1999-051_1.htm
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-051 vom 16. März 1999
Erneuerung der Telekommunikationseinrichtungen des Kantonsspitals Bruderholz; Baukreditvorlage
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
2. Rechtliche Grundlagen
Gemäss § 1 Spitalgesetz vom 24. Juni 1976 ermöglicht der Kanton die Unterkunft und Pflege seiner kranken und pflegebedürftigen Einwohner. Im § 2 Absatz 1 erfüllt der Kanton seine Aufgabe u. a. durch den Bau und Betrieb kantonaler Spitäler und Kliniken. Das Kantonsspital Bruderholz gehört zu den kantonalen Krankenanstalten (§ 3 Absatz 1).
Zur Erfüllung der Aufgaben des Kantonsspitals Bruderholz gehören selbstverständlich auch effiziente, gut funktionierende Telekommunikationseinrichtungen.
3.1 Einbindung in die Gesamtplanung
Im April 1987 wurde im Auftrag des Regierungsrates ein umfassender Bericht über die "Aktualisierte Gesamtplanung" des Kantonsspitals Bruderholz erarbeitet. Ziel dieser Studie war es, Vorschläge zu einer gezielten Weiterentwicklung des Spitals zu konkretisieren, unter spezieller Berücksichtigung der seit dessen Inbetriebnahme im Jahre 1973 erfolgten leistungs- und personalmässigen Veränderungen. Es sollte sichergestellt werden, dass die künftig zu tätigenden Investitionen gesamtkonzeptionell gezielt und langfristig richtig erfolgen.
Am 18. Juni 1992 folgte ein aktualisierter Bericht "Sanierungs- und Ausbauplanung Kantons-spital Bruderholz".
Beide Studien umfassen sämtliche Betriebsbereiche des Spitals und kommen zum Schluss, dass, in unterschiedlichen Prioritäten, für eine Gesamtplanung beträchtlich Investitionen notwendig wären.
Da praktisch zum gleichen Zeitraum auch das Kantonsspital Liestal ein Gesamtsanierungs-projekt mit einem grossen Investitionsvolumen anmeldete, wurde das "Grossprojekt" KSB nach Liestal eingestuft. Der Regierungsrat entschloss sich, die dringendsten Erneuerungsarbeiten aus dem Gesamtprojekt auszugliedern und zur Realisierung zu beantragen.
Bekanntlich gehören zu diesen modularen Einzelprojekten die neue Notfallstation und die Mitteltransportanlage sowie eine zeitgemässe Teilnehmervermittlungsanlage (TVA).
Die komplette Erneuerung der TVA inklusive der notwendigen technischen und baulichen Peripherie drängt sich infolge der technischen und betrieblichen Notwendigkeit ebenfalls als vordringlich auf und kann deshalb nicht mehr länger zurückgestellt werden.
3.2 Heutige Situation
3.2.1 Teilnehmervermittlungsanlage (TVA)
Im Kantonsspital Bruderholz ist eine Teilnehmervermittlungsanlage (TVA) vom Typ Siemens ESK 8000 aus dem Jahre 1973 in Betrieb. Die Anlage hat 75 Amtsleitungen und ca. 1'700 Teilnehmeranschlüsse. In der TVA ist keine direkte Durchwahl eingerichtet. Die eingehenden Gespräche werden von den Telefonistinnen entgegengenommen und an die verlangten Teilnehmer weitervermittelt.
Diese TVA ist heute technisch veraltet, defektanfällig und nicht mehr ausbaubar. Der Unterhalt wird zunehmend schwieriger und Ersatzteile stehen nur noch sehr begrenzt zur Verfügung. Es muss zum Teil auf Occasionmaterial zurückgegriffen werden. Dadurch kann die Wartung nicht mehr gewährleistet werden.
Im weiteren besteht keine Möglichkeit, die Telefoniekosten automatisch zu erfassen und den entsprechenden Kostenstellen verursachergerecht zuzuordnen. Die Verrechnung der Telefoniekosten der Patienten erfolgt noch manuell durch Handeingabe in das EDV-Abrechnungssystem (APACO).
