Vorlage an den Landrat

Landratsbeschluss betreffend Änderung am Generellen Projekt sowie Bewilligung eines Zusatzkredites und Erteilung des Enteignungsrechtes für den Ausbau der BLT-Linie 11 im Abschnitt Dillackerstrasse bis Jupiterstrasse in den Gemeinden Münchenstein und Reinach - ENTWURF


Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:


1. Der für den Ausbau der BLT-Linie 11 im Abschnitt Dillackerstrasse - Jupiterstrasse in den Gemeinden Münchenstein und Reinach erforderliche Zusatzkredit von Fr. 1'400'000.-- inkl. Mehrwertsteuer von zur Zeit 7,6 % zulasten Konto 2317.701.40-003 wird bewilligt. Nachgewiesene Lohn- und Materialpreisänderungen gegenüber der Preisbasis Oktober 2000 werden bewilligt.


2. Die Änderung des vom Landrat am 23. März 1995 genehmigten Generellen Projektes zum Ausbau der BLT-Linie 11 im Abschnitt Dillackerstrasse bis Jupiterstrasse in den Gemeinden Münchenstein und Reinach gemäss Plan-Nr. BLTM 1917-26 (Situationsplan 1:5000, vom 20. März 2001) wird genehmigt.


3. Soweit zur Ausführung der Massnahmen, inklusive sämtlicher Nebenanlagen, Deponien usw. Areal erworben, zugeteilt oder in Rechte an Grund und Boden sowie in Miet- und Pachtverhältnisse eingegriffen werden muss und nicht Bundesrecht (Eisenbahngesetz) massgebend ist, wird dem Regierungsrat gestützt auf § 37 des Gesetzes über die Enteignung vom 19. Juni 1950 das Enteignungsrecht bewilligt und die Bau- und Umweltschutzdirektion ermächtigt, das Enteignungsverfahren durchzuführen.


4. Das am 28. Januar 1999 von den Landräten B. Krähenbühl, D. Brodbeck und W. Müller eingereichte Postulat 99/019 betreffend Überarbeitung des Ausbauprojektes der BLT-Linie 11 in den Gemeinden Münchenstein und Reinach wird als erfüllt abgeschrieben.


5. Ziffer 1 des Beschlusses untersteht gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.



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