Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Betreffend die Erteilung eines Verpflichtungskredites für Beiträge an die Arbeiten zur Wiederherstellung der Schäden im Wald verursacht durch den Orkan Lothar am 26. Dezember 1999 | |
| vom: | 8. Mai 2001 | |
| Nr.: | 2001-128 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage |
2.3 Behebung der Folgeschäden
2.3.1 Wiederinstandstellung von Infrastrukturanlagen
Durch die Holzerei und den Abtransport des Sturmholzes wurden mancherorts die Waldstrassen mit Achslasten belastet, welche bei normaler Bewirtschaftung über eine viel längere Zeitspanne verteilt anfallen. Die extremen Belastungen führten zu Deformationen des Strassenkörpers (Trag- und Verschleissschicht) und zur Beschädigung der Entwässerungssysteme. Die Waldstrassen sollen für die Holznutzung, Erholung und Jagd erhalten, respektive wiederhergestellt werden. Die Sicherheit für die Bewirtschaftung und den Abtransport des Holzes soll gewährleistet werden. Zudem muss die Unterhaltspflicht gegenüber Bund und Kanton bei den mit Subventionen gebauten Wegen erfüllt werden. Im Kanton Basel-Landschaft müssen rund 29 Kilometer Waldstrassen instand gestellt werden.
Die aktuellen Preise führen zu folgenden Ansätzen für die Wiederinstandstellung der Waldstrassen:
| Arbeiten | Pauschalansätze pro Laufmeter in Fr. |
Gesamtkosten | Fr. 464'000.- | |
| Aufreissen | Fr. 1.- | Beitrag Bund (20%) | Fr. 92'800.- | |
| Verschleissschicht | Fr. 11.- | Beitrag Kanton (50%) | Fr. 232'000.- | |
| Planie, Verdichten | Fr. 4.- | Restkosten (30%) | Fr. 139'200.- | |
| Total | Fr. 16.- | |||
Der Kantonsbeitrag soll für das Jahr 2002 bereit gestellt werden. Die betroffenen Waldeigentümer tragen die Restkosten (s.o.). Das Projekt wurde vom Bund genehmigt.
2.3.2 Wiederinstandstellung der zerstörten Wälder
Ziel ist es, die zerstörten Wälder mit natürlich vorkommenden Baumarten wiederherzustellen und die Waldfunktionen sicherzustellen. Die finanzielle Unterstützung für die Wiederinstandstellung beschränkt sich auf Flächen von über 0.5 Hektaren. Arbeiten in Flächen über 0.5 ha Ausdehnung werden auch durch den Bund subventioniert. Die entsprechende Gesamtfläche im Kanton beträgt 220 Hektaren. Für 180 Hektaren Flächenschäden, die ein Ausmass unter 0.5 Hektaren aufweisen, gibt es keine Beiträge für die Wiederinstandstellung.
Nach einem Holzschlag oder Sturmwurf bleiben nicht verwertbare Teile von Bäumen wie Äste, stockfaule Erdstämme, Wipfel, Strünke oder Rinde im Wald zurück. Wo es notwendig ist, wird die Räumung von Schlagflächen aus Gründen der Arbeitssicherheit, der Bestandesbegründung, der Bestandespflege oder des Forstschutzes, durchgeführt. Diese Massnahmen werden unterstützt.
Wie bereits unter Punkt 2.2 angedeutet, soll der natürlichen Verjüngung oberste Priorität eingeräumt werden. Es gibt jedoch verschiedene Gründe, weshalb auf einzelnen Flächen auch gepflanzt werden kann und soll. Einige Flächen sind sehr gross, es hat keine Samenbäume in der näheren Umgebung, die eine natürliche Verjüngung in einem annehmbaren Zeitraum gewährleisten. Bei anderen Flächen hat es zwar Samenbäume standortsfremder Baumarten, die jedoch aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre in einem Wiederherstellungsprojekt durch standortstaugliche zu ersetzen sind, z.B. auf Eichen anstelle von Fichten. Wo es die Holzproduktionsfunktion des Waldes erfordert, müssen Bäume mit guter Qualität eingebracht werden, falls keine solchen Samenbäume vorhanden sind. Im weiteren soll die Gelegenheit genutzt werden, seltenere, sehr wertvolle Baumarten wie Eichen, Elsbeeren und Speierlinge einzubringen. Es dürfen jedoch nur standortgerechte Baumarten gepflanzt werden, die Grundlage dafür bildet die pflanzensoziologische Kartierung. Dabei beschränken sich Pflanzungen mehrheitlich auf speziell förderungswürdige Baumarten auf knapp einem Viertel der beitragsberechtigten Schadenfläche.
