Vorlage an den Landrat




6. Globalbeiträge für die Jahre 2001 / 2002


6.1 Finanzierung


Der Gesamtaufwand des UKBB beläuft sich gemäss des vom Kinderspitalrat genehmigten Budgets 2001/2002 (vgl. Beilage zur Leistungsvereinbarung) auf rund 85.1 Mio. Franken. 75 % oder 63.8 Mio. Franken entfallen auf die Personalkosten; die restlichen rund 21.3 Mio. Franken (25 %) ergeben sich als Summe der Sachkosten.


Wie in nachfolgender Übersicht dargestellt, erfolgt die Finanzierung über folgende Hauptelemente (in Mio. Franken):




6.2 Personalkosten


Im Nachhinein muss festgestellt werden, dass der für das UKBB geplante Stellenplan etwas zu restriktiv ausgestaltet wurde, um zwei Klinikbetriebe in der Grundversorgung inkl. Notfall rund um die Uhr aufrecht zu erhalten. Dies betrifft insbesondere den ärztlichen Dienst der Notfallstationen, die Pflegedienste in einzelnen Bereichen sowie die Sekretariate am Standort Bruderholz. Im Weiteren mussten die Assistenzarztstellen um rund 10 % angehoben werden, um die arbeitsvertraglich vereinbarte Maximalarbeitszeit von 55 Stunden pro Woche einigermassen zu gewährleisten. Insgesamt wurden so bis Ende 2000 rund 20 neue Stellen geschaffen. Im Zuge der Umsetzung der getroffenen und noch zu treffenden Massnahmen zur Behebung festgestellter Mängel am UKBB geht man heute davon aus, dass bis Ende 2002 maximal 30 weitere Stellen dazu kommen werden. Der Stellenausbau erfolgt schrittweise, richtet sich einerseits nach den Bedürfnissen des Betriebes sowie der effektiven Ertragsentwicklung und andererseits nach dem Stellenmarkt.




6.3 Tarifeinnahmen und übrige Erträge


Die Tarifeinnahmen richten sich nach der Anzahl stationärer Pflegetage sowie nach der Zahl ambulanter Konsultationen. Die durch die Bautätigkeit an beiden Standorten bedingten betrieblichen Engpässe haben in den beiden ersten Betriebsjahren dazu geführt, dass ausserkantonale und ausländische Patientinnen und Patienten teilweise in andere Kinderspitäler verwiesen werden mussten und dass die Aufenthaltsdauer auf ein medizinisch gerade noch vertretbares Minimum reduziert werden musste. Wahleingriffe wurden teilweise hinausgeschoben. Die Situation verschärfte sich zudem durch den Personalmangel im Pflegebereich.


Die UKBB-Planung - basierend auf Erfahrungszahlen früherer Jahre der beiden ehemaligen getrennten Kinderkliniken - ging noch von einem Total von rund 44'000 Pflegetagen aus. Diese Zahl wurde aus den genannten Gründen um beinahe 20 % unterschritten (1999 rund 36'000 Pflegetage). Trotz dieser Situation konnten die gesprochenen maximalen Globalkredite 1999/2000 eingehalten werden, dies insbesondere dank sorgfältigem Umgang mit den zur Verfügung gestellten Mitteln.


Ab dem Frühjahr 2001 werden die personellen und infrastrukturellen Engpässe behoben sein, so dass das UKBB gegenüber den ersten beiden Betriebsjahren wieder eine höhere Zahl an Pflegetagen budgetiert hat. Bei den ambulanten Konsultationen ist eine leichte Steigerung feststellbar, die teilweise auch auf die generelle Verlagerung vom stationären in den ambulanten und teilstationären Bereich zurückzuführen ist.


Kennzahlen zur Leistungserbringung im Mehrjahresvergleich


Gesamthaft über alle Leistungsbereiche werden die Tarifeinnahmen vom UKBB auf rund 50.1 Mio. Franken veranschlagt. Zusammen mit den übrigen Erträgen und ohne Berücksichtigung der Abgeltungsbeiträge der beiden Trägerkantone und des Bundes ergeben sich budgetierte Gesamteinnahmen von 51.5 Mio. Franken, was einem Deckungsbeitrag von rund 60 Prozent entspricht (zum Vergleich: Rechnung 1999 rund 58 Prozent).




