Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Vereinbarung über die Beitragsleistung der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt an Fahrten von behinderten Erwachsenen | |
| vom: | 5. Dezember 2000 | |
| Nr.: | 2000-253 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage |
1. Zusammenfassung
Gestützt auf eine Befragung der Fahrgäste und auf die Auswertung der Statistiken der KBB, Koordinationsstelle «Fahrten für Behinderte beider Basel», kommt der Regierungsrat zum Schluss, dass die Fahrten für Behinderte in einer guten Qualität durchgeführt werden und der Fahrbedarf weitgehend gedeckt werden kann. Vorgesehen sind qualitative Verbesserungen für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer. Um dies zu erreichen und um flexibel auf kurzfristige Bedarfsschwankungen reagieren zu können, soll der Beitrag der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt von 1,9 Mio Franken auf 2,1 Mio Franken erhöht werden. Der Beitrag des Kantons Basel-Landschaft beträgt ab 2001 975000 Franken. Der Betrag resultiert einerseits aus der Gesamtbeitragserhöhung, andererseits ist er Folge der Neuberechnung des Verteilerschlüssels zwischen den Partnerkantonen. Eine Abklärung durch den Rechtsdienst des Regierungsrates hat ergeben, dass der Landrat die Vertragsanpassung genehmigen und den wiederkehrenden Beitrag des Kantons Basel-Landschaft ab 2001 unter Vorbehalt des fakultativen Finanzreferendums bewilligen muss.
Mit Beschluss des Landrates vom 16. Dezember 1998 wurde der Vereinbarung über die Fahrten von behinderten Erwachsenen zugestimmt und die Kompetenz zur Anpassung der Vereinbarung dem Regierungsrat übertragen.
Diesem Beschluss folgend wurde der Entwurf eines Regierungsratsbeschlusses eingereicht, welcher eine Erhöhung der Beiträge der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt von 1,9 Mio Franken auf 2,1 Mio Franken vorsah. In einer Stellungnahme zum vorgesehenen Regierungsratsbeschluss vertritt der Rechtsdienst des Regierungsrates die Auffassung, dass die Vereinbarung ein Staatsvertrag im Sinne des basellandschaftlichen Verfassungsrechtes ist und für eine Kompetenzdelegation des Landrates an den Regierungsrat zur Änderung des Staatsvertrages die gesetzliche Grundlage fehlt.
Bei dieser Gelegenheit stellte er auch fest, dass die gültige Vereinbarung die Beitragsleistung des Kantons zumindest indirekt auf die Jahre 1999 und 2000 beschränkt. Obwohl der Landrat dem Geschäft grundsätzlich zugestimmt hat und im Rahmen des Budgets über die jährlichen Kredite entscheidet, ist der wiederkehrende Beitrag ab 2001 vom Landrat zu bewilligen und dem Finanzreferendum zu unterstellen, damit sie jährlich mit dem Budget diskutiert und beschlossen werden können.
3.1 Link-Bedarfsanalyse
Seit dem 1. Juli 1999 führen die 33er Taxi AG, Basel, die Fahrten für Behinderte im Auftrag der Koordinationsstelle Fahrten für Behinderte beider Basel durch. Da in der öffentlichen Diskussion wiederholt die Vermutung geäussert wurde, dass der bereitstehende Kredit nicht ausreiche, um die Nachfrage nach Fahrten für Behinderte zu befriedigen, entschloss sich die KBB nach Rücksprache mit den zuständigen Vorstehern des Wirtschafts- und Sozialdepartementes Basel-Stadt und der Erziehungs- und Kulturdirektion Basel-Landschaft, eine Bedarfsanalyse durch eine neutrale Instanz erstellen zu lassen. Das Markt- und Sozialforschungsinstitut «Link», Luzern, wurde beauftragt, die Fahrbedürfnisse der KBB-Fahrgäste zu ermitteln, um überprüfen zu können, wie weit das Angebot die Bedürfnisse abdeckt. Aus einem Total von 2500 Personen, welche aufgrund eines KBB-Arztzeugnisses nachgewiesen haben, dass sie aufgrund einer Behinderung keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen können, wurden 500 Personen befragt.
Die Befragung des Institutes «Link» bei den Fahrgästen der KBB zeigt, dass eine grosse Mehrheit mit dem Angebot und der Durchführung zufrieden ist. Qualitative Verbesserungen wünschen sich vor allem behinderte Personen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind.
Eine Schätzung des Fahrbedarfes ergab, dass rund 74000 Fahrten jährlich angeboten werden sollen, um den Bedarf abzudecken.