Die Revierförster haben in Absprache mit den Kreisforstingenieuren die Massnahmen auf den grösseren Flächen festgelegt, diese wurden durch das Forstamt nochmals überprüft und aufgrund der Vorschriften und der Ansätze vom BUWAL zusammengestellt.
Die neuesten Ergebnisse des interkantonalen Walddauerbeobachtungsprogrammes wiesen auf Lothar-Sturmschadenflächen erneut auf Zusammenhänge zwischen einem zunehmenden Nährstoffungleichgewicht auf Waldböden durch Stickstoffeintrag aus der Umwelt und einer damit einhergehenden Versauerung hin. Diese Prozesse hemmen die Ausbildung des Wurzelwerkes. Auf sauren Böden besteht eine grosse Verfügbarkeit an Mangan und Aluminium, welche auf Bäume eine toxische Wirkung ausüben. Die Versauerung nimmt durch die Abdeckung der Flächen aufgrund der ausgeprägten Windwürfe stark zu. Einer raschen Wiederbestockung kommt eine entsprechend grosse Bedeutung zu. Die Wahl der geeigneten Baumarten auf bereits versauerten Böden ist ausserordentlich wichtig. Entsprechende Untersuchungen werden in den nächsten Monaten prioritär durchgeführt, damit die Sturmflächen wo nötig mit den nach heutigen Kenntnissen geeignetsten Baumarten bestockt werden.
Die zukünftige Waldpflege muss sich nach den Grundsätzen des naturnahen Waldbaus richten. Die Eingriffe konzentrieren sich auf das absolut Nötige innerhalb der natürlich vorkommenden Baum- und Straucharten zu Gunsten der künftigen Bestandesbildner. Es werden im Durchschnitt drei Jungwaldpflegeeingriffe auf den betroffenen Flächen vorgesehen, die den Vorgaben und Ansätzen der Projekte zur Erreichung von Bestandesstabilität, Qualitätserzeugung sowie des Natur- und Heimatschutzes entsprechen (Waldbau A).
Der kantonale Forstdienst wird die Umsetzung der vorgesehenen Massnahmen laufend fachlich begleiten und kontrollieren.
Kosten und Beiträge für die Wiederinstandstellung der Wälder:
Die Bemessung der Beiträge erfolgt nach Vorgaben des Bundes. Dieser legte Maximalansätze für die einzelnen Regionen fest. Die im Kanton Basel-Landschaft gewählten Ansätze sind tiefer als die Maximalansätze des Bundes für die Region Jura, sie wurden entsprechend denjenigen in bereits laufenden Projekten (bewilligte Ansätze für Waldbau A und C Projekte) festgesetzt.
Das Wiederinstandstellungs-Projekt läuft über 6 Jahre.
