Vorlage 1999-092: Vollzug des Natur- und Landschaftsschutzkonzeptes 1990
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-092 vom 20. April 1999
Vollzug des Natur- und Landschaftsschutzkonzeptes 1990 für die Periode 1992-1996 und Massnahmenpaket 2000-2004
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
Anhang 2
Katalog flankierender Massnahmen: Stand Ende 1996
u Massnahme realisiert
¤ Massnahme teilweise realisiert, in Realisierung oder laufender Vollzug
O keine Angaben
| u | ¤ | O | Massnahme | Bemerkungen |
| Finanz- und Kirchendirektion | ||||
| Kirchen- und Schulgutverwaltung | ||||
| x | Förderung und Neuschaffung naturnaher Biotope an geeigneten Standorten auf öffentlichen Grundstücken und Anlagen resp. Bereitstellung geeigneter Grundstücke für diesen Zweck | |||
| x | Schaffung von Nistgelegenheiten für Eulen, Greifvögel, Schwalben und Segler in Zusammenarbeit mit den Naturschutzorganisationen | |||
| x | Schutz noch vorhandener Fledermauskolonien und Neuschaffung geeigneter Fledermaus-Unterkünfte in Zusammenarbeit mit der Koordinationsstelle für Fledermausschutz (Basel) | |||
| x | Erhaltung und Förderung von Mauerfugen-Gesellschaften an alten Steinmauern bei der Renovation historischer Gebäude und Anlagen | |||
| Die Stiftung Kirchen- und Schulgut unterstützt die aufgeführten Massnahmen. Einen Beitrag für den Vogelschutz können insbesondere die Kirchtürme und Kirchenestriche erbringen. | ||||
| Finanzverwaltung | ||||
| x | Prüfung von Möglichkeiten und Bedingungen für Steuererleichterungen bei Naturschutzleistungen (z.B. Steuerbegünstigung für „ökologische Ausgleichsflächen" etc.) | |||
| x | Erfassen naturschutzhemmender marktwirtschaftlicher und wirtschaftspolitischer Mechanismen und Ermitteln geeigneter, marktwirtschaftlicher Instrumentarien zur Förderung des Natur- und Landschaftsschutzes | |||
| x | Erfassen naturschutzhemmender Mechanismen (Entscheide, Regelungen, Subventionen u.a.) auf Bundesebene und Ermitteln korrektiver Einflussmöglichkeiten seitens des Kantons (der Kantone) | |||
| Die Finanzverwaltung setzt sich konsequent für den Einsatz marktwirtschaftlicher Instrumente ein. Dies gilt auch für die Neugestaltung der Beziehungen zwischen Bund und Kanton im Rahmen eines neuen Finanzausgleichssystems. Mit dem vermehrten Einsatz marktwirtschaftlicher Instrumente können umwelt- und finanzpolitische Ziele besser erreicht werden als z.B. mit Geboten und Verboten. | ||||
| Im steuerlichen Bereich ist der Kanton stark an das Steuerharmonisierungsgesetz gebunden. Dieses Gesetz zählt zulässige Abzüge und Steuererleichterungen abschliessend auf. Besondere Steuererleichterungen bei Naturschutzleistungen oder Steuerbegünstigungen sind somit nicht mehr möglich. Auch bei der Direkten Bundessteuer gibt es keine solche Abzugsmöglichkeiten. | ||||
| Basellandschaftliche Gebäudeversicherung | ||||
| x | Berücksichtigung der Anliegen des Natur- und Landschaftsschutzes bei der Vergütungspraxis von Schäden durch Naturereignisse | Die Grundsätze für die Schadenermittlung für die obligatorische Grundstückversicherung sind im Sachversicherungsgesetz (§ 28; SGS 350, GS 27.690) geregelt. | ||
| 1996 engagierte sich die BGV im Bereich Vogelschutz (grosszügige Finanzierung von Nisthilfen für Mauersegler). | ||||
| Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion | ||||
| Wirtschaftsförderung | ||||
| x | Rücksichtnahme und Koordination der Tätigkeit mit den Bestrebungen des Natur- und Landschaftsschutzes sowie der Raumplanung | |||
| Jagd- und Fischereiverwaltung | ||||
| x | Vollzug einer Schalenwild-Regulation nach ökologischen Kriterien | |||
