1999-211_2.htm
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-211 vom 26. Oktober 1999
Regierungsprogramm und Finanzplan 1999-2003
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
1 Die Schwerpunkte der Regierungstätigkeit
1.1 Der Ausbau der Standortgunst des Kantons Basel-Landschaft
Grundsätzliches
Übergeordnetes Ziel des Regierungsrates für die Legislaturperiode 1999 - 2003 ist die Erhaltung und Verbesserung der guten Standortqualität als Grundlage für eine weitere günstige wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung des Kantons Basel-Landschaft unter Berücksichtigung eines nachhaltigen Umweltschutzes.
Dabei muss von Anfang an klar festgehalten werden, dass übergeordnete Entwicklungen wie die Globalisierung der Wirtschaft mit ihren enormen technologischen und strukturellen Wandlungsprozessen oder die fortschreitende europäische Integration den Spielraum der kantonalen politischen Behörden ebenso einengen wie vom Bund vorgegebene Rahmenbedingungen. Für den Regierungsrat gilt es, diese Trends aufzunehmen, die kantonalen Standortvorteile zu erkennen und zu stärken, bestehende und neue Möglichkeiten zu nutzen und allenfalls vorhandene Defizite möglichst abzubauen.
Der Regierungsrat ist sich sehr bewusst, dass der Kanton Basel-Landschaft nicht nur einen eigenen Standort bildet, sondern als Teil anderer Wirtschafts- und Kulturräume (z.B. Region Basel, Region Nordwestschweiz, Region Oberrhein usw.) einem komplexen Spiel gegenseitiger Abhängigkeiten und Beeinflussungen in einem vielschichtigen sozialen, wirtschaftlichen und politischen Geflecht unterliegt. Die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Basel-Stadt, aber auch mit dem weiteren regionalen Umfeld diesseits und jenseits der Landesgrenzen nimmt für den Regierungsrat deshalb nach wie vor einen hohen Stellenwert ein.
Die folgenden Teilbereiche erachtet der Regierungsrat als mittel- und langfristig besonders wichtig und als aktiv beeinflussbar für die Erhaltung und Verbesserung der bestehenden Standortgunst des Kantons Basel-Landschaft.
Bildungspolitik
Eine mittel- und langfristig sehr wichtige Standortsfrage für die Wirtschaft und zudem ein bestimmender Faktor für die Lebensqualität der Einwohnerinnen und Einwohner ist ein breit zugängliches, qualitativ hochwertiges Bildungs- und Weiterbildungsangebot auf allen Stufen, das den Menschen möglichst gute Grundlagen für eine dauernde Arbeitsmarktfähigkeit vermittelt und den Unternehmen ein sicheres Potential an gut ausgebildeten und hochqualifizierten Arbeitskräften bietet. Mit erfolgsversprechenden Investitionen in ein überdurchschnittliches Bildungsangebot wird auch eine solide Basis für die Erhaltung und Verbesserung der sozialen Sicherheit geschaffen.
Der Kanton Basel-Landschaft will mit dem Erlass eines neuen Bildungsgesetz sicherstellen, dass sein Bildungswesen die heutige günstige Ausgangslage nutzen und mit der laufenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung Schritt halten kann.
Steuerpolitik
Eine wichtige Rolle für die Standortgunst spielen naturgemäss die Steuern. Hier gilt es, im Vergleich zu den anderen Kantonen zu bestehen, ohne einer ruinösen Wettbewerbssituation Vorschub zu leisten. Ein modernes, konkurrenzfähiges und durch das optimale Zusammenwirken von Kanton und Gemeinden begünstigtes Steuersystem, das die unterschiedlichen Interessenlagen angemessen berücksichtigt, ist ein ganz wesentlicher Faktor für die Standortgunst. Ein Handlungsbedarf ist hier insbesondere bei der Besteuerung der Familien und der Unternehmen auszumachen. Auch die Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzgebung soll im Vergleich zu den übrigen Kantonen einer Überprüfung unterzogen werden.
Gerade in Zusammenhang mit der Steuergesetzgebung ist auch auf die Berechenbarkeit bzw. Verlässlichkeit der staatlichen Massnahmen hinzuweisen, welche einen bedeutenden Beitrag für ein günstiges Standortklima leisten kann.
