Korrektion der Hauptstrasse im Oberdorf in Lausen

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-044 vom 9. März 1999


Korrektion der Hauptstrasse im Oberdorf in Lausen
Bewilligung des Verpflichtungskredites und Erteilung des Enteignungsrechtes


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





2. Rechtliche Grundlagen

Die Korrektion der Hauptstrasse im Ortskern von Lausen stützt sich auf den mit Landratsbeschluss Nr. 525 vom 27. Februar 1992 genehmigten Strassennetzplan der Region "Ergolztal-West".


Die gesetzlichen Grundlagen für das Projekt und die Vorlage an den Landrat sind durch das Strassengesetz, das Raumplanungs- und Baugesetz sowie das Enteignungsgesetz gegeben.




3. Begründung / Bedarf


3.1 Einbindung in die kantonale Richtplanung


Die Hauptstrasse von Lausen ist im Strassennetzplan der Region "Ergolztal-West" enthalten und als "Übrige Kantonsstrassen" klassiert.




3.2 Heutige Situation


Die Hauptstrasse durch Lausen war bis zur Eröffnung der J2, Abschnitt Umfahrung Lausen, im Jahre 1977 mit dem gesamten Transitverkehr Basel - Unterer Hauenstein - Luzern - Gotthard belastet (DTV vor Eröffnung: 10'000 Mfz/Tag). Sie ist auch heute noch eine wichtige Ortsverbindung zu den Nachbardörfern Itingen, Ramlinsburg und zur Kantonshauptstadt Liestal. Die heutige Hauptstrasse im historischen Ortskern ist grösstenteils eine eintönige Schwarzbelagsfläche von Hausfassade zu Hausfassade. Die Fahrbahn wird durch eine Markierung begrenzt und weist eine Fahrbahnbreite von ca. 7.0 m auf. Die Fahrbahnoberfläche wurde in der Vergangenheit oft überteert, was zu teilweise extremen Quergefällen führte. Letztmals wurde 1969 ein neuer Sand-Asphalt-Deckbelag eingebracht. Sonst erfolgte der Unterhalt der Strasse im üblichen Rahmen.


Durch das Oberdorf führen wichtige Fussgängerverbindungen zum Bahnhof und ins Furlenquartier. Beidseits der Strasse haben sich Läden, Dienstleistungsbetriebe und Restaurants angesiedelt. Trotzdem fehlen grösstenteils gesicherte Fussgängerbereiche. Vereinzelt bestehen Trottoirs, abgegrenzt durch Belagsrandwülste oder Randabschlüsse. Die nicht zur Fahrbahn gehörenden Flächen werden meist durch parkierte Autos belegt.


Ausserhalb des Ortskerns wurde die Kantonsstrasse in den 70-er Jahren erneuert und mit Gehwegen versehen. Der Kernbereich blieb bis heute ausgeklammert.


Die Hauptstrasse durch Lausen dient auch als Versorgungsroute für Ausnahmetransporte mit der Ausbaugrösse Typ II.




3.3 Künftige Situation und Ziele


Mit der Korrektion der Hauptstrasse wird der gesamte Oberbau (Belag, Fundationsschicht) erneuert. Mit der Erstellung von Trottoirs resp. durch Erwerb von Gehrechten auf den bestehenden Vorplätzen werden den Fussgängern sichere Gehbereiche zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig werden durch die Werkleitungseigentümer auch die dringend erforderlichen Leitungssanierungen und Erneuerungen vorgenommen. Die Strassenentwässerung wird nach den neuen gesetzlichen Vorschriften gebaut. Der ganze Ausbau erfolgt nach den Richtlinien für die Gestaltung von Kantonsstrassen in Ortskernen. Der Situation entsprechend sind bescheidene gestalterische Massnahmen von Anfang an in das Projekt einbezogen worden (siehe auch Kap. 4.3.3. Gestaltung).


