2000-028_5.htm
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 2000-028 vom 1. Februar 2000
Kantonales Sportanlagenkonzept (KASAK); Verpflichtungskredit
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
5. Finanzhilfen des Kantons
Aufgrund des Gesetzes vom 7. März 1991 über die Sportförderung "kann der Kanton im Rahmen der bewilligten Kredite, auch in Zusammenarbeit mit Gemeinden und mit zusätzlichen Mitteln aus dem Sport-Toto-Fonds, regionale Sportanlagen erstellen und betreiben". Angesichts der grossen gesellschaftlichen Bedeutung des Sports sind kantonale Beiträge an die Infrastruktur eine wichtige öffentliche Aufgabe, ähnlich wie in anderen Bereichen der Kultur, um den Sport zu ermöglichen.
Die folgenden Kriterien müssen zwingend erfüllt sein, damit eine Anlage für einen Kantonsbeitrag in Frage kommt. Im konkreten Einzelfall kann die zuständige Fachkommission (6.2., Seite 13) die Kriterien geringfügig anpassen, um der besonderen Situation gerecht zu werden. Ob eine Anlage in erster, zweiter oder dritter Priorität mit Beiträgen des Kantons unterstützt werden soll, hängt im wesentlichen von deren Wichtigkeit für den Sport ab.
Es müssen alle folgenden Finanzierungskriterien erfüllt sein (siehe Anhang).
| F1: | Die Anlage ist im KASAK-Katalog aufgeführt. |
| F2: | Der Nachweis eines realistischen Betriebs- und Finanzierungsmodells muss erbracht sein. |
| F3: | beinhalten die Benützungsvereinbarungen. |
| F4: | verlangt die Sicherheit einer Finanzierung. |
| F5: | legt die die Kriterien für die Prioritätsstufe sowie Beitragshöhe fest. |
5.1. Priorisierung der Vorhaben
Aufgrund der Lageanalyse (vgl. 2. Kap.), der formulierten Ziele und Massnahmen (vgl. 3. Kap.) und der erwähnten Kriterien sieht der Regierungsrat aus der heutigen Sicht die folgende Prioritätenliste:
| a) | Hallenbad Liestal ( der Stadtrat Liestal legte in der Zwischenzeit konkrete Vorschläge für die Regionalisierung ihres Hallenbades mit einem plausiblen Businessplan vor). |
| b) | Projekte im Zusammenhang mit dem Eidgenössischen Turnfest 2002. |
| c) | Beiträge an die Renovation bestehender Anlagen (Überdachung Kunsteisbahn Sissach) |
| d) | Neubauten (ein allfälliger Beitrag an die Eissportanlage beider Basel ist ausschliesslich "innerhalb des Verpflichtungskredites" möglich). |
5.1.1. Zweiter möglicher Schritt für die Jahre 2005-2009
Mit gleichen Kriterien erachtet der Regierungsrat zum heutigen Zeitpunkt folgende Projekte zur Aufnahme in die rollende Planung als sinnvoll:
a) Eissporthalle
Ziel: flächendeckendes Angebot für öffentliche Eislaufhallen von überkommunaler Bedeutung, gleichmässig verteilt über das Kantonsgebiet
Massnahmen: Sicherung der Weiterexistenz der Eissporthalle in Laufen
b) Hallenbäder
Ziel: flächendeckendes Angebot für öffentliche Hallenbäder von überkommunaler Bedeutung (25 x i.d.R. 13.5 Meter ), gleichmässig verteilt über das Kantonsgebiet
c) Veranstaltungshalle
Ziel: eine Sporthalle von kantonaler Bedeutung für Wettkämpfe und andere Veranstaltungen mit min. 4'000 Sitzplätzen steht auf Kantonsgebiet zur Verfügung, wenn möglich an zentraler Lage
Massnahmen: Neubau einer Wettkampf- und Veranstaltungshalle
d) Weitere Projekte
Der Kanton will die Möglichkeit haben, allfällige zukünftige wichtige Projekte in der Regio zu unterstützen, z.B. den Bau eines Wettkampf-Hallenbades mit 50-Meter Becken.
Zudem sollen auch zukünftige, noch nicht definierte Vorhaben unterstützt werden; als Reaktion auf kommende Entwicklungen
Massnahmen: laufende Trendbeobachtungen und Bedürfnisabklärungen; rollende Planung entsprechend neuen Entwicklungen
Beispiele für denkbare neue Bedürfnisse, die ein Engagement des Kantons erfordern könnten: Sporthallen, Fussballplätze, Allwetter- und Kunstrasenplätze, Inline-Infrastruktur; Ausbau von polysportiven Anlagen, Reitsport- und Golfanlagen u.a.