Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Aktion "Spray away", Beseitigung von Sprayereien und Schutzmassnahmen an kantonseigenen Objekten und Einrichtungen | |
| vom: | 16. Januar 2001 | |
| Nr.: | 2001-018 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage |
8. Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
Die Vernehmlassung wurde vorerst direktionsintern sowie bei der Polizei BL und der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung und dann noch bei der Erziehungs- und Kulturdirektion und der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion durchgeführt. Mit der SBB wurde die Sprayproblematik besprochen. Prinzipiell begrüssen alle sich vernehmlassenden Stellen das geplante Vorgehen des Objektschutzes, beziehungsweise sogenannte Interventionsmassnahmen. Die EKD schlägt eine bessere Vernetzung des Themas Sprayen vor, insbesondere in Bezug auf Prävention und Repression. Bei der Repression mit einer Einbindung von Polizei und Jugendanwaltschaft in die Gesamtaktivitäten.
Diese Vernetzung ist im Rahmen der geplanten Aktion von baulichen und technischen Schutzmassnahmen nicht vorgesehen, da auch die laufende Aktion der BGV den Teil der Prävention abdeckt.
Am 21. September 2000 reichte Heinz Mattmüller, Pratteln, namens der SD-Fraktion ein Postulat (2000/188) betreffend "Spray-Ex-Dienst gegen illegale Sprayereien" ein. Es werden darin erfolgreiche Strategien im Kanton Zürich zitiert, wo mobile Equipen, teils aus stellenlosen Personen bestehend, private Liegenschaften kostenlos oder mit geringer Unkostenbeteiligung reinigen. Das Postulat wurde an der Landratssitzung vom 30. November 2000 überwiesen.
Bei der Bekämpfung von Sprayereien herrscht Einigkeit darüber, dass einerseits eine raschmögliche Beseitigung versprayter Objekte am wirkungsvollsten vor erneuter Beschädigung schützt und andererseits entscheidend ist, welche Seite den längeren Atem hat. Das bedeutet, dass eine konsequente Beseitigung über einen gewissen Zeitraum oft eine langdauernde Verschonung vor weiteren Sprayereien ergibt, weil die Sprayerszene die Zwecklosigkeit einsieht.
Der Kanton mit seiner grossen Anzahl eigener Objekte will mit der vorgesehenen Aktion "Spray away" eine Vorbildfunktion im Kampf gegen die Sprayereien einnehmen. Er soll damit weitere öffentliche Eigentümer wie Gemeinden oder Bahn- und Busbetreiber ermuntern, bei ihren Objekten gleichartig vorzugehen. Ebenso sollen sich Private und Firmeneigentümer organisieren und in
ihren Verantwortungsbereichen entsprechende Massnahmen ergreifen. Es kann jedoch nicht Aufgabe des Staates sein, hier neue Institutionen zu schaffen und weitgehend zu finanzieren, die von allen beansprucht werden können. Diese Aufgabe müsste kleinräumiger, auf Gemeinde- oder Quartierebene angegangen werden, damit sie effizient sein könnte. Das Know-how und die Vorgehensweise könnten allenfalls übergeordnet koordiniert werden.
Das Postulat ist daher als materiell nicht erfüllbar abzulehnen und abzuschreiben. Der Hinweis auf die Existenz und die Vorgehensweise von "Spray-Ex-Diensten" kann als Idee entgegengenommen werden.
Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir Ihnen, gemäss beiliegendem Entwurf zu beschliessen.
Liestal, 16. Januar 2001
Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Koellreuter
der Landschreiber: Mundschin
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