Vorlage an den Landrat

3. Begründung


Der 3. Generelle Leistungsauftrag an die Unternehmen des öffentlichen Verkehrs läuft Ende Mai 2001 aus. Für die nachfolgenden Jahre 2001 bis 2005 muss deshalb ein neuer Genereller Leistungsauftrag formuliert und zum Beschluss unterbreitet werden. Infolge der internationalen Verschiebung des Fahrplanwechsels ab dem Jahr 2002 von Ende Mai auf Mitte Dezember wird der 4. Generelle Leistungsauftrag auf vier Jahre und sieben Monate verlängert.



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