| x | Anpassung der Liste der jagdbaren Arten nach naturschützerischen Kriterien | |||
| x | Verstärkte Koordination von Jagd und Fischerei mit den Bestrebungen des Naturschutzes (z.B. Renaturierungsprojekte, Erfassen von Tiervorkommen, Aussetzen von Tieren, Ausbildung der Jäger, Artenschutzprogramme etc.) | |||
| x | Prüfung der Übernahme von Aufsichtsfunktionen in Naturschutzbelangen durch Jagd- resp. Fischereiaufseher | |||
| Rheinhäfen beider Basel | ||||
| x | Betreiben der Rheinhäfen unter Berücksichtigung der speziellen Flora und Fauna | |||
| Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit | ||||
| x | Einsatz von Arbeitslosen für Pflegearbeiten in Naturschutzgebieten | |||
| Forstamt beider Basel | ||||
| x | Berücksichtigung waldökologisch-naturschützerischer Kriterien bei der Revision der Waldwirtschaftspläne, u. a.: | |||
| Erhaltung von Altholzbeständen | ||||
| Erhaltung und Förderung der Eichenbestände | ||||
| Prüfung geeigneter Standorte für Waldreservate und traditioneller Waldbewirtschaftungsformen | ||||
| Waldrand-Gestaltung | ||||
| Förderung des Artenschutzes für seltene Baum- und Straucharten und für bedrohte | ||||
| Bodenfloraarten | ||||
| x | Nachzucht und Verwendung einheimischer Provenienzen | |||
| x | Berücksichtigung der Ziele des Natur- und Landschaftsschutzes bei der Überprüfung der Walder- schliesssungspläne sowie Förderung bestandesschonender und soweit möglich strassenunabhängiger Transporttechniken (z.B. Pferde-Einsatz; Kleinprozessoren) |
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| x | Förderung des naturgemässen Waldbaus (z.B. Umsetzung der pflanzensoziologischen Waldkartierung; verstärkte Naturverjüngung (u.a.) | |||
| x | Inventarisierung und Schutz der charakteristischen und seltenen Waldbestände; generelle Pflegerichtlinien | Bezirk Laufen in Vorbereitung | ||
| x | Verstärkte Gewichtung der Ökologie und des Natur- und Landschaftsschutzes bei der Aus- und Weiterbildung des Forstpersonals | |||
| x | Prüfung verstärkter Übernahme von Naturschutz-Aufsichtsfunktionen durch das Forstpersonal | |||
| x | Koordination der Wald-Offenland-Festlegungen mit der kantonalen Natur- und Landschaftsschutz-Fachstelle | |||
| Das Forstamt beider Basel schlägt folgende Ergänzungen vor, welche Dienststellen anderer Direktionen betreffen: Intensivierung und Förderung des Absatzes von einheimischem Holz bei kantonalen Bauten: Hochbauamt Verstärkte Substitution fossiler Energieträger durch Energieholz: Hochbauamt (Schnitzelfeuerungen bei kantonalen Bauten); Amt für Umweltschutz und Industrie (PR für und Beiträge an Holzschnitzelfeuerungen) |
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| Zertifiziertes Holz aus Baselbieter Wäldern: Forstamt beider Basel (in Planung) Das nachhaltige Nutzungspotential der BL-Wälder ist weit höher als die aktuelle Holznutzung. Dies führt im Bereich Naturschutz zu einem Verlust an lichten Wäldern und damit von Lebensräumen für seltene Tier- und Pflanzenarten. Eine massive Verbesserung der Absatzmöglichkeiten für einheimisches Holz ist somit auch bezüglich der Arten- und Lebensraumvielfalt anzustreben |
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| Landwirtschaftliches Zentrum Ebenrain | ||||
| x | Förderung des Biologischen Landbaus im Kanton Basel-Landschaft | |||
| x | Durchführung einer flächendeckenden Bodenkartierung der landwirtschaftlichen Nutzflächen | in Bearbeitung | ||
