Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Sucht- und Drogenarbeit im Kanton Basel-Landschaft | |
| vom: | 20. Februar 2001 | |
| Nr.: | 2001-044 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage |
6. Kommentar und Ausblick
Der Bericht zeigt auf, dass heute ein ressourcenorientiertes Vorgehen in der Sucht- und Drogenarbeit gepflegt wird. Die in den vergangenen Jahren gewonnen Erkenntnisse geben den Fachleute die Möglichkeit, die vorhandenen Mittel am Ort der grössten Wirkung - innerhalb eines Handlungsfeldes - einzusetzen. Leistungsvereinbarungen mit den meist privatrechtlich organisierten Leistungserbringern sind die Regel. Die Übersicht über den Aufwandverlauf der letzten Jahre belegt denn auch, dass der zu Beginn der 90er-Jahre alarmierende Kostenanstieg gestoppt werden konnte.
Durch das Gesetz über die Aufgabenteilung zwischen Gemeinden und Kanton wurden die Gemeinden von einem Teil der Drogenaufwendungen entlastet. Es brachte eine Verlagerung eines grossen Teils der Kosten für ambulante und stationäre Alkohol- und Drogentherapien zum Kanton.
Besondere Bedeutung erhält die Koordination durch den Bund und die Kantone bezüglich der Einführung eines neuen Finanzierungsmodells für stationäre Drogentherapien und die beabsichtigte Änderung der Heimvereinbarung zur IVSE (Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen). Mit diesen beiden wichtigen Geschäften sollen für alle Drogentherapieeinrichtungen die seit drei Jahren herrschende finanzielle Unsicherheit, die durch den Rückzug des Bundesamtes für Sozialversicherung aus der Finanzierung entstanden ist, bereinigt werden. Allerdings ist für unseren Kanton mit Mehrkosten von rund 1 Million jährlich zu rechnen. Die gestiegene Nachfrage nach teilstationären Angeboten wird die Diskussion um neue Lösungsansätze in der Drogentherapie erfordern.
| Im Präventionsbereich hat sich die Zusammenarbeit zwischen dem Beauftragten für Jugend- und Gesellschaftsfragen, der Gesundheitsförderung und der Jugendanwaltschaft bewährt und soll weitergeführt werden. Der rege Austausch mit der Fachstelle für Jugend, Familie und Prävention in Basel-Stadt soll intensiviert und mit weiteren gemeinsamen Projekten fortgeführt werden. | |
Die Zusammenarbeit zwischen den Direktionen ist im Berichtsraum deutlich verbessert worden. Vertreter der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion, der Erziehungs- und Kulturdirektion und der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion treffen sich in verschiedenen Planungs- und Beschlussgremien. Bei Strukturbereinigungen in der Verwaltung wurden die Anliegen der Drogenarbeit berücksichtigt. So verblieb der Teil "Stationäre Drogentherapien" beim Drogenbeauftragten, als das Fürsorgeamt von der VSD zur FKD wechselte. Ebenso wird das Dossier ambulante und stationäre Alkoholbehandlung weiterhin durch den Kantonsärztlichen Dienst betreut.
Für die beteiligten Direktionen ist die Wahrung der Kontinuität in der Sucht- und Drogenarbeit bei gleichzeitigem Erhalt hoher Flexibilität von vorrangiger Bedeutung. Alle Teile der schweizerischen Vier-Säulen-Politik sollten konsequent weiterverfolgt werden. Die Leitideen des ersten Berichtes behalten ihre Gültigkeit. So wird es möglich sein, abhängigen oder gefährdeten Personen im Kanton diejenige Hilfe und Unterstützung zuteil werden zu lassen, die ihnen hilfreich und für den Staat ökonomisch vertretbar ist und die auch den anderen Teilen der Gesellschaft höchstmöglichen Schutz bieten.
Die Zusammenarbeit mit Basel-Stadt wurde in verschiedenen Bereichen intensiviert (Gesundheitsförderung, Prävention, Überlebenshilfe sowie ambulante und stationäre Drogentherapien). Ab 1.1.2001 gibt es auf Verwaltungsebene eine gemeinsame Aufsicht über die Kontakt und Anlaufstellen (Gassenzimmer) in Basel durch die Fachstelle für Suchtfragen und den Drogenbeauftragten BL.
Der Nachbarkanton beabsichtigt, im kommenden Jahr Rückschaffungsmassnahmen aufzubauen um die Stadt zu entlasten. Betroffen werden in erster Linie Konsumenten aus dem Ausland oder aus entfernten Kantonen sein. Die Massnahmen sind mit Baselland abgesprochen worden.
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Ein spürbare Veränderung erfolgte durch die in Aussicht gestellte Revision des Strafgesetzbuches. In der Öffentlichkeit wird Cannabis vielfach schon als "legale Substanz" angesehen. Gesamtschweizerisch wird eine starke Zunahme des Konsums, vor allem bei Jugendlichen beobachtet. Dies wird im Anstieg Cannabis-bedingter psychiatrischer Behandlungen wiederspiegelt. Cannabis erweist sich auch im schulischen Bereich als nicht problemlos, wird doch die Substanz von manchen Personen schon am frühen Morgen konsumiert. Bei alkoholischen Getränken, deren Konsum unter Jugendlichen ebenfalls problematische Ausmasse angenommen hat, scheint diesbezüglich eine höhere Schwelle zu bestehen. |
Grosse Bedeutung für unsere zukünftige Arbeit wird die Revision des Betäubungsmittelgesetzes haben. Hier steht für alle Beteiligten die Altersgrenze 16, 18 oder keine Grenze im Vordergrund. Wird dem Jugendschutz genügend Rechnung getragen? Werden weitere Substanzen als unbedenklich eingestuft und somit falsche Signale gegeben? Erfolgt eine generelle Strafbefreiung für den Konsum aller Substanzen? Wir werden unsere Arbeiten in allen Bereichen der Vier-Säulen-Politik den neuen Gegebenheiten anpassen müssen.
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, vom Bericht Kenntnis zu nehmen.
Liestal, 20. Februar 2001
Im Namen des Regierungsrates
Der Präsident: Koellreuter
Der Landschreiber: Mundschin
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