Für das Bauprojekt wurde eine durchgehende Fahrbahnbreite von 6.5 m gewählt. Mit dieser Breite wird auch den Fahrrädern Platz eingeräumt. Auf eine zusätzliche Kurvenverbreiterung wird verzichtet. Mit der Wahl dieser Querschnittsabmessung wird auch berücksichtigt, dass sich der grösste Teil des Durchgangsverkehrs auf der J2 abwickelt.




3.4 Bisheriges Vorgehen / Planungsschritte


Seit Jahren verlangte die Gemeinde immer wieder die Erneuerung der Hauptstrasse im Oberdorf und die Erstellung von Gehbereichen für die Fussgänger. Aus finanziellen Gründen musste das Begehren immer wieder zurückgestellt werden. In Absprache mit dem Tiefbauamt hat schliesslich der Gemeinderat 1994 das Ingenieurbüro Stierli+Ruggli in Lausen mit der Ausarbeitung eines Gestaltungskonzeptes beauftragt. Dieses Konzept wurde im Sommer 1997 nach den üblichen Vernehmlassungen abgeschlossen und im Oktober 1997 an einer Orientierungsversammlung der Bevölkerung vorgestellt.


Die Wasserleitungen in der Hauptstrasse sind sehr alt und es treten vermehrt Leitungsbrüche auf. Demzufolge hat die Einwohnerversammlung im Dezember 1996 eine Erneuerung der Wasserleitung beschlossen. Terminlich wurde die Erneuerung im vorliegenden Abschnitt für die Jahre 2000-2001 vorgesehen.


Im Dezember 1997 hat dann das Tiefbauamt aufgrund des Gestaltungskonzeptes die Ausarbeitung des Bauprojektes in Auftrag gegeben. Auch diese Projektstufe hat sämtliche Vernehmlassungen (verwaltungsintern und extern, Gemeinde, Busbetrieb) durchlaufen.




4. Das Projekt


4.1 Grundlagen und Randbedingungen


Für die Erarbeitung des Bauprojektes wurden folgende Grundlagen verwendet resp. Randbedingungen eingehalten:


- Rechtskräftige Baulinienpläne der Kantonsstrasse


- Gültige Ortskernplanung Lausen


- Gültiger kommunaler Strassennetzplan


- Richtlinien und Typenpläne Tiefbauamt BL


- Ergebnisse der Vernehmlassung zum Gestaltungskonzept 1997




4.2 Verkehrskonzept IV / OeV


Die durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung (DTV) beträgt für die Hauptstrasse im Oberdorf ca. 8000 Mfz (1995). Für den Individual- und den Busverkehr soll eine dem Ortskern von Lausen und der Verkehrsbelastung angepasste Fahrbahn zur Verfügung gestellt werden.


Gemäss Regionalplan Radrouten ist die Hauptstrasse von der Wolfgasse in Richtung Itingen eine Radroute. Die Hauptstrasse wird von der Wolfgasse bis zum Bahnhof auch von der Autobuslinie Nr. 78 Liestal - Lausen befahren. Bushaltestellen sind auf diesem Abschnitt keine vorhanden.




4.3 Projektbeschrieb


4.3.1 Linienführung


Die horizontale Linienführung ist weitgehend vorgegeben und durch die S-förmige Struktur der Ortskernbebauung geprägt. Die Anordnung der Fahrbahn wurde so gewählt, dass einerseits möglichst grossflächige, sichere Fussgängerbereiche entstehen und andererseits die Anpassungen an die bestehenden Zufahrten und Zugänge möglichst gering ausfallen. Der minimale Kurvenradius beträgt bei der Einmündung der Furlenstrasse 21.75 m.


Auch die vertikale Linienführung ist weitgehend vorgegeben. Infolge der vielen bestehenden Zufahrten und Zugänge kann nur geringfügig von der bestehenden Höhenlage abgewichen werden. Das minimale Längsgefälle beträgt zwischen Profil 18-33 nur 0.4 %. Infolge dieses minimalen Gefälles wird bei den wasserführenden Fahrbahnrändern eine 3-Stein-Schale erstellt.