6.4 Globalbeiträge für die klinische Lehre und Forschung


Beim Globalbeitrag für die klinische Lehre, Weiterbildung und Forschung (L+F) haben die beiden Trägerkantone wiederum eine paritätische Finanzierung der nicht durch Drittmittel gedeckten Kosten vereinbart. Die notwendigen finanziellen Ressourcen für die Lehr- und Forschungsaktivitäten des UKBB mit zwei gleichwertigen (universitären) Standorten werden somit je hälftig eingebracht. Zudem wurde der Gesamtbeitrag der Kantone auf dem Stand der ersten beiden Betriebsjahre des UKBB belassen. Der durch den Kanton Basel-Landschaft über den Universitätsvertrag geleistete Beitrag im Ausmass von 1.126 Mio. Franken wird im Rahmen der Gesamtbetrachtung als feste Tranche angerechnet. Im einzelnen resultieren folgende Beitragsleistungen:




6.5 Abgeltung für die stationäre Versorgung BS/BL


Im Gegensatz zu den festen Globalbeiträgen für die klinische L+F stellt das Abgeltungssystem im stationären Dienstleistungsbereich bei der Leistungsabgeltung durch die beiden Trägerkantone BS und BL auf effektive Werte ab. D.h. die beiden Trägerkantone gelten dem UKBB die ungedeckten Kosten aus der Spitalbehandlung der Patientinnen und Patienten aus dem jeweils eigenen Kanton ab. Dabei wird auf die erbrachten Pflegetage in der Allgemeinen Abteilung abgestellt. Das Abgeltungssystem basiert auf einem im Rahmen der Leistungsvereinbarung vorweg definierten Pflegetagspreis (Bruttowert). Der von den Kantonen zu leistende Beitrag resultiert sodann als Differenz zwischen diesem vereinbartem Bruttowert und den Leistungen der Kranken- bzw. Unfallversicherer. Mit dieser Regelung können die beiden Verhandlungsebenen klar auseinandergehalten werden, welche das duale Finanzierungssystem des aktuellen KVG für die stationären Dienstleistungen vorsieht:


Gegenüber den ersten beiden Betriebsjahren musste in der Leistungsvereinbarung 2001/2002 der Bruttowert aufgrund des höheren Gesamtaufwandes (erhöhte Personalkosten, vgl. Ausführungen unter vorstehendem Abschnitt 62) um 100 auf neu 1'220 Franken angehoben werden. Damit wird ein Teil der Aufwandzunahme gedeckt, der Rest ergibt sich aus den höher veranschlagten Tariferträgen.


Bei der Planung des UKBB ging man davon aus, dass die Pflegetagzahlen allgemein versicherter Patientinnen und Patienten aus den beiden Basel sich in den Proportionen 40 % BS, 60 % BL bewegen. Die ersten beiden Betriebsjahre zeigten, dass mit einem Verhältnis von 44 % BS und 56 % BL zu rechnen ist. Unter Berücksichtigung aller Faktoren ist für die Beitragsperiode 2001/2002 von folgenden jährlichen Werten auszugehen:




6.6 Globalbeitrag für übrige Betriebsteile, gemeinwirtschaftliche Leistungen


Aufgrund der unverändert geltenden Rahmenbedingungen sind unabhängig von den bisher erwähnten Abgeltungen durch die beiden Basel nicht alle Angebotsbereiche des UKBB kostendeckend zu betreiben. Für diese nicht gedeckten Aufwendungen, die sich insbesondere aus den gemeinwirtschaftlichen Leistungen des UKBB als Notfall- und Zentrumsspital ergeben, haben die beiden Trägerkantone BS und BL für die Beitragsperiode 1999/2000 einen Globalbeitrag im Ausmass von jährlich


7 Mio. Franken gesprochen. Da die Kostenträgerrechnung am UKBB noch im Aufbau begriffen ist, kann noch nicht darüber Rechenschaft abgelegt werden, ob dieser Betrag den tatsächlichen Kosten entspricht. Er soll deshalb für die Beitragsperiode 2001/2002 auch auf 7.0 Mio. Franken belassen werden und wiederum durch die beiden Trägerkantone je hälftig finanziert werden:




6.7 Leistungsabgeltung durch die Trägerkantone BS und BL im Überblick


Zusammenfassend ergeben sich folgende konsolidierte Zahlenwerte für die Beitragsleistungen der Trägerkantone an das UKBB pro 2001/2002 (Angaben in Mio. Franken):


Gesamthaft gesehen können die bereits früher auf der Basis von Planungsbudgets angegebenen finanziellen Zielvorgaben auch bei der Bemessung der Globalbeiträge für die neue Beitragsperiode 2001/2002 eingehalten werden.




7. Schlussbemerkungen und Antrag


Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien werden in einer von den Regierungen beider Basel genehmigten Leistungsvereinbarung geregelt.


Dem Landrat wird beantragt, gemäss beiliegendem Entwurf eines Landratsbeschlusses zu beschliessen.


Liestal, den 14. November 2000


IM NAMEN DES REGIERUNGSRATES
Der Präsident: Koellreuter
Der Landschreiber: Mundschin



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