Vorlage an den Landrat

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (EG KVG) - Entwurf


Änderung vom


Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:


I.


Das Einführungsgesetz vom 25. März 1996 (4) zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (EG KVG) wird wie folgt geändert:


§ 8, Titel Abs. 2, 2bis und 4


Anspruchsberechtigung und Bemessungsgrundlage


2 Bescheidene wirtschaftliche Verhältnisse im Sinne von Absatz 1 liegen vor, wenn


a) die Jahresrichtprämie der versicherten Person einen bestimmten Prozentsatz des massgebenden Einkommens (Subventionsgrenze) übersteigt, und


b) gemäss Steuer- und Finanzgesetz kein Reinvermögen vorhanden ist, das höher ist als der Vermögensabzug.


2bis Das massgebende Einkommen gemäss Absatz 2 ist das steuerbare Einkommen, zuzüglich Steuerfreibeträge von Renten, abzüglich einmalige Kapitalabfindungen.


4 Die Prämienverbilligung entspricht dem Betrag, um den die Jahresrichtprämie die Subventionsgrenze übersteigt.


II.


Diese Änderung tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2000 in Kraft



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Fussnote:


4 GS 32.474 , SGS 362