Vorlage an den Landrat

Landratsbeschluss betreffend Aktion "Spray away", Beseitigung von Sprayereien und Schutzmassnahmen an kantonseigenen Objekten und Einrichtungen - ENTWURF


Vom


Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:


1. An kantonseigenen Objekten und Einrichtungen werden Sprayereien aller Art beseitigt und die Objekte und Einrichtungen werden geschützt. Durch die Schutzmassnahmen können erneute Sprayschäden rasch und effizient entfernt werden.


2. Die Einsatzstrategie wie Schutzart und Interventionsrhythmus wird nach der Bedeutung und Wichtigkeit der einzelnen Objekte bestimmt. Die Bau- und Umweltschutzdirektion legt die Bedeutung der Objekte fest.


3. Für die Aktion "Spray away" wird ein Brutto-Verpflichtungskredit (ohne Berücksichtigung einer Kostenbeteiligung des Bundesamtes für Strassen) von Fr. 2'536'000.-- für die erstmaligen Reinigungs- und Schutzmassnahmen zu Lasten Konto 2314.501.30.996 bewilligt.


4. Für die Folgekosten der Instandhaltung werden jährlich Bruttokosten (ohne Berücksichtigung einer Kostenbeteiligung des Bundesamtes für Strassen) von Fr. 701'000.-- zu Lasten Konto 2314.501.30.996 bewilligt.


5. Nach 3 Jahren wird eine Erfolgskontrolle der Aktion "Spray away" durchgeführt. Nach deren Auswertung wird über die Art der Weiterführung entschieden.


6. Das Postulat 2000/188 von Heinz Mattmüller, Pratteln, namens der SD-Fraktion betreffend einem "Spray-Ex-Dienst" zur laufenden Beseitigung von illegalen Sprayereien wird abgeschrieben.


7. Die Ziffern 3 und 4 dieses Beschlusses unterliegen gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.



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