Kantonales Sportanlagenkonzept (KASAK); Verpflichtungskredit (Landratsbeschluss)

Landrat / Parlament || Inhalt des Berichts 2000-028 vom 19. Juli 2000


Landratsbeschluss (Entwurf)


Kantonales Sportanlagenkonzept (KASAK); Verpflichtungskredit


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. Für Investitionsbeiträge an die im KASAK bezeichneten Sportanlagen wird für die Jahre 2000-2004 ein Verpflichtungskredit von 12 Millionen Franken, durchschnittlich 2.4 Millionen Franken pro Jahr, beschlossen.


2. Wird ein Projekt des ersten Schrittes (2000-2004) nicht realisiert, kann ein anderes im KASAK-Katalog aufgeführtes Projekt berücksichtigt werden.


3. Die Zahlungskredite werden jährlich im Budget der Erziehungs- und Kulturdirektion respektive des kantonalen Sportamtes bereitgestellt (Konto 2565562.10).


4. Gemäss Kantonsverfassung § 31 Absatz 1 lit b unterliegt der Kreditbeschluss dem fakultativen Referendum.


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