1999-211_8.htm

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-211 vom 26. Oktober 1999


Regierungsprogramm und Finanzplan 1999-2003


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





7 Finanzplan 1999 - 2003

Der Finanzplan zeigt die finanziellen Rahmenbedingungen staatlichen Handelns für die nächsten vier Jahre auf. Dazu ist auch die Ausgangslage und insbesondere die Schuldensituation miteinzubeziehen. Die ausstehenden Staatsanleihen beliefen sich per Ende 1998 (gemäss Staatsrechnung) auf rund eine Milliarde Franken, wofür fast 45 Millionen Franken für die Begleichung der Zinsen aufgewendet werden mussten. Diese Mittel können nicht unmittelbar für staatliche Dienstleistungen oder für das Schuldenmanagement verwendet werden. Der Regierungsrat erachtet es deshalb als eine vorrangige Aufgabe, die ausstehenden Schulden beziehungsweise den Passivzinsaufwand zu verringern, um den finanziellen Handlungsspielraum des Kantons systematisch zu vergrössern. Es soll auch nicht regelmässig ein relativ hoher Schuldenbestand an eine jeweils neue Generation weitergegeben werden. Aus diesen Gründen wird ein Selbstfinanzierungsgrad (1) von mindestens 100 Prozent angestrebt.


Rahmenbedingungen und Annahmen
Der Finanzplan basiert auf einer positiven wirtschaftlichen Entwicklung der Region. Es wird für den Planungszeitraum mit einem realen Wachstum der regionalen Wirtschaft von 1.5 Prozent pro Jahr gerechnet. Die Teuerung sollte weiterhin auf tiefem Niveau verharren (1.5 % p.a.). Die Produktionsanlagen dürften nicht bis an die Auslastungsgrenze geführt werden, womit keine Impulse für eine Inlandteuerung resultieren. Auch sind vom heutigen Standpunkt aus betrachtet keine Anzeichen für eine importierte Teuerung sichtbar. Dank der Politik der Nationalbank, den Wechselkurs zum Euro stabil zu halten, erhält auch der Export weiterhin günstige Impulse. Die Arbeitslosigkeit dürfte auch in den kommenden Jahren noch leicht zurückgehen, aber andererseits ist bereits zu erkennen, dass es in einigen Branchen schon schwierig geworden ist, qualifizierte Leute und hochqualifizierte Spezialisten zu rekrutieren.
Der Regierungsrat geht davon aus, dass die bilateralen Verträge mit der Europäischen Union rasch umgesetzt werden. Auch dies wird der wirtschaftlichen Entwicklung in der Region weitere positive Impulse verleihen, insbesondere durch den Wegfall der technischen Handelshemmnisse und der besseren Verfügbarkeit gutqualifizierter (ausländischer) Arbeitskräfte.


Annahmen
Der vorliegende Finanzplan basiert auf dem Budget für 1999 mit Berücksichtigung der bereits bekannten (insbesondere Nachtragskredite) sowie der zu erwartenden Veränderungen.
- Zuwachs des realen Bruttoinlandproduktes (BIP) von 1.5 Prozent p.a.
- Teuerung 1.5 Prozent p.a.
- Einführung der einjährigen Steuerveranlagung ab 2001 (die Einführung erfolgt aufkommensneutral).
- Ausgleich der kalten Progression bei der Einkommenssteuer.
- Berücksichtigung des Mehrertrags, der durch die Steuergesetzanpassung an das Harmonisierungsgesetz des Bundes herbeigeführt wird.
- Berücksichtigung eines Minderertrags durch eine Änderung der Erbschaftssteuergesetzänderung.
- Personalaufwand: Berücksichtigung der Dienstalterszulagen und Beförderungen sowie 1 Prozent Teuerungsausgleich p.a.
- Berücksichtigung der Auswirkungen des Stabilisierungsprogramms des Bundes
- Berücksichtigung des Kantonsanteils aus der Einführung der eidgenössischen leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe ab 2001.
- Die Nettoinvestitionen ab 2000 von 150 Millionen Franken pro Jahr.
- Jährliche Einlage in den Fonds zum Erwerb der Real- und Sekundarschulhäuser von den Gemeinden von 30 Millionen Franken bis 2000.

Würdigung des Ergebnisses
Aufgrund der systemimmanenten Eigenheiten des Finanzhaushaltes kann der Regierungsrat die Ertragsseite über einen längeren Zeitraum betrachtet präziser prognostizieren als die Aufwandentwicklung. Die Ertragsseite wird wesentlich von der Wirtschafts- und der Teuerungsentwicklung determiniert, aber auch von politischen Entscheiden. Die Aufwandseite wird durch zahlreiche Einzelentscheide bestimmt, die aber heute zum Teil noch nicht bekannt sind. Deshalb zeigt der Finanzplan einen gewissen Spielraum auf, der aber wegen der erwähnten Einzelentscheidungen nur scheinbar vorhanden ist.
Zudem wurden sämtliche Aufwandposten mit Zurückhaltung prognostiziert. Es muss deshalb davon ausgegangen, dass Zusatzausgaben für neue Leistungen nur durch Streichung bisheriger Aufgaben finanziert werden können.
Die Entwicklung des Selbstfinanzierungsgrades ist der bekannteste Indikator für den Staatshaushalt. Die 100 Prozentmarke wird nach der jetzigen Planung nicht erreicht. Die Entwicklung des Selbstfinanzierungsgrades geht wenigstens in die richtige Richtung. Allerdings wird dies durch die oben erwähnten Aspekte relativiert. Der Haushalt ist nicht ausgeglichen und im Planungszeitraum wird dieses Ziel ohne zusätzliche Massnahmen nicht erreicht.



8 Antrag

Wir beantragen Ihnen, das Regierungsprogramm 1999 - 2003 und den Finanzplan 1999 - 2003 zu genehmigen.


Liestal, 26. Oktober 1999


Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Fünfschilling
der Landschreiber: Mundschin


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1. Selbstfinanzierungsgrad = Saldo Laufende Rechnung plus Abschreibungen als Prozentsatz der Nettoinvestitionen.