Vorlage an den Landrat

3. Schlussfolgerungen


Regierungsrat und Landrat haben mit der Kreditbewilligung für das Impulsprogramm Chance erkannt, dass ein gut funktionierender Arbeitsmarkt ein wichtiger Faktor für die Standortattraktivität einer Region ist. Gute berufliche Qualifikationen sind dazu nötig. Nicht alle Jugendlichen schaffen den ersten wichtigen Übergang von der obligatorischen Schulzeit in die Berufsausbildung ohne erhebliche Probleme. Die soziale Ausgrenzung verursacht hohe Sozialkosten. Die Jugendberatungsstelle hat aufgezeigt, dass mit gezielten Massnahmen auch Jugendliche mit Schwierigkeiten in die Berufsbildung integriert werden können. Die von Prof. G. Sheldon aufgezeigten Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt legen dar, dass diese Jugendlichen trotz verbesserter Konjunktur wenig Möglichkeiten haben, ohne Unterstützung einen Ausbildungsplatz zu finden. Es ist eine Daueraufgabe des Staates, dieser Gruppe von Jugendlichen die Chance zu bieten, dass auch sie einen Berufsbildungsabschluss erreichen können. Das Angebot der Jugendberatungsstelle 'wie weiter?' muss deshalb als Angebot des Staates erhalten bleiben. Nach Ablauf von weiteren drei Betriebsjahren wird die Regierung die Sinnhaftigkeit des neuen Angebotes unter Berücksichtigung der Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt nochmals überprüfen.




4 . Antrag


Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, gemäss beiliegendem Entwurf zu beschliessen.


Liestal, 19. Dezember 2000


Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Koellreuter
der Landschreiber: Mundschin



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