristige Verbindlichkeiten

Die Finanzierung des Haushaltes mit Fremdmitteln ist seit längerer Zeit Gegenstand einer systematischen Optimierungspolitik. Es wird versucht, das notwendige Fremdkapital so günstig wie möglich zu erwerben und, wenn sich die Möglichkeit ergibt, auch möglichst günstig umzuschulden. So konnte im Berichtsjahr eine Staatsanleihe von 6 1/4 Prozent Nominalzinssatz durch eine solche mit 4 Prozent ersetzt werden.

Insgesamt wurden die mittel- und langfristigen Verbindlichkeiten des Kantons (einschliesslich der von der Basellandschaftlichen Kantonalbank selber bedienten Anleihen für das Dotationskapital) auf knapp unter 700 Millionen Franken zurückgeführt worden.


Anträge

Der Regierungsrat beantragt:

1. Der Landrat genehmigt die Staatsrechnung 2000, bestehend aus der Verwaltungsrechnung (Laufende Rechnung, Investitionsrechnung), der Bestandesrechnung sowie den Rechnungen der Fonds und Stiftungen.

2. Der Landrat genehmigt die Rückstellung von 30 Millionen Franken für den Ankauf von Schulhäusern von Gemeinden.

3. Der Landrat genehmigt die Rückstellung von 20 Millionen Franken (teilweise Berücksichtigung zukünftiger Zahlungsverpflichtungen betr. Teuerungsausgleich für Rentner).

4. Der Landrat genehmigt die Rückstellung von 30 Millionen Franken (teilweise Vorsorge betr. Investitionsbeiträge).

5. Der Landrat nimmt vom Bericht der der Finanzkontrolle zur Staatsrechnung 2000 Kenntnis.

Die Beschlüsse nach 2., 3. und 4. unterstehen dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Absatz 1b der Kantonsverfassung.

Liestal, 27. März 2001

Im Namen des Regierungsrates Der Regierungspräsident: Koellreuter Der Landschreiber: Mundschin

Fussnote:

10. Abgeltungen an den Kanton Basel-Stadt plus Abgeltungen an private Institutionen in Basel-Stadt abzüglich Rückerstattungen von Basel-Stad