Vorlage an den Landrat

I. Zum Bildungswesen des Kantons


1. "Volksbildung ist Volksbefreiung"


Die erste Basler Schulordnung von 1766 bezeichnet die öffentliche Schule als "Werkstatt", in der "man Menschen veredeln, Gewerbe, Künste und Wissenschaften befördern und Nahrung und öffentlichen Wohlstand seines Landes erhöhen will". Die Schulen auf der Landschaft blieben indessen lange Zeit von Pfarrherren organisierte Zirkel.


Nach der Kantonstrennung hiess dann die Losung "Volksbildung ist Volksbefreiung". Mit Johann Jakob Kettiger (1802-1869) und Martin Birmann (1828-1890) verfügte der neue Kanton über zwei ausgewiesene Bildungsfachleute, die es im Sinne von Johann Heinrich Pestalozzi und Jean Jacques Rousseau verstanden, sein Bildungswesen vorwärts zu bringen. Das war kein einfaches Unterfangen, weil die Ausbildung der Kinder nicht überall als notwendig angesehen wurde. Allen Widerständen zum Trotz wurde 1835 das erste Basellandschaftliche Schulgesetz durch das Volk angenommen und auf seiner Grundlage die vier Bezirksschulen in Waldenburg, Böckten, Liestal und Therwil eingerichtet.


Anfänglich galten die Anstrengungen im Baselbieter Schulwesen, wie überall, vor allem der männlichen Jugend. Für die jungen Frauen hatten in erster Linie die Frauenvereine zu sorgen, indem sie diese auf die Haushaltsführung vorbereiteten. Mädchensekundarschulen gab es daher bis 1890 nur in Liestal und in Gelterkinden.


Der Kindergarten blieb lange Zeit eine private oder kirchliche Angelegenheit, welche vielerorts von Ordensschwestern oder Diakonissen wahrgenommen wurde, die buchstäblich zu Gotteslohn arbeiteten. Erst mit Inkrafttreten des heutigen Schulgesetzes im Jahre 1979 gingen alle Kindergärten an die Gemeinden über.


Für die schon immer in gemeinnützigen Heimen betreuten behinderten Kinder kamen dank der Einführung der Invalidenversicherung nach 1959 heilpädagogische Erziehungskonzepte zum Tragen.


 Die ersten Berufsausbildungen sind im Kanton um 1870 im Zusammenhang mit der Gründung örtlicher Gewerbevereine entstanden. Mit dem kantonalen Lehrlingsgesetz von 1916 wurden der Berufsschulunterricht und die Lehrabschlussprüfungen obligatorisch erklärt. Der Berufsschulunterricht fand lange Zeit in Schulhäusern anderer Schularten statt. 1955 wurde in Liestal eine kaufmännische Berufsschule und 1968 die vergrösserte Gewerbeschule und 1971 in Muttenz eine neue Gewerbeschule eingeweiht.


1985 löste das heutige Gesetz über die Berufsbildung das Lehrlingsgesetz ab.


Das erste Gymnasium des Kantons wurde1963 in Liestal eröffnet. 1964 folgte das Gymnasium Münchenstein, 1972 nahmen die Gymnasien Oberwil und Muttenz und 1966 das Seminar Liestal ihre Tätigkeit auf.


1964 gelang unserem Kanton mit der Einrichtung von Jugendmusikschulen gar eine schweizerische Pionierleistung.


1973 wurde die heutige Fachhochschule beider Basel und 1975 die Schule für Spitalberufe eröffnet. Seit 1980 ist der Kanton Basel-Landschaft Mitträger der Universität Basel und seit 1988 der Volkshochschule beider Basel.


Das 1979 in Kraft getretene heutige Schulgesetz führte zu einer sehr weitgehenden Demokratisierung des Baselbieter Bildungswesens.




2. Aussenbeziehungen


Im 1990 erschienenen OECD-Bericht über die Bildungspolitik in der Schweiz wird festgestellt, dass die Bildungspolitik im Bewusstsein der Bürger und Bürgerinnen unseres Landes zur politischen und kulturellen Einheit der Kantone gehöre.


Tatsächlich gibt es in der geltenden Bundesverfassung keinen Bildungsartikel und die Bundeskompetenzen im Bildungsbereich sind entsprechend bescheiden.


Zuständig dafür sind zwei Departemente: Für die gymnasiale Bildung und die Hochschulen (Universitäten, ETH) das Departement des Innern; für die Berufsbildung, die Fachhochschulen in den Bereichen von Industrie, Gewerbe, Dienstleistungen sowie Land- und Forstwirtschaft das Volkswirtschaftsdepartement.


