Sammelvorlage: 15 Abrechnungen von Verpflichtungskrediten

2. Prüfung und Verantwortlichkeit


Die Bauabrechnungen werden ab Juli 1997 nicht mehr flächendeckend von der Kantonalen Finanzkontrolle geprüft, wie diese mit Schreiben vom 11.6.1997 mitgeteilt hat. Sie ist aber nach wie vor bereit, komplexe Abrechnungen auf Antrag zu kontrollieren. Für die Richtigkeit der einzelnen Abrechnungen ist ab Juli 1997 die zuständige Dienststelle verantwortlich. Diese legen die Abrechnungen als Direktionsentscheid vor und stellen diesen der Abteilung Wirtschaft und Finanzen der Bau- und Umweltschutzdirektion zur weiteren Verarbeitung in der Sammelvorlage zu. Die Abrechnungen der Bau- und Umweltschutzdirektion werden vor dem Direktionsentscheid zusätzlich durch die Abteilung Wirtschaft und Finanzen geprüft.


In den Abrechnungen 11 und 12 aus der Erziehungs- und Kulturdirektion betreffend basellandschaftlichem Anteil an der Projektierung für die Planung eines CIM-Kompetenzzentrums IBB/HWV (2539.361.30-3) und an den Aufbaukosten des CIM-Zentrums an der IBB (FHBB) Muttenz (2538.361.30-4) wurde eine Darstellung vorgelegt, welche scheinbar eine Teil-Nettoabrechnung darstellt. Man muss sich dabei vorstellen, der Kanton Basel-Landschaft, der Kanton Basel-Stadt und der Bund bezahlen je einen Anteil. Der Bundesanteil geht an das Projekt und nicht an die Kantone. Somit handelt es sich, würde der Bundesanteil etwas anders dargestellt, tatsächlich um die Brutto-Abrechnung unseres Anteils.


In den Abrechnungen 14 und 15 der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion betreffend Projektierung eines Entwässerungs- und Havariesystems für das Hafen- und Industrieareal Birsfelden (2250.501.90-999) und Ausbau der Lösch- und Kühlwasserversorgung im Auhafen Muttenz; Bewilligung eines kantonalen Verpflichtungskredites für den Anteil am privaten Ausbauprojekt im Auhafen Muttenz (2250.501.90-999) wurden die gesamten Projektkosten abgerechnet, also auch jene, welche im Rahmen von Vorschlagskrediten bereits abgerechnet und vom Landrat (mit der Jahresrechnung) bereits genehmigt worden sind. Die Abrechnung der gesamten Projektkosten dient allerdings der Übersicht. Die beiden Kreditunterschreitungen (so nehmen wir aus praktischen Gründen an) haben im Rahmen des Verpflichtungskredites stattgefunden. Im Entwurf zum Landratsbeschluss wurde dann aufgenommen, dass der Verpflichtungskredit auf Konto 2250.501.90-999 um Fr. 200'000.-- (Abrechnung 14) und um Fr. 1'115'000.-- (Abrechnung 15) zu kürzen ist, was den effektiv vom Landrat im Rahmen der Verpflichtungskredite gesprochenen Beträgen entspricht.


Fortsetzung


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