1999-051_4.htm

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-051 vom 16. März 1999


Erneuerung der Telekommunikationseinrichtungen des Kantonsspitals Bruderholz; Baukreditvorlage


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





6. Termine

Die Termine sind ab rechtskräftigem Landratsbeschluss gerechnet.




7. Kosten und Finanzierung


7.1 Investitionskosten


Gemäss Kostenvoranschlag ergeben sich folgende Kosten


Festnetz-Telefonie
Teilnehmervermittlungsanlage (2 Knoten, inkl. Zusatzausrüstung) Fr. 955'000.-
Endgeräte zu Teilnehmervermittlungsanlage Fr. 505'000.-
TVA-Managementsystem Fr. 660'000.-
Kassenautomaten zu TVA-Managementsystem Fr. 240'000.-


Mobil-Telefonie
Personensuchanlage inkl. Rufempfänger Fr. 570'000.-
Cordless-Telefonie Fr. 165'000.-


EDV
Schnittstellenanpassungen zu den Spital-EDV-Systemen Fr. 210'000.-


Elektro-Installationen
Umbau Hauptverteiler und Automatenraum Fr. 210'000.-
Auswechseln der Telefonapparate Fr. 105'000.-
Installationen für Vermittler, PSA, Cordless und Stromversorgung Fr. 165'000.-


Bauliche Massnahmen
Aenderungen im Telefon-Automatenraum und in der Anmeldung, Fr. 200'000.-
sowie Rückbau des Telefon-Vermittlungsraums


Mobiliar Fr. 50'000.-


Schulung Fr. 60'000.-


Provisorien Fr. 150'000.-


Reserven Fr. 205'000.-


Planung und Projektierungen Fr. 450'000.-


Total Investitionskosten inkl. 7,5 % MWSt. Fr. 4'900'000.-


Preisbasis für den Kostenvoranschlag: 1. Oktober 1998


Im Investitionsprogramm der Regierung sind die Kosten vorgesehen.




7.2 Folgekosten


Die jährlichen Folgekosten betragen:


Abschreibung Fr. 490'000.-
(über 10 Jahre)


Verzinsung Fr. 122'500.-
(5 % von 0,5 x Investitionskosten)


Wartung und Unterhalt Fr. 287'500.-
(TVA, PSA, Managementsystem usw.)


Total jährliche Folgekosten Fr. 900'000.-


Alternative Methoden der Finanzierung (Leasing, Miete) wurden untersucht. Es kann davon ausgegangen werden, dass die neue Anlage mindestens 15 Jahre in Betrieb ist, d.h. bei der Rentabilitätsberechnung (Nutzschwelle Miete/Kauf bei 6-8 Jahren) ist die langfristige Miete nachteilig zu werten. Detaillierte Berechnungen wurden in Zusammenhang mit der Realisierung der TVA der Bau- und Umweltschutzdirektion gemacht.




8. Antrag


Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir Ihnen, gemäss beiliegendem Entwurf zu beschliessen.


Liestal, 16. März 1999


Im Namen des Regierungsrates
die Präsidentin: Schneider-Kenel
der Landschreiber: Mundschin



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