Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Bahnhofstrasse und Naustrasse in der Gemeinde Laufen: Änderung der kantonalen Richtplanung (kantonaler Strassennetzplan der Region Laufental) und gleichzeitiger Abtausch der Bahnhofstrasse und der Naustrasse zwischen Kanton und Gemeinde | |
| vom: | 21. August 2001 | |
| Nr.: | 2001-197 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
Entsprechend ihrer funktionalen Bedeutungen soll in der Gemeinde Laufen die Naustrasse als Kantonsstrasse in den kantonalen Richtplan aufgenommen werden, wobei Eigentum und Hoheit an den Kanton Basel-Landschaft übertragen werden. Im Gegenzug soll die heute als Kantonsstrasse ausgeschiedene Bahnhofstrasse, ihrem lokalen Charakter entsprechend, in Eigentum und Hoheit der Gemeinde Laufen übertragen werden.
Nach § 10 des kantonalen Strassengesetzes vom 24. März 1986 (StrG; SGS 430), kann eine Kantonsstrasse, wie die Bahnhofstrasse in Laufen (Abschnitt Kreisel Vorstadt bis Kreisel Nord), in Hoheit und Eigentum der Gemeinde Laufen überführt werden. Umgekehrt kann eine Gemeindestrasse, wie die Naustrasse in Laufen (Abschnitt Baselstrasse bis Kreisel Nord), in Hoheit und Eigentum des Kantons überführt werden. Der Landrat fasst die entsprechenden Beschlüsse gestützt auf §10 StrG in Verbindung mit § 13 StrG. Dies bedeutet, dass der Beschluss des Landrats einerseits die Eigentumsübertrag, andererseits die Anpassung des kantonalen Richtplans umfasst.
3 . Bestimmungen im Laufentalvertrag
Mit der Aufnahme des Laufentals am 1. Januar 1994 in den Kanton Basel-Landschaft wurden die damaligen Staatsstrassen des Kantons Bern in das Kantonsstrassennetz des Kantons Basel-Landschaft überführt. Im Zuge der Ausarbeitung des Laufentalvertrags (SGS 101) wurde über die Aufnahme von damaligen Gemeindestrassen ins künftige Kantonstrassennetz verhandelt, so auch über die Naustrasse der Gemeinde Laufen. Folgende Gemeindestrassen wurden gestützt auf §108 des Laufentalvertrags ins Kantonsstrassennetz übernommen:
Burg, Am Geisberg
Burg, Badweg
Duggingen, Aeschstrasse
Duggingen, Apfelseestrasse
Liesberg, Ammonitenweg
Roggenburg, Sägemühlestrasse
Wahlen, Breitenbachweg
Keine Änderung des Status erhielt die Naustrasse in Laufen, obwohl sie schon damals signalisierte Hauptstrasse war.
| 4.1 | Gemäss § 5 StrG werden die Kantonsstrassen in Hochleistungsstrassen, Hauptverkehrsstrassen und übrige Kantonsstrassen unterteilt. Die Hauptverkehrsstrassen nehmen vorwiegend den regionalen Verkehr auf. Sie stellen in der Regel die Verbindung zu Nationalstrassen oder zu kantonalen Hochleistungsstrassen her. Die Funktion der Gemeindestrassen wird im § 6 StrG definiert. Danach sind Gemeindestrassen alle öffentlichen Strassen, die weder Nationalstrassen noch Kantonsstrassen sind. Sie dienen vorwiegend dem Verkehr innerhalb einer Gemeinde, erschliessen die Baugebiete und stellen die Verbindung zu den Kantonsstrassen her. |
| 4.2 | Die Naustrasse ist ein Abschnitt der Hauptstrasse Laufen - Breitenbach via Passwang nach Balsthal und dem Anschluss an die Nationalstrasse N1 in Oensingen. Der Transitcharakter dieser Strasse mit entsprechendem Anteil an Schwerverkehr ist augenfällig. Gebaut wurde die Naustrasse - markantes Objekt ist die Brücke über die Birs - in den Jahren 1975 und 1976. Demgegenüber dominieren auf der Bahnhofstrasse, als Verbindung zwischen Vorstadt und Birscenter/Bahnhof, Fussgänger- und Zulieferverkehr, Läden und Gewerbebetriebe aber auch der historische Charakter des Flussüberganges. Die Bahnhofstrasse hat somit eindeutig lokalen innerorts Charakter. |
| 4.3 | Entsprechend ihrer Bedeutung soll deshalb die Naustrasse ins Kantonsstrassennetz integriert werden, während die Bahnhofstrasse auf Grund ihres lokalen Charakters wegen an die Gemeinde übergehen soll. |
5 . Bedingungen für den Abtausch
| 5.1 | Die Gemeinde Laufen und der Kanton Basel-Landschaft, vertreten durch die Bau- und Umweltschutzdirektion, haben über die Bedingungen für den Abtausch der Bahnhofstrasse und Naustrasse verhandelt. Zu lösen waren folgende Probleme: a) Die Bahnhofstrasse (heute noch Kantonsstrasse) kann nach ihrer Erneuerung im Jahr 1999 in einem werkmangelfreien und funktionstüchtigen Zustand an die Gemeinde Laufen übergeben werden. Für die an der Naustrasse (heute noch Gemeindestrasse) in der näheren Zukunft notwendigen Instandsetzungsarbeiten am Belag und bei den Fahrbahnabschlüssen ist mit Kosten in der Grössenordnung von Fr. 120'000.- zu rechnen. Die Gemeinde wird diese Summe bei einer Übernahme der Naustrasse durch den Kanton an diesen überweisen. b) Das Objekt Birsbrücke Naustrasse liegt auf der Bachparzelle Nr. 2921. Die Bachparzelle ist im Eigentum des Kantons. Aufgrund der Erkenntnisse einer im Juli 1997 durchgeführten Inspektion an der Birsbrücke wird zur Substanzerhaltung eine Brückensanierung in der näheren Zukunft notwendig sein. Für die Brückensanierung wird die Gemeinde den dafür ermittelten Betrag von Fr. 300'000.- an den Kanton nach Abschluss der Erneuerungsarbeiten überweisen. c) Das Objekt Birsbrücke Bahnhofstrasse liegt ebenfalls auf der Bachparzelle Nr. 2921. Die Bachparzelle bleibt im Eigentum des Kantons. Die Brücke selbst geht in Eigentum und Hoheit der Gemeinde Laufen über. Da die Brücke vor 10 Jahren vollständig instandgesetzt wurde, kann sie der Gemeinde in werkmangelfreiem Zustand übergeben werden. |
| 5.2 | Damit ergibt sich, für den Abtausch der Bahnhofstrasse und der Naustrasse zwischen Kanton und Gemeinde Laufen eine Ablösesumme für die Gemeinde im Betrag von Fr. 420'000.-. Der genannte Betrag wird von der Gemeinde in drei Jahrestranchen von Fr. 140'000.- an den Kanton ausgerichtet. Die Zahlung der ersten Jahrestranche wird mit Beginn der Sanierungsarbeiten fällig. An der Gemeindeversammlung vom 13. April 2000 wurde der entsprechende Kreditbeschluss gefasst. |
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, den Abtausch der Bahnhofstrasse und der Naustrasse zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und der Gemeinde Laufen sowie die entsprechenden Anpassungen des kantonalen Richtplans im Sinne der Erwägungen zu beschliessen.
Liestal, 21. August 2001
Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Schmid
der Landschreiber: Mundschin
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