Folgende Pauschalansätze wurden gewählt:
| Arbeiten | Pauschalansätze |
| Schlagräumung | 40.-Fr./Are |
| Pflanzung | 100.-Fr./Are |
| Zusatzkosten besonders förderungswürdiger Baumarten | 30.- Fr./Are |
| Jungwuchspflege Neigung < 50 % | 15.-Fr./Are |
| Jungwuchspflege Neigung > 50 % | 20.- Fr./Are |
| Projektierung, Bauleitung | 5 % |
Kosten für die Wiederinstandstellung der zerstörten Wälder:
| Arbeiten / Massnahme | Gesamtsumme in Fr. |
| Schlagräumung (22000 Are) | 880'000.- |
| Pflanzung (5300 Are) | 530'000.- |
| Zusatzkosten bes. förderungswürdiger Baumarten (3100 Are) | 93'000.- |
| Jungwuchspflege (3 Eingriffe) (Neigung 50% 4880 Are) |
1'063'200.- |
| Projektierung, Bauleitung | 127'800.- |
| Total | 2'694'000.- |
| Gesamtkosten | Fr. 2'694'000.- |
| Beitrag Bund (20%) | Fr. 538'800.- |
| Beitrag Kanton (50%) | Fr. 1'347'000.- |
| Restkosten (30%) | Fr. 808'200.- |
Der Kantonsbeitrag soll in einem Verpflichtungskredit von Fr. 1'347'000.- über insgesamt 6 Jahre bereitgestellt werden. Die Aufteilung der Beiträge erfolgt nicht linear. Die grösste Jahrestranche von 750'000.- wird im Jahre 2001 benötigt, da die Schlagräumung und ein Grossteil der Pflanzungen sofort auszuführen sind. Dieser Betrag ist im Budget 2001 eingestellt. Für die restlichen 5 Jahre werden jährlich Fr. 119'400.- benötigt.
2.3.3 Wald-Wild-Konzept
Sturmschadenflächen sind Gebiete, in denen eine grosse Dynamik herrscht. Sie sind natürlicherweise Ausgangspunkte einer künftigen Wald- und Lebensraumentwicklung, welche die Landschaft und die Lebensgemeinschaften für lange Zeiten massgeblich prägen werden. Flächen dieses Ausmasses und dieser Dynamik gibt es in unserer intensiv genutzten, kleinräumig strukturierten Kulturlandschaft kaum mehr. Nicht zuletzt deshalb üben Sturmflächen eine grosse Anziehungskraft auf die einheimischen Wildtiere, insbesondere auf das Schalenwild, aus. Die natürliche Verjüngung mit standortsgerechten Baumarten darf aber durch die Wildtiere nicht in Frage gestellt werden. Es gilt die Chance zur wirksamen Beeinflussung und Gestaltung des neu entstehenden Waldes zu nutzen.
Grundsätzlich werden zur langfristigen Sicherstellung der natürlichen Waldverjüngung und zur Verbesserung der neu entstehenden Lebensräume im Waldwiederherstellungsprojekt spezielle (nicht nur rein forstlich-waldbauliche) Massnahmen durchgeführt.
| - | Zur Verbesserung des neu entstehenden Lebensraumes und zur langfristigen Sicherstellung von genügenden Bejagungsmöglichkeiten in den ausgedehnten Verjüngungsflächen werden rund 5% der grösseren Sturmflächen als Freihalteflächen für das Wild ausgeschieden. Diese werden regelmässig, d.h. in den ersten Jahren zwei, später einmal pro Jahr gemäht, damit sie offen bleiben und nicht wieder mit Bäumen bestockt werden. Hier finden die Tiere langfristig Nahrung. Diese Freihalteflächen sind mit Hochsitzen zu versehen, welche eine effiziente, störungsarme Jagd gewährleisten. |
| - | Als jagdliche Massnahme soll der Abschuss in den Revieren im Perimeter des Wiederherstellungsprojektes mindestens jenem des Vorjahres entsprechen. Die Zahlen des bewilligten Abgangsplanes gelten als Minimalabgänge, welche je nach den örtlichen Verhältnissen überschritten werden können. Der Abschuss ist in diesen Jagdrevieren in den Sturmflächen zu konzentrieren. Damit soll einer übermässigen Zuwanderung von Rehwild in die Sturmflächen entgegenwirkt werden. |
