Vorlage an den Landrat

9. Das Europainstitut Basel


9.1 Gründung, Zielsetzung, Integration in die Universität Basel


Getragen von einer privatrechtlich organisierten Stiftung (Verein), der zahlreiche Persönlichkeiten der regionalen Wirtschaftsverbände, der Politik und Kultur angehörten, nahm am 1. Oktober 1993 das Europainstitut Basel (EIB) seinen Betrieb auf. Die Gründung erfolgte nicht zuletzt als Reaktion auf das Nein des Volkes zum EWR-Beitritt. Die Institution definiert sich selbst als wissenschaftliches Zentrum für interdisziplinäre Lehre und Forschung in Fragen der europäischen Integration im weiteren Sinne.


Im Oktober 1995 beschloss der Landrat einen Beitrag von 1.05 Mio. an die Betriebskosten des EIB, aufgeteilt auf die Jahre 1996-99. Auch Basel-Stadt beteiligte sich an den Kosten des EIB. Gemeinsam mit der Stiftung Europainstitut Basel wurden damit die Betriebsmittel bis ins Jahr 2003 gesichert. Das Europainstitut wurde mit einer Vereinbarung zwischen Rektorat und EIB per 1. Oktober 1998 formell in die Universität integriert. Im Sommer 2000 erfolgte ein weiterer wichtiger Schritt: Der Universitätsrat beschloss, das "Europainstitut der Universität Basel" als interdisziplinäres Institut der juristischen Fakultät zu unterstellen.




9.2 Die Aufgaben des Europainstituts (EIB) und deren Finanzierung


Die Hauptaufgabe des Europainstituts besteht darin, schweizerische und nichtschweizerische Hochschulabsolventen/innen in die stets wichtiger werdenden Fragen der europäischen Integration einzuführen und auf Nachdiplomniveau auszubilden. Es ist heute für jede Universität eine unverzichtbare Aufgabe, ein anspruchsvolles, gut strukturiertes Ausbildungsprogramm zu den Fragen der europäischen Integration anzubieten.


Dieses Angebot ist für die Schweiz wichtig: Tritt die Schweiz der EU bei, erfordert die integrierte Mitwirkung schlagartig eine grössere Zahl qualifizierter Kräfte. Im Falle eines Nichtbeitritts hingegen sind für die nichtintegrierte Kooperation qualifizierte Kenntnisse besonders wichtig. Das EIB kann und soll in der Qualifikation dieser Fachleute eine führende Rolle übernehmen. Das Angebot des EIB kommt überdies einem wachsenden Bedarf an zusätzlicher Ausbildung auf Nachdiplomstufe und an Ausbildung im interdisziplinären Verbund entgegen.


Das EIB hat also gemäss seinen Gründungsbestimmungen mehrere Funktionen zu erfüllen. Die wichtigste ist gewiss die Ausbildungsaufgabe, und innerhalb dieses Bereichs das Angebot eines Nachdiplomstudiums; daneben bietet das Institut auch berufsbegleitende Weiterbildung an. Das Europainstitut ist aber auch eine Forschungsstelle, ein Dokumentationszentrum und ein regelmässiger Anbieter von öffentlichen Veranstaltungen. Es leistet damit einen wichtigen Beitrag in der Öffentlichkeitsarbeit der Universität und trägt Wesentliches zur Ausstrahlungskraft der Region bei.


Gemäss dem Beschluss des Landrats vom 19. Oktober 1995 (LRV 95/150) hat der Kanton Basel-Landschaft für die Jahre 1996-1999 an die Betriebskosten des EIB insgesamt 1.05 Mio. Franken bezahlt, und zwar in Jahrestranchen von 0.175 Mio. (für 1996 und 1999), respektive 0.35 Mio. Franken (für 1997 und 1998). Für die kommenden Jahre werden sich die jährlichen Betriebskosten auf 1.1 Mio. Franken belaufen. Feste Finanzzusagen für das Europainstitut der Universität Basel decken die Betriebskosten bis ins Jahr 2003. Der Kanton Basel-Stadt unterstützt das EIB bis zu diesem Zeitpunkt mit 0.4 Mio. Franken im Jahr.




9.3 Stärken und Schwächen des EIB


Das Konzept und der vom Europainstitut angebotene Nachdiplomstudiengang sind in der Schweiz einmalig und tragen zum Profil der Universität Basel bei. Die Behandlung der europäischen Integration im Rahmen eines Ausbildungsprogramms passt besonders gut zur Stadt Basel mit ihrer grenzüberschreitenden Ausrichtung. Die Wahrnehmung der Universität in einem derart gesellschafts- und politikrelevanten Bereich sollte nicht unterschätzt werden, denn die Frage nach der Integration der Schweiz in Europa wird noch über Jahrzehnte aktuell bleiben.


Dass das EIB einen hohen Anteil von nichtschweizerischen Studierenden nach Basel zieht, ist eine Chance für die Lehre und das Lernen im grenzüberschreitenden Austausch. Dieser Austausch kommt nicht nur den Studierenden zugute, sondern auch der Stadt und der Region. Eine weitere Stärke des Ausbildungsprogramms ist die konsequent praktizierte Interdisziplinarität zwischen den Bereichen Recht, Wirtschaft und Politik. Nach bald acht Betriebsjahren ist klar, dass die Studierenden den interdisziplinär ausgerichteten Unterricht sehr schätzen.