3.2.2 Personensuchanlage (PSA)
Zur TVA ist eine Personensuchanlage (PSA) vom Typ Hasler DS 2000 mit ca. 400 Rufempfängern installiert.
Die PSA ist ebenfalls technisch veraltet, störungsanfällig und kann nicht mehr ausgebaut werden. Der Unterhalt ist dadurch schwieriger und Ersatzteile stehen nur noch sehr begrenzt zur Verfügung. Die Beschaffung von zusätzlichen Rufempfängern ist nicht mehr möglich, da die Produktion vor Jahren eingestellt wurde. Die Reparaturkosten erhöhen sich kontinuierlich.
3.3 Künftige Situation und Ziele
Gesellschaft und Staat sind seit mehreren Jahren einem Strukturwandel unterworfen, welcher in praktisch allen Bereichen tiefgreifende Konsequenzen zur Folge hat. Auch im schweizerischen Gesundheitswesen sind diese Auswirkungen enorm spürbar.
Der Patient wird zum Kunden, die Dienstleistungen im Spitalbereich müssen immer rascher, kostengünstiger und in einwandfreier Qualität erbracht werden. Bund, Kantone, Gemeinden und Krankenversicherungen auf der einen, die Versicherten und ihre Organisationen auf der anderen Seite üben einen permanent grossen Druck auf die Spitäler aus.
Eine Folge davon ist der Abbau an Spitalkapazitäten (Schliessung ganzer Spitäler, Reduktion der Bettenanzahl in bestehenden Spitälern). Eine andere Konsequenz ergibt sich in der Administration aufgrund des Marktangebotes im Spitalbereich (Konkurrenz), welches sich im Wandel einer Verwaltung hin zu einer modern geführten Unternehmung mittels New Public Management, Lean Management usw. zeigt.
Eine konkrete Auswirkung dieser Umwandlung zeigt sich auch im gesamten Telekommuni-kationsbereich eines Spitals. Moderne EDV- und Telekommunikationseinrichtungen sind auch hier ein Mittel der strategischen Unternehmensführung geworden, wodurch die Produktivität gesteigert und den Wünschen der Kunden schneller, bedürfnis- und zielgerechter entsprochen werden soll.
Auch das KSB ist diesem Spannungsfeld ausgesetzt und versucht schrittweise, sich dem veränderten Umfeld anzupassen.
3.4 Bisheriges Vorgehen / Planungsschritte
Im Mai 1997 wurde vom Kantonsspital Bruderholz (KSB) ein Planungsauftrag für eine Voranalyse und ein Grobkonzept erteilt. In dieser Voranalyse wurden die Istaufnahme erstellt sowie die Bedürfnisse erfasst und daraus die Zieldefinition abgeleitet. Die Zieldefinition führte zu den Lösungsansätzen und Varianten, welche mit dem KSB diskutiert wurden. Die Ergebnisse wurden im Bericht "Voranalyse" vom 3. Sept. 1997 zusammengefasst.
Im Grobkonzept wurden die Ziele und Varianten überarbeitet sowie Lösungsvarianten entwickelt und diskutiert. Mit einer Grobkostenschätzung wurde der Vorentscheid bestätigt. Die Ergebnisse sind im Bericht "Grobkonzept" vom 12. März 1998 aufgeführt und wurden von der Spitalleitung genehmigt.
Gestützt auf den RRB. Nr. 1919 vom 22.Sept. 1998 wurde die Projektphase 1 lanciert, das externe Planerteam beauftragt und der Projektausschuss, bestehend aus dem Spital Bruderholz, den Elektroplanern und dem HBA (Federführung), gestartet.
Ein nicht unwesentlicher Faktor bei dieser Planung bildeten die Schnittstellen zum laufenden Projekt "Universitäts-Kinderspital beider Basel" (UKBB), welche laufend definiert und koordiniert werden mussten.
Bekanntlich wurden für die beiden Standorte, Römergasse in Basel und Kinderspital Bruderholz identische TVA-Anlagen auf Ende 1998, resp. Anfang 1999 in Betrieb genommen, was einer virtuellen Vernetzung entspricht. In diesem Zusammenhang musste in Bezug auf die Produktewahl ein Vorentscheid getroffen werden.