| - | Die grossen Wiederherstellungsflächen bieten eine einmalige Chance zur Erzielung eines günstigen Anteiles an Lichtbaumarten und standortsgerechten Edellaubhölzern (z.B. Eichen, Linden, Kirschbäume, Elsbeere etc.). Diese Baumarten sind, insbesondere, wenn sie mangels genügender natürlicher Verjüngung (fehlende Samenbäume, kein Samenjahr) künstlich eingebracht werden müssen, besonders gefährdet bezüglich Wildschaden. Zur Sicherstellung der gewünschten Baumartenzusammensetzung sind deshalb Massnahmen zur Verhütung von Wildschäden in gewissen Fällen sinnvoll und notwendig. Die Wildschadenverhütung kann durch gezielte Lenkung des Äsungsangebotes, durch Duftstoffe, Einzelschutz oder falls notwendig durch Zäune erfolgen. Damit die Lebensräume des Wildes nicht unnötig eingeschränkt werden, sollen Zäune aber nur zurückhaltend für besonders verbissgefährdete Baumarten erstellt werden. |
| - | Die Wildschadenverhütung im Walde ist grundsätzlich in § 36 des Jagdgesetzes sowie darauf basierend in § 17 - 20 der Jagdverordnung geregelt. Die dortige Regelung ist aber nicht ausgerichtet für derart aussergewöhnliche Sturmschadenereignisse. Die Wildschadenverhütung mit konventionellen Mitteln (z.B. Einzelschutz, Zäune) soll deshalb gestützt auf § 23 des kWaG und nicht gemäss Jagdgesetz unterstützt werden. |
| - | Die betroffenen Parteien (Waldbesitzer, Forstdienst, Jagdgesellschaft und ev. Einwohnergemeinde) unterzeichnen gegenseitig einen Zielvereinbarungsvertrag, welcher die Massnahmen, die Zuständigkeiten sowie die Methode zur Erfolgskontrolle umschreibt. Die betroffenen Parteien sollen sich insbesondere auch über die Aufteilung der Arbeiten und / oder der Restkosten einigen. |
| - | Zur Überprüfung der Umsetzung und des Erfolges der vereinbarten Massnahmen wird in allen Schadenflächen eine einheitliche Vollzugs- und Erfolgskontrolle durchgeführt. Diese bildet einen integrierten Teil der in den lokalen Zielvereinbarungen festgeschriebenen Massnahmen. |
Kosten und Beiträge für die Wildschadenverhütung:
Die Bemessung der Beiträge erfolgte nach Vorgaben des Bundes, dieser legte Maximalansätze für die einzelnen Regionen fest, diese wurden in Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse teilweise massiv unterschritten. Das Projekt läuft über 6 Jahre.
| Arbeiten / Massnahme | Pauschalansätze |
| Wildschutz (Einzelschutz) | 100.- Fr./Are |
| Wildschutz (Zaun) | 12.-Fr./m' |
| Erstellen von Freihalteflächen | 50.-Fr./Are |
| Jährliches Pflegen (Mähen der Freihalteflächen) | 10.-Fr./Are |
| Jagdliche Einrichtungen (Hochsitze) | 500.- Fr./Stück |
| Arbeiten / Massnahme | Gesamtsumme in Fr. |
| Wildschutz (Einzelschutz, Zaun) | 475'500.- |
| Erstellen von Freihalteflächen (700 Aren) | 35'000.- |
| Jährliches Pflegen (Mähen der Freihalteflächen) (5 * 700 Aren) | 35'000.- |
| Jagdliche Einrichtungen (Hochsitze) (35 Stück) | 17'500.- |
| Total | 563'000.- |
| Gesamtkosten | Fr. 563'000.- |
| Beiträge Bund (20%) | Fr. 112'600.- |
| Beiträge Kanton (50%) | Fr. 281'500.- |
| Restkosten (30%) | Fr. 168'900.- |
Der Kantonsbeitrag soll in einem Verpflichtungskredit von Fr. 281'500 für 5 Jahre ab dem Jahr 2002 bereitgestellt werden. Die Aufteilung der Beiträge erfolgt nicht linear über die 5 Jahre. Ein grösserer Teil wird im Jahr 2002 benötigt, da die Erstellung von Freihalteflächen und die Kosten für die Hochsitze zu Beginn des Projektes anfallen. 2002 wird ein Kantonsbeitrag von Fr 216'300.- fällig. Danach entstehen Jahrestranchen von Fr. 16'300.- Die Eigentümer tragen die Restkosten (s.o.).