Verkehrspolitik
Beispiele aus aller Welt beweisen, dass die Erschliessung einer Region durch ein leistungsfähiges verknüpftes Verkehrsnetz unabdingbare Voraussetzung für ein wirtschaftliches Wachstumspotential ist.
Der Abschluss der Realisierung des Konzeptes "Grünes Licht für den öffentlichen Verkehr", der Anschluss an das übergeordnete nationale Bahnverkehrsnetz und an das deutsch-französische Hochgeschwindigkeitsbahnnetz TGV/ICE, der Ausbau des Flughafens Basel-Mülhausen, die Projektierung des J2 - Abschnittes Liestal-Hülften, die Fertigstellung der J2-Umfahrung Sissach, die Sanierung der Galerie Schweizerhalle und des Bölchentunnels und die Aufwertung der Rheinschifffahrt durch die Erstellung eines Containerterminals im Birsfelder Hafen sind bedeutende Projekte im Bereich des Verkehrs in unserer Region. Sie sollen beitragen, diesen wichtigen Standortfaktor zu sichern und auszubauen.
Sicherheitspolitik
Ein weitere wichtige Komponente für die Standortgunst eines Gemeinwesens ist die Qualität der öffentlichen Sicherheit. Mit ausgewogenen Strategien und gezielten Massnahmen bei der Gewaltprävention, der Kriminalitätsbekämpfung und beim Bevölkerungsschutz soll der heute erreichte gute Standard erhalten und den aktuellen Situationen jeweils rasch angepasst werden.
Kundenfreundliche Verwaltung
Als grösster Standortvorteil des Kantons Basel-Landschaft wird vielfach der einfache, direkte Zugang zu den kantonalen und kommunalen Behörden und der Verwaltung des Kantons Basel-Landschaft genannt. Diese kundenfreundliche Grundhaltung, die exakt der Philosophie bzw. den Forderungen des New Public Management entspricht, gilt es zu pflegen und weiter auszubauen. Dazu gehören auch eine klare und einfache Gesetzgebung und eine berechenbare, vernünftige Rechtsanwendung.
1.2 Weitere Schwerpunkte der Regierungstätigkeit
1.2.1 Grenzüberschreitende Beziehungen
Im Verhältnis zum Bund werden die Bestrebungen zur weiteren Annäherung der Schweiz an die EU (Vorbereitung der Umsetzung der Bilateralen Verträge auf Kantonsebene), die zu beobachtende verstärkte Belastung der Kantone beim Vollzug von Bundesrecht sowie die Neuordnung der Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen im Rahmen der Reform des Finanzausgleichs und der damit verbundenen Erneuerung und Revitalisierung des schweizerischen Föderalismus im Zentrum des Interesses stehen.
In Bezug auf die Gemeinden wird es darum gehen, die weit fortgeschrittene Neuorganisation der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden und der damit verbundenen Neuregelung des Finanzausgleiches weiter zu führen und abzuschliessen.
Seinem Willen, den interkantonalen, interregionalen und internationalen grenzüberschreitenden Beziehungen einen noch höheren Stellenwert einzuräumen und die diesbezüglichen Aktivitäten auszubauen und zu vertiefen, hat der Regierungsrat mit der Eingliederung der Stabstelle für grenzüberschreitende Beziehungen in die Landeskanzlei Ausdruck gegeben.
1.2.2 Wirtschaft- und Sozialpolitik
Ausschlaggebend für die verhältnismässig guten Wirtschaftsergebnisse in unserem Kanton sind die gute Standortqualität und die günstige und eher stabile Branchenstruktur.
Veränderungen im Bereich Volkswirtschaft ergeben sich durch die Globalisierung der Wirtschaft und die laufenden Restrukturierungen in grossen und wichtigen Branchen. Die Öffnung des Arbeitsmarktes im Gefolge der bilateralen Verträge mit der EU wird ebenfalls Neues bringen. Es gilt, die Folgen für den Arbeitsmarkt und die Wirtschaftspolitik des Kantons frühzeitig zu erkennen und Massnahmen einzuleiten, um die Volkswirtschaft des Kantons im Anpassungsprozess zu unterstützen.
Die Sozialhilfe ist in einem ganzheitlichen Konzept den Bedürfnissen der Bezügerinnen und Bezüger und des übrigen Gemeinwesens anzupassen. Damit soll versucht werden, den heutigen guten Standard zu erhalten.
