Bericht Beilage: Vorlage 2000/105 über die Abschaffung der Billettsteuer

Landrat / Parlament || Inhalt des Berichts 2000-105 vom 6. September 2000


Vorlage 2000/105 über die Abschaffung der Billettsteuer


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





17. August 2000

An die Finanzkommission des Landrates


Vorlage 2000/105 über die Abschaffung der Billettsteuer


Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren


Ich beziehe mich auf die 13. Sitzung Ihrer Kommission vom 14. Juni 2000, 1. Lesung der Vorlage 2000/105 betreffend Abschaffung der kommunalen Billettsteuer. Anlässlich dieser Sitzung hat mein Vorgänger, Dr. Hans Fünfschilling, Ihrer Kommission zugesagt, eine Kompensationslösung für die Gemeinden vorzuschlagen. Ihre Kommission hat Ihn deshalb beauftragt, auf die 2. Lesung hin eine solche Lösung zu unterbreiten, was ich hiermit erfülle. Der Regierungsrat hat von diesem Vorgehen Kenntnis genommen und lehnt eine Kompensationslösung ab.


Im Zuge der Diskussionen um die Abschaffung der Billettsteuer hat sich ja herausgestellt, dass nicht die Abschaffung an sich das Problem darstellt, sondern die damit verbundenen Steuerausfälle für die Gemeinde, vornehmlich der Gemeinde Münchenstein mit der Sporthalle St. Jakob. Um diesem Problem in finanzieller Hinsicht Rechnung zu tragen, wird jetzt vorgeschlagen, eine Kompensation über die Quellensteuer vorzunehmen: Beim Auftritt von Künstlern, Sportlern und Gastreferenten, die im Ausland Wohnsitz haben, wird bekanntlich von deren Gage eine Quellensteuer erhoben. Die Quellensteuer deckt dabei alle Bereiche der direkten Einkommenssteuer ab, also direkte Bundessteuer, Staats- und Gemeindesteuer. Der Anteil der Staatssteuer an diesen Quellensteuern soll nun ganz oder teilweise der Gemeinde übertragen werden können, in deren Gebiet die jeweiligen Auftritte stattfinden. Dadurch soll der Wegfall der Billettsteuer kompensiert werden. Profitieren kann von dieser Lösung folglich nicht nur die Gemeinde Münchenstein, sondern alle Gemeinden im Kanton, in denen derartige Auftritte inskünftig stattfinden.


Hauptposten der für Künstler und Sportler abgerechneten Quellensteuer ist bisher selbstverständlich aber die Gemeinde Münchenstein mit der Sporthalle St. Jakob.


Dabei wurden in den Jahren 1998 und 1999 folgende Quellensteuern abgerechnet:




Würde man nun den Kantonsanteil voll der Gemeinde zukommen lassen, würde diese ca. Fr. 250'000.- pro Jahr an Mehreinnahmen haben. Der Bundessteueranteil muss weiterhin nach Bern abgeliefert werden. Für die übrigen Gemeinden spielt die Quellensteuer für Künstler und Sportler bisher praktisch keine Rolle; den grössten Anteil hat noch die Gemeinde Liestal mit Gesamtquellensteuern Staat, Gemeinde, Bund von rund Fr. 3'000.- pro Jahr.


Die Einführung einer solchen Lösung müsste in der entsprechenden Gesetzesbestimmung unter § 68 Buchstabe s verankert werden, wo es um die Zuteilung der Steueranteile geht. Die Zuteilung des Staatssteueranteils an der Quellensteuer von Künstlern, Sportlern und Referenten würde im neuen Absatz 2 geregelt. Dabei könnte der Landrat jährlich entscheiden, wie hoch der prozentuale Anteil am Staatssteueranteil ausfallen soll, der den Gemeinden zu übertragen ist. Damit könnte auch dem finanziellen Bedürfnis und Budget der Gemeinde(n) jährlich neu Rechnung getragen werden.


In der Beilage befindet sich der vorgeschlagene Gesetzestext, wie er als neuer Lösungsvorschlag von der Kommission in Auftrag gegeben wurde.


Mit freundlichen Grüssen


Adrian Ballmer, Regierungsrat




Beilage: Änderung des Steuer- und Finanzgesetzes


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