| x | Unterstützung eines Artenschutzprogrammes für Obstgartenvögel sowie für traditionelle Ackerbegleit- und Rebbergflora. Förderung von Nistmöglichkeiten für Eulen, Turmfalken und Schwalben an landwirtschaftlichen Bauten. Förderung passender Bepflanzungen der Höfe (Einpassung ins Landschaftsbild) | Das LZE betreibt keine eigenen Artenschutzprogramme, unterstützt jedoch diejenigen des Natur- und Landschaftsschutzes im Rahmen der Ausbildung und der Betriebsberatung. | ||
| x | Prüfung genereller Extensivierungsmöglichkeiten (Betriebsstruktur, Gülleproblem, Einkommenssicherung durch Landschaftspflege, Biotopvernetzung und -renaturierung etc.) unter Beizug der Bodenkartierung anhand von Betriebsmodellen | Berücksichtigung im Rahmen der Abgeltungsbeiträge für den ökologischen Ausgleich und der Betriebsberatung. | ||
| Vermessungs- und Meliorationsamt | ||||
| x | Weiterführung und Ausbau der interdisziplinären Behandlung von Felderregulierungen (Gesamtmeliorationen) und subventionierter, landwirtschaftlicher Hochbauten unter Beachtung einer allseitigen Interessensabwägung im Sinne der »Wegleitung Natur- und Landschaftsschutz bei Meliorationen, Bern 1983«. Dem Natur- und Landschaftsschutz ist dabei angemessen Rechnung zu tragen (unter besonderer Berücksichtigung der Prinzipien „ökologischer Ausgleich" und „Biotopvernetzung") | Die Abt. Melioration des Vermessungs- und Meliorationsamtes begann 1996 mit der Realisierung der Massnahme. | ||
| Die Wegleitung 'Natur- und Landschaftsschutz bei Meliorationen', Bern 1983, wird demnächst ersetzt. Seit 1994 werden neue Meliorationen im Sinne des Leitbildes 'Moderne Meliorationen als Chance' durchgeführt. Auf kantonaler Ebene wird gegenwärtig ein neues Meliorationsleitbild Basel-Landschaft erarbeitet. Bei künftigen Meliorationsprojekten müssen im Sinne einer gesamtheitlichen Landschaftsentwicklung neben den Zielvorgaben der Ortsplanung auch diejenigen der Landwirtschaft und des Natur- und Landschaftsschutzes mitberücksichtigt werden. | ||||
| Bau- und Umweltschutzdirektion | ||||
| Amt für Raumplanung | ||||
| x | Sicherstellung landschaftsökologisch wichtiger Grüngürtel zwischen den Siedlungen mit raumplanerischen Mitteln | Berücksichtigung im Entwurf des Regionalplanes Siedlung | ||
| x | Erarbeitung eines Schutz- und Renaturierungskonzeptes für die BLN-Gebiete | |||
| x | Sicherstellung der bedeutsamen Gruben und Steinbrüche mit raumplanerischen Mitteln | In Bearbeitung unter Einbezug des Inventares der Amphibien-Laichgebiete von nationaler Bedeutung | ||
| x | Aufbau eines Landschafts-Informationssystems (EDV) für eine vermehrt ökologische Raumplanung | GIS-Pilotprojekt unter Federführung des IZL seit 1997 in Bearbeitung | ||
| x | Überprüfung von Erholungseinrichtungen und restriktive Behandlung bei neuen Projekten | |||
| x | Entwicklung neuer Bebauungsformen für eine sparsamere Bodennutzung | |||
| x | Erarbeitung eines Konzeptes zur Ausscheidung von Uferschutzzonen nach ökologischen Kriterien | |||
| x | Verstärkte Mitberücksichtigung von Natur- und Landschaftsschutz bei grenzüberschreitenden Aktivitäten (Planungen etc.) | |||
| x | Erarbeitung von Richtlinien zur gestalterischen und ökologischen Einpassung von Bauten und Anlagen in die Landschaft | Merkblatt zur ökologischen Umgebungsgestaltung im Siedlungsgebiet 1998 erstellt | ||
| x | Erarbeitung eines umfassenden Landschafts-»Reparatur« -Konzeptes (Renaturierungskonzept) | Kantonales Landschaftsentwicklungskonzept ab 1998 in Bearbeitung | ||
| x | Herausgabe von illustrierten Broschüren („Führer") für Naturschutzobjekte, Biotoptyp-Routen, BLN-Gebiete, Landschaftsformen etc. | Informationsblätter für einzelne Gebiete vorhanden | ||
| x | Gestaltung von Lärmschutzwänden und -wällen nach natur- und landschaftsschützerischen Kriterien (z.B. Mauerfugen-, Ruderalvegetation) | |||
