1999-213_5.htm
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-213 vom 26. Oktober 1999
Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Base-Stadt über die Führung von Ausbildungen in Sozialer Arbeit durch die Stiftung Höhere Fachschule für Soziale Arbeit beider Basel (Partnerschaftliches Geschäft)
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
5. Finanzen
Die Zustimmung der Regierungen der beiden Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft vom 21. Januar 1997 zur Fusion der ehemaligen Stiftungen HFS und BASBA enthielt die Auflage, das Finanzierungssystem der fusionierten Schule demjenigen der Fachhochschule beider Basel FHBB anzugleichen. Dies verlangt Änderungen bezüglich der Aufteilung der Kosten zwischen den beiden Partnerkantonen und bezüglich des Systems der indirekten Subventionierung der Studierenden der berufsbegleitenden Ausbildung, also der ehemaligen BASBA.
Bis anhin wurde das Defizit der HFS von den beiden Partnerkantonen hälftig getragen. Künftig gilt eine Quotenregelung entsprechend der Regelung der FHBB. Der Betriebskostenbeitrag der beiden Kantone wird nach ihrem Anteil an Studierenden berechnet. Für jede neue, dreijährige Subventionsperiode werden die Kantonsanteile nach dem Studierendenverhältnis der vergangenen drei Jahre bestimmt . Gemäss dem durchschnittlichen Studierendenanteil der Jahre 1996 bis und mit 1998 gilt für die Subventionsperiode 2000 bis 2002 das Verhältnis Basel-Stadt 55% zu Basel-Landschaft 45%.
Änderung des Finanzierungssystems der ehemaligen BASBA
Die ehemalige HFS wurde ähnlich wie die FHBB über Beiträge der Vertragskantone, Beiträge des Bundes, Beiträge der Herkunftskantone ausserkantonaler Studierender, Schulgelder der Studierenden, Entgelte für Dienstleistungen sowie Drittmitteln finanziert. Die ehemalige BASBA dagegen wurde zur Hauptsache über hohe Ausbildungsbeiträge von denjenigen Praxisinstitutionen (vor allem Heime) finanziert, deren Mitarbeitende in Ausbildung die BASBA absolvierten. Beiträge der Herkunftskantone ausserkantonaler Studierender erhielt die BASBA ebensowenig wie eine Defizitdeckung durch die Partnerkantone.
Mit dem Budget 2000 wird die HFS-BB auftragsgemäss den Finanzierungsmodus der ehemaligen BASBA aufgeben. Damit gehen ihr die Ausbildungsbeiträge der Institutionen sowohl der kantonalen als auch der ausserkantonalen Studierenden verloren. Statt dessen erhält sie für ausserkantonale Studierende Beiträge der Herkunftskantone gemäss der interregionalen Fachschul- oder Fachhochschulvereinbarung respektive des regionalen Schulabkommens. Die Beiträge gemäss dieser Schulabkommen sind geringer als es die Beiträge der Institutionen der ausserkantonalen Studierenden waren. Da die HFS-BB per August 2000 den Fachhochschulstatus erhält, wird die durch das neue Finanzierungssystem bedingte höhere finanzielle Beanspruchung der Partnerkantone kompensiert.
Die Partnerkantone müssen demnach für die berufsbegleitenden Studierenden der HFS-BB aus Basel-Stadt und Basel-Landschaft neu Subventionsbeiträge leisten. Die Subventionierung der Studierenden der ehemaligen BASBA verändert sich also von einer indirekten (über die Institutionen) zu einer direkten (direkt an die HFS-BB). Damit sinken die Aufwendungen der Praxisinstitutionen und damit die Subventionsbeiträge der Partnerkantone an die Heime, weil die Belastung durch die Schulgelder entfällt. Für die basellandschaftlichen Heime und die kantonale Arbeitserziehungsanstalt Arxhof macht dies im Jahr 2000 zirka Fr. 350000.- aus.
Kostenentwicklung an der HFS-BB
Die Zustimmung der Regierungen der beiden Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft vom 21. Januar 1997 zur Fusionierung der ehemaligen Stiftungen HFS und BASBA enthielt als weitere Auflage einen Sparauftrag von 10%. Etwas später erhielt die Schule den Auftrag, Fort- und Weiterbildung anzubieten. Parallel dazu vollzog sich Europaweit die Entwicklung zur Fachhochschule, der sich die HFS-BB mit Zustimmung der Regierungsräte der beiden Partnerkantone anschloss.
Diese Beschlüsse und Entwicklungen hatten Einfluss auf die Kostenentwicklung der HFS-BB. So bemühte sich die Schule, den mit der Fusionierung verknüpften Sparauftrag bezüglich des ursprünglichen Leistungsauftrags (ohne Weiterbildung und Fachhochschulentwicklung) zu erfüllen. Dies gelang ihr im Sachbereich mit einer Einsparung von über 20% bestens. Im Personalbereich gab es nur eine Sparmassnahme mit hoher Wirksamkeit, nämlich die Erhöhung der Pflichtstundenzahl der Dozierenden. Diese Massnahme hätte zu einer die Vorgaben erfüllenden Einsparung führen sollen. Gleichzeitig musste aber auf Grund einer fast parallel mit dem Fusionsbeschluss eingeleiteten Konzeptänderung beim Ausbildungsgang der ehemaligen BASBA eine Personalaufstockung vorgenommen werden. Der letztlich resultierende Spareffekt im Personalbereich beschränkte sich daher auf gute 3%. Der Spareffekt über beide Bereiche, also bezüglich des gesamten Aufwandes der HFS-BB, beträgt 4.6%.