Die Studierendenzahlen, die Abschlüsse und die Berufschancen der AbsolventInnen stellen dem Ausbildungsprogramm des EIB ein gutes Zeugnis aus. Das Lehrangebot des Europainstituts ist in den letzten Jahren mehrfach evaluiert worden und hat durchwegs gute Noten erhalten.


Die Schwächen des EIB sind vorwiegend struktureller Natur: Aufgrund einer Verkettung von Umständen, die mit dem EIB nichts zu tun haben, waren mehrere Dozenten-Stellen längere Zeit vakant und die Studierenden wurden ungenügend betreut. In der Integrationsvereinbarung zwischen Stiftung EIB und Universität war vorgesehen, die Lehre am EIB Professor/innen zu übertragen, welche zu 50% am EIB und zu 50% an der ökonomischen oder juristischen Fakultät tätig wären. Dieses Modell hat sich in der Praxis nicht bewährt. Mittlerweile sind die Lehrstühle wieder besetzt, aber es ist klar: Solange die Finanzierung des EIB ab 2003 unsicher ist (der Universität Basel fehlen die Mittel), wird es schwierig sein, das Betreuungsproblem dauerhaft zu lösen. Schliesslich wirkt sich heute die Disparität der Studierenden am EIB in punkto Herkunft und Vorqualifikation negativ auf die Qualität des Lehrganges aus. In diesem Bereich hat das EIB bereits Massnahmen zur Reform der Studienorganisation ergriffen (Vorkurs, neue Studien- und Prüfungsordnung).




9.4 Universitäre Nachdiplomstudien
Eine gemeinsame Aufgabe für Baselland und Basel-Stadt


In den Fachhochschulen der beiden Basel wird bereits eine breite Palette von Nachdiplom-Studiengängen und -Kursen angeboten und gemeinsam getragen. Die Regierung des Kantons Basel-Landschaft sieht in diesem rasant wachsenden Teil des "Bildungsmarktes" ein gesamtgesellschaftliches Bedürfnis nach Weiterbildungsangeboten für Berufsleute. Dabei geht es nicht nur um die vermittelten Inhalte: Nachdiplomstudiengänge können flexibel der Nachfrage angepasst werden, sie bieten hervorragende Gelegenheiten, Probleme interdisziplinär anzugehen und sich z.B. über neueste Forschungs- und Anwendungsfragen auszutauschen. Die Universitätsleitung hat im Rahmen ihrer Planungen für die Universität mehrfach betont, dass stärkere Marktnähe im Weiterbildungsbereich ein Ziel der Universitätsentwicklung sei; mit dem Aufbau eines Nachdiplom-Studien-Bereichs wurde bereits begonnen, ein erster Kurs (Kulturmanagement) startet im Herbst 2000.


Aus den oben ausgeführten Gründen ist die Regierung des Kantons Basel-Landschaft bereit, ihren Pauschalbeitrag an die Universität aufzustocken. Sie will Fr. 500'000.-- aus dem Pauschalbeitrag für den Aufbau und die Förderung von Nachdiplomstudien reservieren.


Weil diese Studienangebote aber eine gesamtgesellschaftliche Relevanz besitzen, müssen sie auch gemeinsam getragen werden. Baselland und Basel-Stadt tragen die Verantwortung für die Entwicklung der gesamten Universität. Daher kann es nicht sein, dass neue universitäre Bereiche nach dem Vorbild von MGU nur von Baselland finanziert werden. Was die Universität neu anbietet, muss auf dem ordentlichen politischen Weg über den Grossen Rat BS in den Leistungsauftrag der Universität integriert werden. Damit wird das im Universitätsvertrag vereinbarte System von Globalbudget, Leistungsauftrag und Leistungsvereinbarung eingehalten.


Daher knüpft die Regierung von Baselland eine Bedingung an diese Aufstockung des Pauschalbeitrags: Basel-Stadt muss sich über sein bisheriges Engagement hinaus ebenfalls verpflichten, einen Teil der Kosten für den Aufbau und die Förderung universitärer Nachdiplomstudien zu tragen. Konkret: Die Regierung von Basel-Stadt müsste dem Grossen Rat eine Erhöhung des Globalbeitrags an die Universität von Fr. 500'000.-- beantragen und das Angebot des EIB in den Leistungsauftrag der Universität aufnehmen. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat zugesagt, sich für eine entprechende Erhöhung des baselstädtischen Beitrags einzusetzen.


Gegenwärtig geht die Regierung des Kantons Basel-Landschaft davon aus, dass diese Zusatzmittel der operativen Integration des Europa-Instituts in die Universität zugute kämen und ab 2003 den Betrieb des Instituts sichern helfen. Diese Erwartung bedeutet aber keine explizite Zweckbindung der Mittel innerhalb des Nachdiplomstudienbereichs: Sollte in einigen Jahren z.B. ein anderer Nachdiplomstudiengang aufgebaut oder gefördert werden, wäre die Universität frei in der Verwendung dieses Geldes.




10. Anträge


Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, gemäss dem beiliegenden Entwurf eines Landratsbeschlusses zu beschliessen.


Liestal, 12. Dezember 2000


Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Koellreuter
der Landschreiber: Mundschin



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