Kantonales Sportanlagenkonzept (KASAK); Verpflichtungskredit (Landratsbeschluss)
Landrat / Parlament || Inhalt des Berichts 2000-028 vom 19. Juli 2000
Landratsbeschluss (Entwurf)
Kantonales Sportanlagenkonzept (KASAK); Verpflichtungskredit
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Für Investitionsbeiträge an die im KASAK bezeichneten Sportanlagen wird für die Jahre 2000-2004 ein Verpflichtungskredit von 12 Millionen Franken, durchschnittlich 2.4 Millionen Franken pro Jahr, beschlossen.
2. Wird ein Projekt des ersten Schrittes (2000-2004) nicht realisiert, kann ein anderes im KASAK-Katalog aufgeführtes Projekt berücksichtigt werden.
3. Die Zahlungskredite werden jährlich im Budget der Erziehungs- und Kulturdirektion respektive des kantonalen Sportamtes bereitgestellt (Konto 2565562.10).
4. Gemäss Kantonsverfassung § 31 Absatz 1 lit b unterliegt der Kreditbeschluss dem fakultativen Referendum.