Die Erweiterung des Leistungsauftrags durch Fort- und Weiterbildungsangebote konnte nicht vollends kostenneutral erfolgen. Eine Grundinfrastruktur und ein Mindestmass an personellen Ressourcen musste von der Schule zur Verfügung gestellt werden können, weil sonst die Preise der neuen Angebote auf dem Markt nicht konkurrenzfähig wären. Mit der Entwicklung zur Fachhochschule baute die HFS-BB den neuen Leistungsauftrag zu einer fachhochschulkompatiblen Abteilung Weiterbildung, Dienstleistung und Forschung aus. Zudem passte sie mit der räumlichen Veränderung aufgrund der Fusionierung die Infrastruktur den Bedürfnissen an, die an eine Fachhochschule gestellt werden. Auch diese Verbesserungen blieben nicht ohne Kosten, welche auch Folgekosten haben (höhere Wartungen, Versicherungen usw.).
Ein Vergleich der Aufwände der HFS-BB zwischen der Rechnung 1997 und dem Budget 2000 mit dem Status einer Fachhochschule ergibt eine Aufwandsteigerung um 4 . 3 Prozent.
Kostenentwicklung mit dem Fachhochschulstatus
Vom Zeitpunkt der Umwandlung der HFS-BB in eine Fachhochschule an werden sich die Beiträge aus dem regionalen Schulabkommen und vermutlich auch aus der Fachhochschulvereinbarung gegenüber denjenigen an Höhere Fachschulen erhöhen. Auch bezüglich der Bundesbeiträge zeichnet sich eine Veränderung ab, die allerdings nicht vor dem Jahr 2004 zu erwarten ist. Das sich zur Zeit in Vernehmlassung befindende neue Bundesgesetz über die Berufsbildung sieht vor, dass auch die Fachhochschulen für Soziale Arbeit unter Bundeshoheit gestellt werden. Dies hat zur Folge, dass sich die Bundesbeiträge erhöhen von derzeit etwa 15% auf dannzumal etwa 33%. Der Mehrbetrag an Beiträgen für die HFS-BB dürfte nahezu eine Million betragen. Im Gegenzug dazu werden wohl die Beiträge aus der Invalidenversicherung wegfallen, deren Beitragshöhe sich zur Zeit noch unter einer Million bewegen. Diese Veränderungen werden sich aufgrund des festgelegten Brutto-Betriebskostenbeitrages auf die Leistungen der Kantone auswirken.
Globalbudget 2000 und die Beiträge der Kantone
Der Brutto-Betriebskostenbeitrag (Globalbudget) errechnet sich gemäss der nächsten Dreijahres-Subventionsperiode aus dem Durchschnitt der Budgets 2000 bis 2002, welche auf dem neuen Leistungsauftrag und den Rechnungen der Jahre 1997 und 1998 basieren (Anhang 4).
Der Aufwand der HFS-BB beläuft sich abzüglich der variablen Kosten der Abteilung Weiterbildung, Dienstleistung und Forschung WDF gemäss Globalbudget 2000 auf Fr. 6060000.- pro Jahr. Laut vereinbarten Kostenzielen müssen die Erträge der Abteilung WDF durch Honorare und Kursgelder mindestens die variablen Kosten decken.
Die HFS-BB kann weitere Eigenleistungen durch die Nutzung der Vermögenserträge und durch die Bemühungen um Zuwendungen Dritter zur freien Verwendung innerhalb des Stiftungsauftrages erwirtschaften. Weiter erbringen die Stiftungsräte ihre Führungs- und Koordinationsaufgabe fast durchwegs ehrenamtlich.
Für die Diplomausbildungen, die Nachdiplomstudien und die Weiterbildungen erhebt die HFS-BB Schul-, Kurs- und Tagungsgelder. Für die Leistungen der Produktegruppen Forschung, Entwicklung und Dienstleistungen erhebt sie Honorare und Verkaufserlöse. Die Schulgelder für die Diplomausbildungen decken die tatsächlichen Kosten nur zu einem geringen Teil. Damit soll möglichst allen Interessierten und für die Ausbildung geeigneten Personen die Ausbildung ermöglicht werden. Bei den übrigen Angeboten wird ein hoher Kostendeckungsgrad angestrebt. Eine hundertprozentige Kostendeckung ist aber auch hier nicht möglich, da die HFS-BB im Markt sonst nicht konkurrenzfähig wäre.
Weiter verpflichtet sich die HFS-BB zur Einholung der Bundesbeiträge, der Beiträge der Invalidenversicherung sowie der Beiträge aus den Schulabkommen für Studierende mit ausserkantonalem Wohnsitz.
Zur Ermittlung des durch die Partnerkantone zu leistenden Betriebskostenbeitrags sind von dieser Summe abzuziehen:
- Bundesbeiträge und Beiträge der Invalidenversicherung in der Höhe von jährlich etwa 1,75 Millionen Franken,
- Studiengelder und Beiträge aus Schulabkommen für Höhere Fachschulen und Fachhochschulen von durchschnittlich etwa Fr. 800000.- pro Jahr.
Der verbleibende Aufwand von rund 3,5 Millionen Franken wird zwischen den Partnerkantonen gemäss errechnetem Schlüssel aufgeteilt. Für die Jahre 2000 bis 2002 ergibt dies einen Beitrag von zirka 1,9 Millionen Franken (55%) für den Kanton Basel-Stadt und 1,6 Millionen Franken (45%) für den Kanton Basel-Landschaft. Die Leistungsvereinbarung gilt vorbehältlich der Zustimmung der Kantonsparlamente zu den Staatsvoranschlägen.