Vorlage an den Landrat

7. Vernehmlassung


Die Vorlage wurde im Frühling 2001 bei den Parteien und Personalverbänden in die Vernehmlassung gegeben. Diese hat im wesentlichen folgendes Resultat gezeigt:


Die FDP erachtet die beantragte Ergänzung der BLPK-Statuten grundsätzlich als sinnvoll und tragbar. Sie schlägt jedoch vor, die Reduktion auf drei Viertel des Mindestlohnes (§ 3 Absatz 1 Buchstabe a) als fakultativ auszugestalten, da auch Zweitverdienende erfasst werden, deren Altersvorsorge bereits geregelt ist und die auf die Versicherungsmöglichkeit verzichten möchten.


Die SP begrüsst die Statutenänderung. Sie erachtet sie als einen Schritt in die richtige Richtung und würde auch eine deutlichere Senkung des versicherbaren Mindesverdienstes unterstützen.


Die CVP begrüsst die vorgeschlagene Lösung.


Die SVP stimmt der Statutenänderung grundsätzlich zu. Eine weitergehende Herabsetzung des versicherbaren Mindestverdienstes käme für sie jedoch nicht in Frage.


Die Jungfreisinnigen können sich mit dem Ziel der Vorlage einverstanden erklären, regen jedoch im Sinne einer liberalen Handhabung an, den Betroffenen den Pensionskassenbeitritt nicht vorzuschreiben, sondern als freiwillig anzubieten.


Die FGL begrüsst die vorgeschlagene Reduktion des versicherbaren Mindestverdienstes. Sie regt zudem an zu prüfen, wo die versicherbare Verdienstlimite liegen sollte, damit ein Grossteil der an einem Familieneinkommen massgeblich beitragenden Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen versicherbar werden kann.


Die Arbeitsgemeinschaft Basellandschaftlicher Personalverbände ABP unterstützt und begrüsst die in Aussicht genommene Herabsetzung des Mindesverdienstes.


Der Frauenrat begrüsst die Vorlage.




8. Anträge


Der Regierungsrat beantragt dem Landrat,


1. die Änderung der Statuten der Basellandschaftlichen Pensionskasse gemäss beiliegendem Entwurf zu beschliessen,


2. die Motion von Dölf Brodbeck, Reduktion des versicherbaren Mindestverdienstes für die Angestellten, welche dem Personalgesetz unterstehen, (1999-231) als erfüllt abzuschreiben.


Liestal, 28. August 2001


Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Schmid
der Landschreiber: Mundschin


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