Vorlage an den Landrat

1 . Zusammenfassung


Entsprechend ihrer funktionalen Bedeutungen soll in der Gemeinde Laufen die Naustrasse als Kantonsstrasse in den kantonalen Richtplan aufgenommen werden, wobei Eigentum und Hoheit an den Kanton Basel-Landschaft übertragen werden. Im Gegenzug soll die heute als Kantonsstrasse ausgeschiedene Bahnhofstrasse, ihrem lokalen Charakter entsprechend, in Eigentum und Hoheit der Gemeinde Laufen übertragen werden.




2 . Rechtliche Grundlagen


Nach § 10 des kantonalen Strassengesetzes vom 24. März 1986 (StrG; SGS 430), kann eine Kantonsstrasse, wie die Bahnhofstrasse in Laufen (Abschnitt Kreisel Vorstadt bis Kreisel Nord), in Hoheit und Eigentum der Gemeinde Laufen überführt werden. Umgekehrt kann eine Gemeindestrasse, wie die Naustrasse in Laufen (Abschnitt Baselstrasse bis Kreisel Nord), in Hoheit und Eigentum des Kantons überführt werden. Der Landrat fasst die entsprechenden Beschlüsse gestützt auf §10 StrG in Verbindung mit § 13 StrG. Dies bedeutet, dass der Beschluss des Landrats einerseits die Eigentumsübertrag, andererseits die Anpassung des kantonalen Richtplans umfasst.




3 . Bestimmungen im Laufentalvertrag


Mit der Aufnahme des Laufentals am 1. Januar 1994 in den Kanton Basel-Landschaft wurden die damaligen Staatsstrassen des Kantons Bern in das Kantonsstrassennetz des Kantons Basel-Landschaft überführt. Im Zuge der Ausarbeitung des Laufentalvertrags (SGS 101) wurde über die Aufnahme von damaligen Gemeindestrassen ins künftige Kantonstrassennetz verhandelt, so auch über die Naustrasse der Gemeinde Laufen. Folgende Gemeindestrassen wurden gestützt auf §108 des Laufentalvertrags ins Kantonsstrassennetz übernommen:


Burg, Am Geisberg
Burg, Badweg
Duggingen, Aeschstrasse
Duggingen, Apfelseestrasse
Liesberg, Ammonitenweg
Roggenburg, Sägemühlestrasse
Wahlen, Breitenbachweg


Keine Änderung des Status erhielt die Naustrasse in Laufen, obwohl sie schon damals signalisierte Hauptstrasse war.




4 . Absicht des Abtausches





5 . Bedingungen für den Abtausch





6 . Antrag


Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, den Abtausch der Bahnhofstrasse und der Naustrasse zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und der Gemeinde Laufen sowie die entsprechenden Anpassungen des kantonalen Richtplans im Sinne der Erwägungen zu beschliessen.


Liestal, 21. August 2001


Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Schmid
der Landschreiber: Mundschin



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