Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Vorlagentitel: | Berufliche Altersvorsorge; Motion von Dölf Brodbeck, Reduktion des versicherbaren Mindestverdienstes für die Angestellten, welche dem Personalgesetz unterstehen, (1999/231) | |
| vom: | 28. August 2001 | |
| Nr.: | 2001-200 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
Entwurf der Änderung der Statuten der Basellandschaftlichen Pensionskasse
Änderung vom
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
I.
Die Statuten vom 20. Oktober 1994 (1) der Basellandschaftlichen Pensionskasse werden wie folgt geändert:
§ 3 Absätze 1, 1 bis und 2
1 Mit dem Antritt des Arbeitsverhältnisses werden Mitglieder der BLPK:
a. die dem Personalgesetz vom 25. September 1997 (2) unterstehenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sofern sie einen Gesamtverdienst erzielen, der drei Viertel des Mindestlohnes gemäss BVG nicht unterschreitet;
b. die übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der angeschlossenen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, sofern sie einen Gesamtverdienst erzielen, der den Mindestlohn gemäss BVG übersteigt.
1bis Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäss Absatz 1 unterstehen ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres der Risikoversicherung (Tod, Invalidität) und ab dem 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahres der Vollversicherung.
2 Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäss Absatz 1 Buchstabe b können mit der BLPK bezüglich der Unterstellung der Gesamtheit dieser Personen unter die Vollversicherung eine tiefere Gesamtverdienst-Limite vereinbaren, als dem Mindestlohn gemäss BGV entspricht.
II.
Diese Änderung tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.
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Fussnoten: