Vorlage 1999-092: Vollzug des Natur- und Landschaftsschutzkonzeptes 1990
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-092 vom 20. April 1999
Vollzug des Natur- und Landschaftsschutzkonzeptes 1990 für die Periode 1992-1996 und Massnahmenpaket 2000-2004
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
1 Zusammenfassung
Am 30. März 1992 hat der Landrat des Kantons Basel-Landschaft das kantonale Natur- und Landschaftsschutzkonzept zustimmend zur Kenntnis genommen, den Regierungsrat beauftragt, ihm für die erforderlichen Natur- und Landschaftsschutzmassnahmen die entsprechenden Kreditvorlagen zu unterbreiten und ihm nach einer ersten Vollzugsperiode 1992 - 1996 Bericht zu erstatten.
Dieser nun vorliegende Bericht zieht Bilanz über die seither eingetretene Entwicklung von Natur und Landschaft, über den Vollzugsstand des staatlichen Natur- und Landschaftsschutzes sowie über die hierfür aufgewendeten Kosten.
Demnach hat sich die Vollzugsperiode 1992 - 1996 als erste Aufbauphase erwiesen. In massgeblichen Bereichen zeigt sich eine absehbare Verbesserung des Zustandes von Natur und Landschaft - sichtbar beispielsweise an deutlichen Qualitätsaufwertungen von naturnahen Lebensräumen. Nach wie vor bestehen jedoch erhebliche Defizite: Der Fortbestand der heimischen Tier- und Pflanzenwelt ist noch nicht dauerhaft gesichert.
Nicht alle im Konzept genannten Massnahmen wurden realisiert: Zu berücksichtigen waren die finanzpolitischen Rahmenbedingungen sowie die personellen Kapazitäten der kantonalen Naturschutzfachstelle. Erkennbar ist dies unter anderem an den in der Berichtsperiode aufgewendeten Mitteln, die mit rund 16 Mio. Franken knapp 40 % der im Konzept geschätzten Kosten von rund 42 Mio. Franken betrugen. Dies, obwohl der Kanton mit dem Beitritt des Bezirks Laufen flächenmässig um 21 % wuchs, und thematisch neue Aufgabenbereiche abzudecken sind.
Die gewählte Marschrichtung hat sich jedoch als richtig und effizient erwiesen; die Fortführung der eingeleiteten Massnahmen ist sinnvoll und erforderlich. Der Regierungsrat stellt dem Landrat deshalb gleichzeitig ein neues Massnahmenpaket für die Jahre 2000 bis 2004 vor - wiederum in der Absicht, dem Landrat für die erforderlichen Massnahmen entsprechende Einzelvorlagen zu unterbreiten. Für die neue Vollzugsperiode werden Brutto-Kosten von rund 42.5 Mio. Franken veranschlagt, woran sich der Bund auch wieder mit rund 30 % beteiligt.