2.3.4 Schutz des intakten Waldes vor Folgeschäden
Die heute noch intakten Wälder sollen vor weiteren Schäden durch Sonnenbrand, Pilze und Massenvermehrungen von Borkenkäfern bewahrt werden. Dazu ist eine intensive Beobachtung und wenn nötig ein rasches Fällen und Aufarbeiten der durch Käfer befallenen Bäume notwendig. Gefährdet sind aufgerissene und der Sonne plötzlich ausgesetzte sowie fichtenreiche Bestände. Wie gross die Gefahr einer Massenvermehrung sein wird, ist zur Hauptsache von der Witterung in den kommenden Jahren abhängig. Aufgrund der Erfahrungen aus dem Sturm Vivian muss als Folge von Lothar mindestens mit rund 20'000 m 3 Käferholz gerechnet werden. Die Massnahmen werden durch den kantonalen Forstdienst angeordnet und kontrolliert, ansonsten sind sie nicht beitragsberechtigt.
Kosten und Beiträge zum Schutz des intakten Waldes vor Folgeschäden
| Arbeiten | Pauschalansatz |
| Fällen, entrinden, verbrennen | Fr. 80.- / m 3 |
| Geamtkosten | Fr. 1'600'000.- |
| Beiträge Bund (20%) | Fr. 320'000.- |
| Beiträge Kanton (50%) | Fr. 800'000.- |
| Restkosten (30%) | Fr. 480'000.- |
Der Kantonsbeitrag soll in einem Verpflichtungskredit (5 Jahre) bereitgestellt werden. Wann und ob die Folgeschäden anfallen, kann nicht mit Gewissheit vorhergesagt werden. In den Budgets 2002 bis 2006 sind jährlich Fr. 160'000.- einzustellen.
2.3.5 Kostenberechnungen
Die Lothar-Vorlage besteht aus sechs verschiedenen Komponenten. Es handelt sich um Ausgaben für Arbeiten, die in die laufende Rechnung gehören, es werden keine eigentlichen Investitionen getätigt. In der nachstehenden Tabelle wird aufgezeigt, welche Arbeiten in den nächsten sechs Jahren anfallen.
| Arbeiten | Gesamtkosten (Fr.) | Bundesbeitrag (Fr.) | Kantonsbeitrag (Fr.) |
| Verpflichtungskredit 2001/2002: Aufrüsten des Sturmholzes | 1'240'000.- | 0.- | 1'240'000.- |
| Verpflichtungskredit 2001/2002: Wert erhaltende Holzlagerung | 209'000.- | 41'800.- | 120'500.- |
| Verpflichtungskredit 2002: Wiederinstandstellung Infrastrukturanlagen | 464'000.- | 92'800.- | 232'000.- |
| Verpflichtungskredit (6 Jahre ab 2001): Wiederinstandstellung der zerstörten Wälder | 2'694'000.- | 538'800.- | 1'347'000.- |
| Verpflichtungskredit(5 Jahre ab 2002): Wald-Wild | 563'000.- | 112'600.- | 281'500.- |
| Verpflichtungskredit(5 Jahre ab 2002): Schutz des intakten Waldes | 1'600'000.- | 320'000.- | 800'000.- |
| Total | 6'770'000.- | 1'106'000.- | 4'021'000.- |
Aus den Verpflichtungskrediten ergeben sich für den Kanton Basel-Landschaft Kosten von Fr. 4'021'000.-
Vom Bund kann eine Beteiligung von rund Fr. 1'106'000.- an den Gesamtkosten erwartet werden.
Vorgesehene Jahrestranchen
| Zeitpunkt | Kosten (Fr.) |
| Verpflichtungskredit 2001 | 1'550'000.- |
| Verpflichtungskredit 2002 | 1'288'200.- |
| Verpflichtungskredit 2003 - 2006, jährlich | 295'700.- |
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