Knapp 90 Prozent der befragten Benutzer und Benutzerinnen der Fahrangebote für Behinderte sind mit dem Angebot zufrieden. Die Qualität der durch die 33er-Taxis durchgeführten Fahrten wird auf einer Skala von 1 bis 6 mit der Durchschnittsnote 5 äusserst gut bewertet. Besonders geschätzt wird die Freundlichkeit und die Hilfsbereitschaft der Fahrer und Fahrerinnen. Bemängelt wird das das Bestellen einer Fahrt manchmal zu lange dauert, und dass infolge der Auslastung der Fahrzeuge, Fahrten zum gewünschten Zeitpunkt abgelehnt werden müssen. Viele Menschen mit einer Behinderung möchten Fahrten kurzfristiger bestellen und spontaner fahren können. Dies äussern vor allem Rollstuhlbenutzer und -benutzerinnen, die nicht auf alternative Fahrangebote ausweichen können, im speziellen Behinderte, die einen Elektrorollstuhl benutzen.
Ein Drittel der berechtigten Personen nutzt das Angebot praktisch nie. Es sind eher die älteren Fahrgäste, die vom Angebot keinen Gebrauch machen. Begründet wird dies von den Nicht-Nutzer und -Nutzerinnen damit, dass sie privat organisiert seien (36%), kein Bedürfnis bestehe (23%), die Fahrt selten möglich sei (10%) oder gesundheitliche Gründe.
Zwei Drittel der Befragten fahren zum Arzt, zur Aerztin oder zur Therapie, rund 31 % der Befragten benutzen die Fahrten für Behinderte für private Zwecke wie Ausflüge, Besuche, Ausstellungen.
Bei rund der Hälfte der Benutzer und Benutzerinnen ist es vorgekommen, dass gewünschte Fahrten nicht ausgeführt werden konnten. Zwei Drittel der Antwortenden geben jedoch an, dies sei seltener als einmal im Monat oder praktisch nie passiert.
3.2 Ergebnisse der KBB-Statistiken
Gemäss Statistik der KBB wurden von Januar 2000 bis Juli 2000 34000 KBB-Fahrten durchgeführt. In diesem Zeitraum hätten rund ein Viertel mehr Fahrten durchgeführt werden können, als effektiv nachgefragt wurden. Im gleichen Zeitraum von Januar 2000 bis Juli 2000 konnten rund 630 gewünschte Fahrten aufgrund von strukturellen Engpässen nicht durchgeführt werden. Von den gewünschten, aber nicht durchgeführten Fahrten wurden mehrheitlich Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer betroffen, die auf ein Spezialfahrzeug angewiesen sind, Fahrten in den Spitzenverkehrszeiten wünschten, und nicht die Möglichkeit hatten ihre Fahrtzeiten zu verschieben.
3.3 Andere Fahrangebote - ehrenamtlich durchgeführte Fahrten
Auf Anregung der Fachstelle für Sonderschulung, Jugend- und Behindertenhilfe übernahm die Pro Senectute Baselland die Aufgabe, einen Bericht über weitere Fahrangebote, insbesondere ehrenamtlich durchgeführte Fahrten, im Kanton Basel-Landschaft zu erarbeiten. Die Pro Senectute Baselland hat 33 aktive lokale Fahrdienste erfasst. Diese richten ihre Dienstleistung ausschliesslich an ältere Menschen. Fahrten, bei welchen ein Spezialfahrzeug notwendig ist, können nicht durchgeführt werden. Die Fahrten erfolgen überwiegend mit dem privaten PKW. Im Jahr 1999 führten die lokalen Fahrdienste rund 5300 Retourfahrten aus. Die Mehrheit dieser Fahrten wurden in den Bezirken Liestal, Sissach, Waldenburg durchgeführt. Im Wesentlichen wurden die Fahrten von vier lokalen Organisationen angeboten:
- Den lokalen Frauenvereinen, welche alle in der Frauenzentrale Baselland zusammengeschlossen sind,
- dem Fahrdienst (jüngere) Senioren für (ältere) Senioren,
- der Spitex Muttenz und der Spitex Birstal, welche Fahrdienste für ihre Patientinnen und Patienten führen.
Zusätzlich zu diesen Organisationen gibt es kleinere private Anbieter von Fahrten, welche keiner Organisation angehören. Auch ist die «Nachbarschaftshilfe» insbesondere in kleinen Gemeinden häufig.
Neben den lokalen Anbietern gibt es mit der IVB Invalidenvereinigung beider Basel und dem Roten Kreuz Baselland zwei gemeinnützig organisierte Anbieter von überregionalen Fahrten für Behinderte und Betagte.
Der Fahrdienst des Roten Kreuzes Baselland rekrutierte insbesondere Fahrer und Fahrerinnen aus dem Beschäftigungsprogramm der Arbeitslosenversicherung. Teilweise werden ehrenamtliche Fahrerinnen und Fahrer beschäftigt. Dabei handelt es sich insbesondere um ältere, pensionierte Personen. Der Fahrdienst des Roten Kreuzes Baselland führte regelmässige, planbare Fahrten (Dauerfahrten) durch. Zu 95 Prozent werden Patientinnen und Patienten zur Dialysebehandlung gefahren. Im Jahr 1999 wurden rund 6400 Einzelfahrten durchgeführt. Das Rote Kreuz Baselland teilte seinen Fahrgästen Anfang Oktober 2000, ohne Rücksprache mit der KBB und weiteren interessierten Organisationen, die Einstellung des Fahrdienstes auf Ende November 2000 mit.