1.2.3 Migrationspolitik
Während der Asylbereich und die damit von Bund, Kantonen und Gemeinden zusammenhängenden Aufgaben in erster Linie von (meist kurzfristigen) politischen Faktoren wie Kriegen abhängig ist, ist die Integration der ausländischen Wohnbevölkerung, insbesondere von Nicht-EU-Bürgern, bereits heute eine staats- und gesellschaftspolitische Herausforderung. Gefahren für die gesellschaftliche Stabilität und die öffentliche Sicherheit, die mit der mangelnden Integration zusammenhängen, gilt es zu vermindern und damit Folgekosten möglichst zu vermeiden. Auf der anderen Seite kann die verstärkte Integration der ausländischen Bevölkerung einen Beitrag zur Aktivierung des Konzeptes der multikulturellen Schweiz beinhalten.
1.2.4 Asylpolitik
Die Kantone sind im Asylbereich Vollzugsbehörde und verfügen daher über keinen oder nur geringen Handlungsspielraum. Da die Entwicklung im Asylbereich aus bekannten Gründen (kriegerische Ereignisse) nicht langfristig geplant werden kann und auch weiterhin mit kurzfristig auftretenden steigenden Asylgesuchszahlen gerechnet werden muss, ist durch die im Asylbereich tätigen kantonalen Behörden eine ständige und offene Information der Bevölkerung, die in solchen Situationen vielfach verunsichert und beunruhigt ist, sicherzustellen.
Die Zielsetzung einer zweckmässigen Organisation und einer wirkungsvollen Koordination der kantonalen Aktivitäten im Bereich des Asylwesens soll durch fachgerechte Beratung der Gemeinden und der Betroffenen sowie Sicherstellen des Informationsflusses zwischen Bund, Kanton und Gemeinden erfüllt werden.
1.2.5 Raumplanung
Das neue Raumplanungs- und Baugesetz und die Verordnung ergeben erheblichen Handlungs- und Anpassungsbedarf im Bereich der räumlichen Planung und Entwicklung. Einerseits sind Zielvorstellungen (Konzept der räumlichen Entwicklung) zu erarbeiten, andererseits Entscheidungsgrundlagen für die Abstimmung der unterschiedlichen Ansprüche an den Raum.
Das Prinzip der nachhaltigen Entwicklung soll generell als bedeutende Leitlinie in die tägliche Arbeit einfliessen.
1.2.6 Umwelt und Energie
Die Aktivitäten in den Bereichen Umwelt und Energie sollen zukünftig im Rahmen eines kantonalen Konzeptes für nachhaltige Entwicklung eingebunden werden. Alle Ressourcen sollen problemorientiert und wirksam eingesetzt werden, um mit effizienten Massnahmen quantifizierbare Ziele zu erreichen. Der Einsatz von NPM wird ab 2000 zu einer periodischen Erfolgskontrolle führen. Der Vollzug soll durch eine Reihe von Revisionen von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien in den nächsten Jahren den heutigen Randbedingungen angepasst und optimiert werden. Der Regierungsrat will verstärkt den Einbezug von Öffentlichkeit und Wirtschaft bei der gemeinsamen Erreichung vereinbarter Ziele. Der Kanton soll weiterhin eine führende und vorbildliche Position einnehmen.
1.2.7 Gesundheitspolitik
Mit dem Inkrafttreten des neuen Krankenversicherungsgesetzes ist das Gesamtgefüge des Gesundheitswesens in Bewegung geraten. Bund, Kantone, Leistungserbringer (Spitäler) und Versicherer (Krankenkassen) sind gefordert, einen gemeinsamen Weg zur Erhaltung des hohen Niveaus im schweizerischen Gesundheitswesen für alle Einwohnerinnen und Einwohner unseres Landes, ungeachtet ihres Einkommens, zu finden. Zur Erreichung dieses Zieles bedarf es eines Konsenses darüber, wieviel das Gesundheitswesen kosten darf und wer wieviel dieser Kosten tragen soll.
1.2.8 Kultur und Sport
Ein professionelles und vielfältiges Kulturangebot sowie eine bewusste Förderung des Kulturschaffens ist Bestandteil der Lebensqualität und gehört so auch zu den wichtigen Faktoren der Standortgunst.
