Dekret zum Gesetz über die Organisation und die Geschäftsführung des Landrats (Geschäftsordnung des Landrats) (Entwurf)

Landrat / Parlament || Inhalt des Berichts 2000-056 vom 24. Februar 2000


Dekret zum Gesetz über die Organisation und die Geschäftsführung des Landrats (Geschäftsordnung des Landrats) (Entwurf)


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





Änderung vom

Der Landrat des Kanton Basel-Landschaft beschliesst:




I.


Das Dekret zum Gesetz über die Organisation und die Geschäftsführung des Landrats (Geschäftsordnung des Landrats) wird wie folgt geändert:


§ 9 Absatz 1


1 Die Entschädigung setzt sich zusammen aus einem jährlichen Grundbetrag von 4000 Fr., einem Sitzungsgeld von 45  Fr. pro Stunde und einer Wegentschädigung von 60 Rp. pro Kilometer.




II.


Diese Änderung tritt am 1. Juli 2000 in Kraft.




III.


Die Dekretsänderung unterliegt gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.



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