| Tiefbauamt | ||||
| x | Generell: Erhaltung des Landschaftsbildes und des Naturhaushaltes durch bewusst schonende Ein- und Anpassung von Bauprojekten | |||
| x | Erarbeitung und praktische Umsetzung eines Schutz- und Pflegekonzeptes für naturnahe Böschungen an Kantonsstrassen [in Bearbeitung] sowie Renaturierung naturfremder Standorte entlang der Kantons- und Nationalstrassen, unter Verwendung einheimischer und standortgerechter Pflanzen | |||
| x | Überprüfung der Strassenbeleuchtung bezüglich ihrer Wirkung als Insektenfallen | Weitgehender Verzicht auf Beleuchtung offener Strecken; damit Wegfall der Insektenfallen | ||
| x | Überprüfung des Verkehrsnetzes (incl. Bahn- und Tramtrassen) auf ökologische Trenn- resp. Isolationswirkung und Berücksichtigung tierökologischer Kriterien in Planungsstadium und Ausführung (u.a.: Systematische Erfassung der Amphibien-Wanderzüge und der Wildwechsel entlang von Strassen; Ausführung eines Vernetzungsprogrammes durch gezielte Neuschaffung von Tierdurchlässen an geeigneten Stellen; Dimensionierung der Spannweiten von Brücken nach ökologischen Kriterien; jeweils in Zusammenarbeit mit der kantonalen Fachstelle für Natur- und Landschaftsschutz) | z.B. Verbindung Liestal-Pratteln so vorgesehen | ||
| x | Schaffung von Ersatzlebensräumen für Amphibien und Reptilien bei Strassenbauvorhaben | |||
| x | Umsetzung des Renaturierungs- und Ausdolungskonzeptes für Fliessgewässer (inkl. Uferstreifen) und Mitarbeit bei der Erarbeitung | Bis Ende 1996 sind 11.2 km Ufer renaturiert worden, davon 6.4 km 1992-1996. Bis Ende 1996 sind 3.4 km Bäche ausgedolt worden, davon 1.3 km 1992-1996. | ||
| x | Erarbeitung von Entscheidungskriterien für die Verwendung ingenieurbiologischer Mittel bei Bauprojekten; Anwendung ingenieurbiologischer Massnahmen bei Planung und Ausführung von Bauvorhaben unter Begleitung durch Ingenieurbiologie- und Naturschutzfachleute | z.B. Lärmschutz Arisdorf | ||
| x | Förderung der traditionellen Dorfflora bei Kantonsstrassensanierungen im Siedlungsgebiet (Ausgleichsflächen, Natursteine etc.) | |||
| x | Gestaltung von Lärmschutzwänden und -wällen nach natur- und landschaftsschützerischen Kriterien (z.B. Mauerfugen-; Ruderalvegetation) | |||
| x | Deponiekonzepte bei Strassenbauprojekten bereits im Planungsstadium | Deponiekonzepte unter Feder-führung des AUE in Bearbeitung. Umfahrung Sissach in Planung. | ||
| Hochbauamt | ||||
| x | Förderung und Neuschaffung naturnaher Biotope an geeigneten Standorten bei öffentlichen Grundstücken bzw. Anlagen | |||
| x | Schaffung von Nistgelegenheiten für Eulen, Greifvögel, Schwalben und Segler an öffentlichen Gebäuden in Zusammenarbeit mit den Naturschutzorganisationen | |||
| x | Naturnahe Gestaltung und Pflege der öffentlichen Anlagen (u.a. Verzicht auf den Einsatz chemischer Hilfsmittel) | in Bearbeitung | ||
| x | Überprüfung der Beleuchtung öffentlicher Gebäude und Anlagen hinsichtlich deren Wirkung als Insektenfallen | |||
| Denkmalpflege und Ortsbildschutz | ||||
| x | Förderung sanfter Renovationen von Baudenkmälern zur Erhaltung von Fledermauskolonien, Schleiereulenvorkommen, Schwalbenkolonien etc. sowie von Mauerfugengesellschaften und anderen naturnahen Pflanzengesellschaften | Prinzip ist die Wahrung der Authentizität auch der Baumaterialien. Damit sind die Voraussetzungen für die Entwicklung spezifischer Lebensgemeinschaften gegeben. | ||
| x | Förderung der traditionellen Dorfflora in Dorfkernen und Einbezug der Flora beim Schutz von Ortsbildern, Ensembles und Baudenkmälern | |||
