Vorlage an den Landrat

Beilage:
Kommentar zu 2.5.1


Das von Landrat Mirko Meier am 2. September 1999 eingereichte Postulat hat folgenden Wortlaut: "Kinder sind die Zukunft unserer Gesellschaft. Gewalt, sexueller Missbrauch, Leistungsdruck, Drogenprobleme usw. sind nur einige Beispiele, die auf die Jugendlichen, Eltern und Schulen einwirken.
Bei Schul-, Erziehungs- und Lernproblemen kann daher im Baselbiet die Hilfe des Schulspsychologischen Dienstes kostenlos in Anspruch genommen werden.
Viele der anstehenden Probleme und Konflikte der Jugendlichen werden aber erst spät, zu spät erkannt. Eine erfolgreiche Therapie und Betreuung in dieser Konfliktsituation ist nur mehr mit grossem Aufwand und Engagement noch möglich.
Im Sinne einer präventiven Betreuung werden daher die Schulklassen in der Gemeinde Aesch periodisch durch eine Psychologin betreut bzw. das direkte Gespräch und der Dialog mit Schülerinnen und Schülern wie der Lehrerschaft gesucht. Es besteht ein Vertrauensverhältnis und die Chance, latente unterschwellige Konflikte und Probleme frühzeitig und mit grösserem Erfolg anzugehen.
Ich bitte daher den Regierungsrat, zu prüfen und zu berichten, wieweit der Schulpsychologische Dienst des Kantons Baselland oder andere Fachleute, eine präventive psychologische Betreuung der Schulklassen an den Kantonsschulen vornehmen können oder nicht - und ob dies Sinn macht."


Das eingereichte Postulat geht von einer an der Sekundarschule Aesch jüngst geschaffenen Einrichtung aus, welche sich ihrerseits an einer Modellvorgabe der DMS 2 in Muttenz orientiert. Diese Einrichtung ist als Betreuungsangebot zu sehen, als Angebot primär für die Kinder und Jugendlichen der Sekundarschule und der Realschule, letztlich aber auch als Beratungsangebot für die Lehrpersonen.
Mittlerweile machen sich verschiedene Schulen die Beratungsdienste von Aussenstellen zu eigen. In Liestal etwa ist ein Sozialarbeiter engagiert, in Oberwil ist ein vergleichbarer Dienst vor allem während der Pausen aktiv, die über die Thematik AIDS und Drogen bekannte Christina Vogel hilft bei vergleichbaren Situationen an verschiedenen Schulen in anderen Gemeinden auf Anfrage hin, usw.
Der Begriff "psychologische Betreuung" ist gemäss unserer Interpretation des Postulats weitestgehend gleichsetzbar mit Sozialarbeit. Soziale Arbeit, die an Schulen und für Schulen geleistet wird, wird bereits in sehr vielfältiger Art ausgeübt. Es ist nicht zuletzt die Institution „Jugend- und Gesellschaftsfragen", welche solche Entwicklungen möglich gemacht hat. Gerade von Seiten dieser Instanz wird erkannt, dass sich in diesem Bereich der Beratungs- und Begleittätigkeit Möglichkeiten auftun, dass aber entsprechend auch Grenzen gesetzt sind. Die Diskussion über Grenzen und Möglichkeiten der sozialen Arbeit an Schulen ist im Gang. Am 25. Oktober 2000 hat eine von der EKD und der VSD organisierte Tagung zum Thema „Schule und soziale Arbeit" statt gefunden, welche die Diskussion - wenn auch nicht zu einer endgültigen Erkenntnis - deutlich weiter geführt hat.




Zu den im Postulat aufgeworfenen Fragefeldern im einzelnen


1. Kann der Schulpsychologische Dienst eine präventive psychologische Betreuung der Schulklassen vornehmen?


Der Schulpsychologische Dienst ist grundsätzlich auf Probleme, Pannen und Fragen ausgerichtet, die im Laufe einer Bildungskarriere entstehen und dem schulischen (und nicht etwa dem familiären) Bereich entspringen. Diese Aufgabe des Schulpsychologischen verteilt sich anteilmässig wie folgt auf die Schulstufen:
Primarschulen: 80%
Schulen der Sekundarstufe I 20%.


