Vorlage an den Landrat

1. Ausgangslage


Der Landrat beschloss am 2. November 2000 über die Vorlage Nr. 2000-105 betreffend Abschaffung der kommunalen Billettsteuer. Die kommunale Billettsteuer wird folglich per 1. Januar 2001 abgeschafft. Die darin beschlossene Gesetzesänderung sieht aber auch vor, dass der Landrat den Anteil des Kantons an den Quellensteuern von Künstlern, Sportlern und Referenten derjenigen Gemeinde übertragen kann, in der die betreffenden Veranstaltungen stattgefunden haben. Dies geschah im Hinblick auf eine teilweise Kompensation der Steuerausfälle, die vor allem der Gemeinde Münchenstein (Sporthalle St. Jakob) durch die Abschaffung der Billettsteuer entstehen werden. Der Landrat muss nun noch einen Beschluss fassen, wieviel der Anteil betragen soll, der den Gemeinden zukommen soll.




2. Festlegung des Quellensteueranteils


Der Regierungsrat legt deshalb einen Entwurf zur Änderung des landrätlichen Dekrets vor. In diesem Entwurf wurde die Annahme getroffen, der den Gemeinden zugestandene Anteil des Kantons betrage 50%, d.h. die Hälfte des dem Kanton zustehenden Anteils an den speziellen Quellensteuern von Künstlern, Sportlern und Referenten wird der Gemeinde abgetreten.


Zur Entscheidfindung in dieser Angelegenheit wird das massgebende Zahlenmaterial herangezogen, welches auch der Vorlage Nr. 2000-105 zugrunde gelegen hat und die finanziellen Auswirkungen besser beleuchtet. Hauptposten der für Künstler, Sportler und Referenten abgerechneten Quellensteuer ist wie bisher angenommen die Gemeinde Münchenstein mit der Sporthalle St. Jakob.


Dabei wurden in den Jahren 1998 und 1999 folgende Quellensteuern abgerechnet:


Würde man nun den Kantonsanteil voll der Gemeinde zukommen lassen, würde diese ca. Fr. 250'000.- pro Jahr an Mehreinnahmen haben. Der Bundessteueranteil muss weiterhin nach Bern abgeliefert werden. Für die übrigen Gemeinden spielt die Quellensteuer für Künstler und Sportler bisher praktisch keine Rolle; den grössten Anteil hat noch die Gemeinde Liestal mit Gesamtquellensteuern Staat, Gemeinde, Bund von rund Fr. 3'000.- pro Jahr.


Durch die hälftige Übertragung des Kantonsanteils , wie im beiliegenden Entwurf angenommen, würde der Kanton dadurch pro Jahr auf rund Fr. 125'000.- zugunsten der Gemeinde verzichten.


Demgegenüber stehen die Steuerausfälle der Gemeinde wegen des Wegfalls der Billettsteuer:


Die Gemeinde Münchenstein konnte in den letzten fünf Jahren mit unterschiedlich hohen Billettsteuereinnahmen rechnen (1995: Fr. 914'000.-; 1996; Fr. 623'000.-; 1997: Fr. 363' 000.-; 1998: Fr. 857'000.-; 1999: Fr. 317'000.-). Mit Ausnahme des Jahres 1998 (in jenem Jahr fand in der St. Jakobshalle die Eishockey-Weltmeisterschaft statt, wobei die Gemeinde Münchenstein den WM-Organisatoren einen einmaligen A-fonds-perdu-Beitrag von Fr. 100'000.- an die Durchführung des Anlasses geleistet hat) sind die Einnahmen der Gemeinde Münchenstein aus der Billettsteuer eher rückläufig.


Durch die hälftige Übertragung des Quellensteueranteils (von Künstern, Sportlern und Referenten) des Kantons an die Gemeinde wird deshalb der Ausfall der Billettsteuer teilweise kompensiert . Es rechtfertigt sich, diese Kompensationsquote einstweilen für drei Jahre festzusetzen. Je nach Ergebnis der zukünftigen Quellensteuererträge wird die Höhe der Kompensation ab dem Steuerjahr 2004 erneut zu diskutieren sein.




3. Antrag


Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, der Änderung des landrätlichen Dekrets zum Steuer- und Finanzgesetz gemäss beiliegendem Entwurf zuzustimmen.


Liestal, 28. November 2000


IM NAMEN DES REGIERUNGSRATES
der Präsident: Koellreuter
der Landschreiber: Mundschin



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