| x | Optimale Einpassung von Bauten ins Landschaftsbild | nicht spezifischer Aufgabenbereich | ||
| x | Förderung von Massnahmen zum ökologischen Ausgleich bei der Erarbeitung von Quartierplänen | nicht spezifischer Aufgabenbereich | ||
| Amt für Liegenschaftsverkehr | ||||
| x | Hilfestellung durch das Amt für Liegenschaftsverkehr bei der Überprüfung der kantonalen Grundstücke hinsichtlich ihrer Lage, ihres aktuellen Naturschutzwertes und ihrer potentiellen Eignung im Rahmen des (von der NL-Fachstelle zu erarbeitenden) kantonalen Renaturierungs- und Vernetzungsprogramms | |||
| x | Überprüfung von Möglichkeiten verstärkten Grundstückerwerbs für Naturschutzzwecke resp. gewinnreduzierter Nutzung von kantonseigenen, naturschutzgeeigneten Grundstücken (u.a. Berücksichtigung der Naturschutzanliegen beim Abschluss von Baurechtsverträgen) | |||
| Amt für Umweltschutz und Energie | ||||
| x | Mitarbeit an einem Inventar der Wasserfauna der Fliess- und stehenden Gewässer | Im Auftrag des AUE wurden ent sprechende Inventare an 4 Fliessgewässern durchgeführt. | ||
| x | Erfassung/Überwachung der Bodenfauna im Rahmen der Bodenüberwachung und der gesetzlichen Vorgaben | Im Konzept zur Bodenüberwachung enthalten | ||
| x | Mitarbeit bei der Erfassung der Bodenfauna in Naturschutzgebieten resp. bei der Entwicklung einer adäquaten Erfassungsmethodik | z.Z. nicht prioritär | ||
| x | Mitarbeit bei der Entwicklung einer Methodik zur Überprüfung des Nährstoffgehalts von Magerwiesenstandorten und beim Aufbau eines entsprechenden Überwachungssystems | z.Z. nicht prioritär | ||
| x | Verstärkte Berücksichtigung der Naturschutzanliegen im Deponiewesen (z.B. Verzicht auf Rekultivierung wertvoller Standorte; Förderung der unbeeinflussten Vegetationsentwicklung auf abgeschlossenen Deponien etc.) | Das 'Konzept für die Aushub- und Bauschuttentsorgung' soll zusammen mit dem Merkblatt 'Geländeauffüllungen und Bodenverbesserungen' Kleinablagerungen zugunsten regionaler Deponien vermeiden. | ||
| x | Prüfung der Wasserschutzzonen im Hinblick auf deren ökologisch-landschaftsschützerischen Wert und Eignung; Einbezug der Wasserschutzzonen in das Renaturierungskonzept (in Koordination mit der kantonalen Fachstelle für Natur- und Landschaftsschutz) | Bisher an einem Ort realisiert (Goldbrunnen, Waldenburg). Ein zweiter Standort befindet sich in Bearbeitung (Löli, Pratteln). | ||
| x | Überprüfung und Anpassung des bestehenden Netzes von Freileitungen (Elektrizität; Fernmeldung) nach landschaftsschützerischen Kriterien, in Zusammenarbeit mit Elektro-genossenschaften, PTT und der kantonalen Fachstelle für Natur- und Landschaftsschutz | Die Koordination der Auflageverfahren von Starkstromanlagen wurde der Abt. NL im Rahmen der Strukturanalyse BUD 93 als neue Aufgabe übertragen. | ||
| Amt für Industrielle Betriebe | ||||
| x | Erarbeitung eines Konzeptes für naturnahe Schönungsteiche bei Kläranlagen (als Elemente des Renaturierungskonzeptes sowie des Amphibienschutzprogrammes) | Schönungsteiche in Titterten und Wenslingen. Nur geringe zusätzliche Reinigungsleistung. Keine weiteren Schönungsteiche vorgesehen (Effizienzgründe) | ||
| x | Landschaftlich-ökologische Einpassung von Kläranlagen ins Gelände (ökologische Begleitplanung) | Erfolgt routinemässig unter Koordination mit AOR | ||
| Lufthygieneamt beider Basel | ||||
| x | Rascher, effizienter Vollzug der Luftreinhalte-Verordnung und der entsprechenden Massnahmenpläne zum Abbau der übermässigen Schadstoff-Immissionen mit ihrer schädigenden Wirkung auf Tier- und Pflanzenwelt | Vollzug abhängig von den politischen Gegebenheiten | ||