Man könnte bei dieser Optik von einer Unterversorgung der Sekundarstufe I reden, doch ist dieses so bezeichnete Defizit weitgehend aufgefangen: Zum einen bietet die Lehrerinnen- und Lehrerfortbildung Krisenintervention an, wenn Probleme in einer Klasse manifest sind, zum andern greift je länger je besser die Institution Jugend- und Gesellschaftsfragen, welche ab der Sekundarstufe I um Prävention resp. Gesundheitsförderung und damit letztlich auch um Schulentwicklung bemüht ist. Das heisst, dass zahlreiche Schulen ihren Bedürfnissen entsprechend ihre Präventionsmittel zur Verbesserung der an der Schule bestehenden Verhältnisse mit Hilfe auch von aussenstehenden Fachleuten einsetzen. Der Schulpsychologische Dienst sieht sich durchaus auch im Stande, in diesem Rahmen als Fachinstanz unterstützend ergänzende Hilfe zu bieten.


Diese aussenstehenden Fachleute, die Präventionsfachleute, sind in einem von der Gesundheitsförderung geführten Gremium vernetzt und bieten für die gesundheitsfördernde Arbeit der Schule wertvolle fachliche Unterstützung.


Des weiteren bietet der schulgesundheitliche Dienst im Rahmen der schulärztlichen Untersuchungen im 7. Schuljahr die Möglichkeit der Beratung und Begleitung durch den Schularzt oder durch die Schulärztin.


Aus dem so Gedachten lässt sich folgender Schluss ziehen:


- Fachlich wäre der Schulpsychologische Dienst grundsätzlich im Stande, Beratungs- und Betreuungsarbeit an den Schulen der Sekundarstufe I zu leisten.


- Die geringen personellen Ressourcen lassen aber ein flächendeckendes Wahrnehmen einer so umfassenden Aufgabe durch den Schulpsychologischen Dienst nicht zu.


- Wenn die bestehenden Ressourcen des Kantons und der Gemeinden genutzt werden und ein synergetischer Effekt entsteht, sind die bestehenden Bedürfnisse bezüglich präventiver "psychologischer" Betreuung und bezüglich sozialpädagogischer Unterstützung der Schulen zum grossen Teil abdeckbar.




2. Ist es sinnvoll, durch den Schulpsychologischen Dienst oder durch andere Fachpersonen eine präventive psychologische Betreuung der Schulklassen zu gewähren?


Präventionsarbeit an den Schulen ist eigentlich nicht eine primäre Aufgabe des Schulpsychologischen Dienstes, sondern ist beim Schulinspektorat bzw. der Schulleitungskonferenz der Gymnasien und dem Amt für Berufsbildung und Berufsberatung angesiedelt. Der Schulpsychologische Dienst ist eine Institution der direkten Krisenintervention im Einzelfall.


An Tagungen wie zum Beispiel "Schule und soziale Arbeit" vom 25. Oktober 2000 wird jedoch - auch mit Beteiligung der Schulpsychologinnen und -psychologen - immer wieder nach möglichen Antworten auf die im Postulat formulierten Fragen gesucht. Zweifelsohne ist ein Zusammengehen der schulischen Instanzen mit sozialpädagogisch und/oder psychologisch geschulten Fachleuten angezeigt. Die Möglichkeiten und Grenzen wollen aber präzise und genau ausgelotet sein.


Man kann das Fazit ziehen, dass mit der Hilfe der bereits oben genannten Institutionen, dem Schulpsychologischen Dienst, aber auch dem Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst, mit dem Kriseninterventionsangebot der Lehrerinnen- und Lehrerfortbildung, mit den über Jugend- und Gesellschaftsfragen erreichbaren Fachleuten im ganzen Präventions- und Gesundheitsförderungsbereich, letztlich vor allem aber auch über die Einrichtungen der Gemeinden (Sozialdienste) die bestehenden Bedürfnisse schon heute zu einem beachtlichen Teil abdeckbar sind.


Und dies nebenbei: Das neue Bildungsgesetz würde zum Beispiel mit Kleinklassen auch auf der Sekundarstufe I zusätzliche Möglichkeiten schaffen, welche psychosozial in bestem Sinne Wirkung tun.



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