Die Pro Senectute Baselland macht darauf aufmerksam, dass viele Organisationen Mühe bekunden, ehrenamtliche Fahrerinnen und Fahrer zu gewinnen. Sie sieht dies in der zunehmenden Erwerbstätigkeit der Frauen begründet, welche heute die Hauptgruppe der ehrenamtlich Tätigen darstelle. Allenfalls wäre unter den Personen, welche vorzeitig pensioniert werden, neu ehrenamtlich Tätige zu gewinnen. Konkrete Vorschläge für ein Projekt nennt die Pro Senectute keine. Zur Zeit sind keine weiteren Initiativen vorgesehen. Die Situation wird jedoch beobachtet und es besteht die Bereitschaft, neue Projekte für ehrenamtliche Fahrten zu prüfen und zu unterstützen, sollten geeignete Vorschläge unterbreitet werden.
Die Ergebnisse der Link-Analyse und die Auswertung der KBB-Statistiken in der Zeit von Januar 2000 bis Juli 2000 zeigen, dass die Ablehnung mit der mangelnden Verfügbarkeit von speziell eingerichteten Fahrzeugen zu tun hat. Dies betrifft besonders Hauptverkehrszeiten am Mittag und Abend.
Die KBB hat sich in Zusammenarbeit mit der 33er Taxi AG entschieden, qualitative Verbesserungen anzustreben:
- Ein zusätzliches rollstuhlgängiges Fahrzeug wird in Spitzenzeiten eingesetzt. Ein weiteres rollstuhlgängiges Fahrzeug wurde bestellt und steht ca. Ende 2000 zur Verfügung.
- Die 33er Taxi AG setzt eine neue Dispositionssoftware ein. Wartezeiten am Telefon werden verkürzt und Fahrzeuge und Fahrtaufträge können optimal disponiert werden. Die KBB erwartet, dass damit Fahrtbestellungen kurzfristiger als bisher möglich werden.
- Ein rollstuhlgängiges Fahrzeug steht täglich ab 20.00 h bis 24.00 h und an Samstagen/Sonntagen auf Pikett zur Verfügung. Damit wird die Verfügbarkeit von Spezialfahrzeugen in den Abendstunden und am Wochenende erhöht.
5. Beitrag des Kantons Basel-Landschaft an Fahrten für Behinderte
Die Kostenaufteilung zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt wird aufgrund des in der Vereinbarung festgelegten Schlüssels berechnet. Der Schlüssel berücksichtigt die Anzahl der Fahrgäste und die gefahrenen Kilometer. Der Kanton Basel-Landschaft trug bisher einen Anteil von 42 Prozent. Die getroffene Vereinbarung mit dem Kanton Basel-Stadt sieht vor, dass auf Januar 2001 die Verteilung zwischen den Kantonen aufgrund der aktuellen Zahlen neu berechnet wird. Da für Fahrgäste aus dem Kanton Basel-Landschaft längere Fahrtstrecken zurückgelegt werden, als ursprünglich ausgewiesen, erhöht sich der Anteil des Kantons Basel-Landschaft. Der Anteil der Fahrgäste aus Basel-Landschaft betrug Ende 1999 40.1 Prozent und der Anteil der Fahrgastkilometer, bezogen auf die zweite Jahreshälfte 1999, betrug 52.8 Prozent. In Anwendung des Verteilerschlüssels werden der Prozentwert der Fahrgastzahl und der Prozentwert der Fahrgastkilometer addiert und durch zwei geteilt. Daraus resultiert ein Anteil des Kantons Basel-Landschaft in Höhe von 46.4 Prozent.
Die beiden Kantone beantragen mit dem Budget 2001 eine Beitragserhöhung zur Durchführung von qualitativen Verbesserungen. Die Beitragserhöhung kann unter anderem der Finanzierung der Fortführung des Pikettdienstes oder der Erhöhung der Anzahl der rollstuhlgängigen Fahrzeuge dienen. Der bisherige Fahrbedarf kann mit dem bisherigen Beitrag weitgehend gedeckt werden. Die Erhöhung ermöglicht es, flexibel auf Entwicklungen zu reagieren. Ein Beispiel ist, die Einstellung des Fahrdienstes des Roten Kreuzes Baselland und die damit verbundene erhöhte Nachfrage nach Fahrten. Der Gesamtbeitrag der Kantone wird in der effektiv ausgeschöpften Höhe jährlich abgerechnet.
Der Mehrbetrag des Kantons Basel-Landschaft von 798000 auf 975000 Franken (= 177000 Franken) ergibt sich aus zirka 93000 Franken in Folge der Aenderung des Verteilungsschlüssels zwischen den Kantonen und zirka 84000 Franken für die Finanzierung von qualitativen Verbesserung des Fahrangebotes.
Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir Ihnen, gemäss beiliegendem Entwurf eines Landratsbeschlusses zu beschliessen.
Liestal, den 5. Dezember 2000
Im Namen des Regierungsrates
Der Präsident: Koellreuter
Der Landschreiber: Mundschin
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