1999-212_1.htm

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-212 vom 26. Oktober 1999


Jahresprogramm des Regierungsrates für das Jahr 2000


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





1 EINLEITUNG

1.1 Auftrag und Vorgehen
Auf Initiative der landrätlichen Geschäftsprüfungskommission hat der Regierungsrat anfangs 1999 das Berichtswesen neu konzipiert (vgl. Erläuterungen in der Einleitung zum Regierungsprogramm 1999 - 2003).
Mit der Neuordnung werden die materielle und formelle Harmonisierung der regierungsrätlichen Planungsberichte (Regierungsprogramm und Jahresprogramme) mit den Rechenschaftsberichten (Amtsberichte und Rechenschaftsbericht zum Regierungsprogramm), die Systematisierung in der Gliederung der Berichte und schliesslich die Verwesentlichung der Berichte angestrebt.
In der Praxis heisst dies, dass das vorliegende Jahresprogramm des Regierungsrates für das Jahr 2000 materiell und formell auf das Regierungsprogramm 1999 - 2003 abgestimmt ist. Weil die Erarbeitung der beiden Programme zeitlich parallel erfolgt ist, entsprechen Zielsetzungen und Massnahmen des Jahresprogrammes 2000 weitgehend denjenigen des Regierungsprogramms. Im Jahresprogramm 2000 sind diejenigen Programmpunkte des Regierungsprogrammes enthalten, welche bereits im nächsten Jahr in Angriff genommen oder realisiert werden.
Gemäss § 73 Absatz 3 der Kantonsverfassung hält der Regierungsrat die jährlichen Ziele und Hauptaufgaben von Regierung und Verwaltung im Jahresprogramm fest und legt es dem Landrat gleichzeitig mit dem Voranschlag zur Kenntnisnahme vor.

1.2 Schwerpunkte der Regierungstätigkeit
Angesichts der Tatsache, dass das Regierungsprogramm 1999 - 2003 und das Jahresprogramm 2000 zum gleichen Zeitpunkt vorgelegt werden, erlaubt sich der Regierungsrat an dieser Stelle auf das einleitende Kapitel des Regierungsprogrammes zu verweisen, wo die voraussichtlichen Schwerpunkte seiner Tätigkeit im Jahre 2000 und in den folgenden Jahren ausführlich dargestellt sind.

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