In diesen Bereichen kann der Bund zwar verbindliche Gesetze und Verordnungen erlassen, er verfügt aber über keine Instrumente, um direkt auf die Kantone einwirken zu können. Koordiniert wird die schweizerische Bildungspolitik im Rahmen des Konkordates über die Schulkoordination vom 29. Oktober 1970 durch die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK). Weitere interkantonale Organe bilden die Schweizerische Universitätskonferenz und der 1996 geschaffene Eidgenössische Fachhochschulrat , in welcher der Bund, die Kantone und die Wirtschaft vertreten sind.


Bei der beschriebenen Art von Koordination und Planung besteht nach Auffassung der OECD-Sachverständigen die Gefahr, dass sich die Beteiligten gegenseitig neutralisieren, wenn keine einheitlichen Ziele und Interessen und keine klar definierten Projekte vorliegen. Trotz der vorhandenen "Dynamik durch Reaktion" stellen sie deshalb die Frage, ob dem Bildungswesen der Schweiz nicht besser gedient wäre, wenn darin systematischer zusammen gearbeitet würde und der Bund eine aktivere Rolle übernähme.


Auf regionaler Ebene werden Bildungsfragen durch die Nordwestschweizerische Erziehungsdirektorenkonferenz (NW EDK) abgestimmt, in der die Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern, Solothurn, Aargau, Luzern, Freiburg und Zürich vertreten sind. Diese verfügt seit 1995 über ein Leitbild, das gemeinsame Zielsetzungen, Inhalte und Aktivitäten zur Bildungspolitik beinhaltet.


Grenzüberschreitend besteht seit 1993 die Arbeitsgruppe Bildung und Erziehung der Deutsch-Französisch-Schweizerischen Oberrheinkonferenz , durch die mittels eines geordneten Informations- und Erfahrungsaustausches und durch die Förderung der Zweisprachigkeit für eine Annäherung der Schulsysteme und Lehrgänge in der Berufsbildung gesorgt wird. Entsprechende Projekte wie die Schaffung eines Regio-Schulbuches, der Austausch von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern sowie ein Oberrheinzertifikat für Lehrlinge und Lehrtöchter und die trinationale Ingenieurausbildung laufen bereits.




3. Bildungsziele


Der Regierungsrat setzt der Bildungsgesetzgebung folgende Bildungsziele voran:


Ein Bildungswesen, das sich auf Veränderungen einstellen kann.
In einer von raschen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen geprägten Welt, in der sich Menschen aus unterschiedlichen Kulturen zusammen finden müssen, genügt es nicht mehr, den Schülerinnen und Schülern einzelne Fächer anzubieten und auf ausgeklügelte und langfristig tragfähige gesetzliche Bestimmungen zu setzen.
Der Regierungsrat will deshalb eine Rahmengesetzgebung, die den Schulen und dem kantonalen Bildungswesen den nötigen Raum lässt, um sich im Interesse der Schülerinnen und Schüler rascher auf wirtschaftliche und gesellschaftliche Veränderungsprozesse in ihrem Umfeld einstellen zu können. Die Entwicklungen im Bildungs- und Erziehungsbereich sollen aber nicht ziellos erfolgen, sondern sich weiterhin an den christlichen und ethischen Werten orientieren.


Ein Bildungswesen, das auf die Wechselhaftigkeit des Lebens eingeht.
Das Leben ist für die meisten Menschen angesichts der rasanten wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung im Vergleich zu früher wechselhafter geworden. Im Berufsleben wird einerseits mehr Spezialwissen und eine grössere Eigenverantwortung gefordert, und andererseits sollen die jungen Menschen fähig sein, im Team zu arbeiten und sich mit andern Meinungen auseinander zu setzen.
An unseren Schulen wird deshalb schon heute sowohl das systematische und selbstständige Lernen als auch das Arbeiten in Gruppen gefördert.
Der Regierungsrat will dafür sorgen, dass die Menschen ihre sich ändernden Lebens- und Berufssituationen durch beidseitig begehbare Ausbildungsbrücken zwischen den Bildungsangeboten besser bewältigen können. Solche sind insbesondere zwischen den Angeboten auf der Sekundarstufe I, zwischen den Regelklassen und der Sonderschulung, zwischen der Berufslehre und zwischen der Maturität und den Fachhochschulen und der Universität erforderlich.


Ein Bildungswesen, das lebenslanges Lernen ermöglicht.
Weil sich das traditionelle Bildungsverständnis mit einer den Lebensweg bestimmenden Sockelausbildung auflöst und sich die Menschen auf ein lebenslanges Lernen mit mehreren Fort- und Weiterbildungsphasen einzustellen haben, geraten besonders diejenigen Menschen in Schwierigkeiten, die nicht über ihre Grundausbildung hinauskommen können oder wollen.
Der Regierungsrat will daher die schulische Grundausbildung und die berufliche Erstausbildung trotz wachsender Stofffülle nicht verlängern, sondern der Erwachsenenbildung durch die Bildungsgesetzgebung eine stärkere Stellung geben, wobei auf die schulisch und sozial Schwächeren ein besonderes Augenmerk zu richten ist.