Üblicherweise wird im Ortskernbereich ein durchgehendes Dachgefälle mit 3 % Querneigung angewendet. Die heute bestehende Fahrbahn weist ziemlich extreme Quergefälle auf. Zur Vermeidung von Kunstbauten und damit auf den Vorplätzen und Fussgängerbereichen nicht zu steile Anpassungen erstellt werden müssen, wurde im Bauprojekt zwischen den Profilen 6-27 das einseitige Quergefälle mit ebenfalls 3 % gewählt. Dies führt dazu, dass in der Kurve bei der Einmündung der Schulgasse auch in Fahrtrichtung Itingen negatives Quergefälle vorhanden ist. Die übrigen Fahrbahnabschnitte werden mit 3 % Dachgefälle, die Trottoirs und Vorplätze in der Regel mit 2.5 %, teilweise mit 3 % Quergefälle, gegen den Fahrbahnrand hin entwässert.




4.3.2 Querschnitt


Entsprechend der Funktion und Bedeutung der Hauptstrasse im Ortskern (Kategorie 2, wichtige übrige Kantonstrasse) wurden folgende grundsätzlichen Querschnittsbreiten festgelegt:


- Fahrbahn Hauptstrasse: 6.50 m ohne weitere Kurvenverbreiterungen


- Gehbereiche Hauptstrasse: beidseitig durchgehend 2.00 m breit als Trottoir oder Gehbereich




4.3.3 Gestaltung


Bei der Hauptstrasse handelt es sich um eine Verbindungsstrasse im historisch gewachsenen Ortskern. Die Strasse soll als gesamter Strassenraum nach den Richtlinien "Gestaltung von Kantonsstrassen im Ortskern" ausgebildet werden. Mit dem Ausbau soll erreicht werden, dass:


- alle Verkehrsteilnehmer gleichwertig berücksichtigt werden


- sichere Fussgängerbereiche und -beziehungen geschaffen werden


- die Sichtweite für den Autofahrer beschränkt wird (Kammerung) und demzufolge die Geschwindigkeit den Verhältnissen angepasst wird


- die Parkierung so angeordnet wird, dass die Fussgänger nicht behindert werden


- die Lebensqualität im Lausner Oberdorf für Anwohner und Besucher verbessert werden kann


Gestaltungselemente wie Bäume und Rabatten werden nur vereinzelt angeordnet. Die Bäume betonen die dreidimensionale Strassenführung, engen optisch das Sichtfeld ein und leisten einen Beitrag zur Verbesserung des Mikroklimas.


Für die Gemeinde ist es sehr wichtig, dass möglichst viele Parkplätze erhalten oder neu angeordnet werden können.




4.3.4 Strassenentwässerung


Das Strassenwasser muss über Schlammsammler gesammelt und weitergeleitet werden. Die Weiterleitung des Strassenwassers ist momentan noch unklar, da der Generelle Entwässerungsplan der Gemeinde Lausen über diesen Punkt Aussagen machen muss. Eventuell ist eine kombinierte Lösung zusammen mit der Gemeinde Lausen möglich.


Gemäss dem Amt für Umweltschutz und Energie sind verschiedene Entwässerungslösungen denkbar:


a) Retention und Versickerung des ersten Wasserstosses in einer strassenbegleitenden Versickerungsrigole mit Anschluss der Überlaufleitung an das eingedolte Furlenbächli.


b) Retention und evtl. Versickerung des Strassenwassers in einer zentralen Anlage. Aus Kostengründen und da dem Kanton auch das geeignete Land für eine solche Anlage fehlt, ist diese Variante nur in enger Zusammenarbeit mit der Gemeinde denkbar.


c) Anschluss des Strassenwassers an die Mischwasserkanalisation.