Kulturpolitisch von besonderer Bedeutung sein wird die Realisierung des Projektes "Grenzgänge - Basel 2001" aus Anlass der 500-jährigen Zugehörigkeit zur Eidgenossenschaft, der kantonalen Präsentation an der Landesausstellung Expo 02 und bei der Durchführung des europäischen Kulturmonats.
Die Durchführung des Eidgenössischen Turnfestes 2002 im Baselbiet wird auch für die Behörden und die Verwaltung des Kantons zu einer grossen Herausforderung werden.
1.2.9 Familienpolitik
Die große interdisziplinäre Bedeutung, die der Familienpolitik zukommt, ist aus der Vielzahl der vorgesehenen Massnahmen der verschiedenen Direktionen ersichtlich. Neben der Aktualisierung im Bereich der Familienbesteuerung sind weitere gezielte Massnahmen wie die Förderung von Teilzeitstellen für beide Geschlechter, die Erhebung des Bedarfs im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung, die Sensibilisierungskampagne zur verbesserten Vereinbarkeit von Familie und Beruf für alle, das Projekt Gesundheitsförderung im Frühbereich II, die Erarbeitung eines Konzeptes zur Verstärkung der Gewaltprävention und die Massnahmen zur Verbesserung der Situation von Opfern häuslicher Gewalt, die Einführung von Blockzeiten in den Primarschulen, die Förderung von qualifizierten Pflegefamilien usw. geplant.
1.2.10 Gesetzgebung
Das Ausarbeiten von Gesetzesentwürfen ist eine der (bei der Legislaturplanung oft nicht vorhersehbaren) Hauptaufgaben des Regierungsrates. Neue Gesetze sollen klar und einfach verfasst sein und deren Notwendigkeit soll den Entscheidträgern (Parlament und Volk) mittels entsprechender Kommunikationsmassnahmen transparent gemacht werden. Gesetze sollen aber nicht nur produziert, sondern auch systematisch auf ihre Wirksamkeit und Notwendigkeit überprüft werden. Veraltete und unnötige Gesetze sind aufzuheben.
1.2.11 Änderungen
Abschliessend ist festzustellen, dass sich auf Grund von sich verändernden Rahmenbedingungen oder nicht vorhersehbaren Ereignissen Schwerpunkte während der Planungsperiode verschieben können. Der Regierungsrat ist gewillt, auf solche Änderungen schnell und flexibel zu reagieren.
1.3 Ein Blick in die Zukunft: "Vision 2003 plus"
Den Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Basel-Landschaft, denen es heute gut geht, soll es auch in naher und ferner Zukunft gut gehen, und denjenigen Einwohnerinnen und Einwohnern, denen es heute nicht so gut oder gar schlecht geht, soll es in Zukunft besser gehen.
Der Regierungsrat möchte wesentlich dazu beitragen, dass dieses ehrgeizige Ziel erreicht werden kann. Er möchte die vom Kanton heute auf einem hohen Niveau erbrachten Leistungen weiter erbringen können und wo nötig ergänzen. Die hohe Standortgunst des Kantons Basel-Landschaft soll über die Jahrtausendwende und über den Zeitrahmen des vorliegenden Regierungsprogrammes hinaus erhalten und ausgebaut werden.
Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass dieses Ziel nicht mit ein paar "grossen Würfen" zu erreichen ist, sondern nur mit hartnäckiger Detailarbeit und der Realisierung einer Vielzahl grösserer und kleinerer Veränderungen und Verbesserungen in den verschiedensten Bereichen der staatlichen Tätigkeit. Eine Übersicht über die anvisierten Teilziele und die vorgesehenen Massnahmen soll das vorliegende Regierungsprogramm vermitteln.
Der Regierungsrat ist überzeugt, dass mit dem Abschluss und der Genehmigung der bilateralen sektoriellen Abkommen mit der EU und der damit verbundenen weiteren Annäherung an Europa die Chancen für die Verstärkung der Standortgunst des Kantons Basel-Landschaft tendenziell noch ansteigen werden.
Von der Entflechtung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen im Rahmen des Projektes Neuer Finanzausgleich verspricht sich der Regierungsrat eine Aktivierung des Föderalismus, was sich in Verbindung mit einer modernen, kundenfreundlichen und effizienten Verwaltung ebenfalls positiv auf die Standortgunst des Kantons Basel-Landschaft auswirken wird.