Ein Bildungswesen, das neue Lebensformen berücksichtigt.
Die Veränderungen in der Arbeitswelt und den herkömmlichen Familienstrukturen haben andere Lebensgewohnheiten wie kurze Mittagszeiten, Abwesenheit beider Eltern, Einelternfamilien usw. zur Folge.
Eine kontinuierliche persönliche Entwicklung der Schülerinnen und Schüler wird dadurch schwieriger, weshalb die Schulen immer mehr erzieherische Aufgaben zu übernehmen haben.
Für den Regierungsrat bleibt die bessere Abstimmung zwischen Familie und Schule eine der vordringlichsten bildungspolitischen Aufgaben. Durch die Bildungsgesetzgebung werden die einzelnen Schulen selbstständiger und können daher direkter und rascher auf die entsprechenden Bedürfnisse eingehen.


Ein Bildungswesen, das die Zusammenarbeit der Lehrerinnen und Lehrer fördert.
Die vielfältiger werdenden schulischen und die wechselnden erzieherischen Aufgaben können immer weniger durch einzelne Lehrerinnen und Lehrer bewältigt werden. Neben der Fort- und Weiterbildung wird daher die Teamarbeit an den Schulen immer wichtiger und muss bereits in der Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer einen hohen Stellenwert einnehmen.
Der Regierungsrat will durch das Zusammenwirken der beiden Basel in der Aus- und Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer die dafür erforderlichen Mittel wirksamer als bisher einsetzen. Gleichzeitig sollen die teilautonomen, geleiteten Schulen ihre Zusammenarbeit so organisieren können, dass die individuellen beruflichen und persönlichen Fähigkeiten ihrer Lehrerinnen und Lehrer besser zum Tragen kommen.


Ein Bildungswesen, das einer geschlechterbewussten Pädagogik verpflichtet ist.
Bei der Erarbeitung des heutigen Schulgesetzes war die Koedukation so selbstverständlich, dass einzig statuiert wurde, dass das Unterrichtsangebot für Knaben und Mädchen gleich sein müsse.
Inzwischen ist die Frage wieder zum Gegenstand von Diskussionen geworden. Dem Regierungsrat geht es jetzt darum, in einem nächsten Schritt eine geschlechterbewusste Bildung in die Wege zu leiten, die sich nicht nur über die Organisationsform, sondern vermehrt über den Bildungsinhalt definiert und durch welche die Schülerinnen und Schüler in ihrer geschlechtlichen Identität kontinuierlich wahrgenommen und gefördert werden.




4. Bildungspolitik und Standortgunst


Mit dem Regierungsprogramm für die Jahre 1999 - 2003 verpflichtete sich der Regierungsrat, die Standortgunst unseres Kantons im umfassenden Sinn zu fördern. Dazu gehört selbstredend auch die Bildungspolitik.


Der Regierungsrat weist in den Erläuterungen zum neuen Bildungsgesetz nach, dass der Kanton Basel-Landschaft in den letzten Jahren kontinuierlich zusätzliche finanzielle Mittel für Bildung und Ausbildung aufwendete.


So wurden u. a. die Berufsmaturität in Zusammenarbeit mit dem Kanton Basel-Stadt zügig und mit allen ihren Möglichkeiten eingeführt.


Folgerichtig nahm unser Kanton zusammen mit Basel-Stadt auch den qualitativen und quantitativen Auf- und Ausbau des Fachhochschulbereiches an die Hand.


Die ergänzenden Programme "Chance" und "Qualifikation" und das Weiterbildungsangebot zur beruflichen Besserqualifizierung vermitteln in diesem Zusammenhang wertvolle Impulse. Grosse Anstrengungen wurden in den letzten Jahren auch in zunehmendem Masse für Ausbildungswillige mit besonderen Leistungsfähigkeiten unternommen.


Die Massnahmen zur Integration von Kindern ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Einführung von Sportklassen und der Maturität in einer Fremdsprache, aber auch die Unterstützung der International School of Basel bei der Beschaffung des für sie nötigen Schulraum sind weitere Belege dafür, dass der Regierungsrat die Attraktivität des Kantons im Rahmen seiner Bildungspolitik konsequent fördert.


Mit besonderer Sorgfalt unterstützt der Regierungsrat die Möglichkeiten der Qualitätssicherung an allen Bildungseinrichtungen. Mit den Instrumenten der internen und der externen Evaluation sollen die notwendigen Instrumente dazu verfeinert werden. In diesem Zusammenhang werden die Lehr- und Studienpläne so gestaltet, dass sie wirklich evaluierbar sind und zuverlässige Vergleichsmöglichkeiten zwischen den verschiedenen Schulen bestehen.


Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass sich der Regierungsrat mit diesem Gesetzesentwurf und mit konkreten Massnahmen bemüht, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass das Bildungswesen des Kantons mit der laufenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung Schritt halten kann.



Fortsetzung >>>
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