Da der Entwurf des GEP (Genereller Entwässerungsplan) Lausen erst ca. im Sommer 1999 vorliegt, wird die Wahl des Entwässerungssystems noch ausgestellt. Im Bauprojekt ist für die Landrats-Vorlage die Variante a) eingerechnet worden.




4.3.5 Strassenbeleuchtung


Die Strassenbeleuchtung wird vollumfänglich erneuert. Im gesamten Korrektionsbereich sind tannengrüne Stufen-Kandelaber mit Parabolleuchten mit einer Lichtpunkthöhe Lph = 5.0 m vorgesehen.




4.3.6 Werkleitungen


Im Rahmen der Realisierungsetappen können die verschiedenen Werkleitungseigentümer ihre Werkleitungen erneuern. Es ist mit folgenden Werkleitungsverlegungen zu rechnen: Wasser, Kanalisation (Trennsystem), Gas, EBL und Swisscom.




4.4 Kunstbauten


Die horizontale und vertikale Linienführung wurde so gewählt, dass keine Kunstbauten notwendig sind.


Das Detailprojekt und die Verhandlungen mit den Grundeigentümern wird zeigen, ob eventuell die Anordnung von kleinen Sockelmauern notwendig wird.




4.5 Landerwerb


Entlang dem gesamten Strassenprojekt sind beidseitig Land und/oder Gehrechte für die Fussgänger zu erwerben. Grundsätzlich soll versucht werden, die Parkierungsflächen entlang der Fahrbahn sowie die Trottoirs zu erwerben.


Gesamthaft sind somit ca. 550 m2 Land zu erwerben.




5. Termine


Mit den Bauarbeiten soll in Absprache mit der Gemeinde (Wasserleitungserneuerung) im Jahre 2000 begonnen werden. Die Strassenbauarbeiten müssen abschnittsweise in mehreren Etappen unter Verkehr ausgeführt werden. Es ist mit einer Gesamtbauzeit von ca. 2 Jahren zu rechnen.




6. Kosten und Finanzierung


6.1 Investitionskosten


Gemäss Kostenvoranschlag betragen die Gesamtkosten (Preisbasis Oktober 1998) zuzüglich allfälliger nachgewiesener Lohn- und Materialpreisänderungen:


1. Bauarbeiten Fr. 1 900 000.--


2. Projekt und Bauleitung Fr. 400 000.--


3. Landerwerb und Inkonvenienzen Fr. 600 000.--


Total Kreditsumme Fr. 2 900 000.--




6.2 Projektfinanzierung / Beiträge Dritter


Im Mehrjahres-Investitionsprogramm der Bau- und Umweltschutzdirektion sind für das Objekt in den Jahren 1999 - 2001 Beträge vorgesehen. Im Budget 1999 ist ein Betrag von Fr. 400'000.-- eingesetzt.


Es gibt keine beitragspflichtigen Dritten.




7. Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens


Das Bauprojekt (Definitives Projekt) ist verwaltungsintern sowie der Gemeinde Lausen und der Autobus AG Liestal zur Stellungnahme unterbreitet worden. Gegen das Korrektionsprojekt der Hauptstrasse im Ortskern von Lausen sind keine grundsätzlichen Einwände erhoben worden. Die im Rahmen der Vernehmlassung eingegangenen Anliegen und Vorschläge wurden soweit als möglich in das Projekt einbezogen.




7.1 Gemeinde Lausen


In seiner Stellungnahme vom November 1998 zum Bauprojekt hat der Gemeinderat einige wenige Änderungen resp. Ergänzungen vorgeschlagen. Diesen Begehren wurde entsprochen oder sie werden im Rahmen der Bauausführung berücksichtigt.




8. Antrag


Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir Ihnen, gemäss beiliegendem Entwurf zu beschliessen.




Liestal, 9. März 1999


Im Namen des Regierungsrates
die Präsidentin: Schneider-Kenel
der Landschreiber: Mundschin



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