Amtsbericht 1998 des Regierungsrates
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-040 vom 2. März 1999
Amtsbericht 1998 des Regierungsrates
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
1.3.2 Handelsregister
Überblick
Ende des Berichtsjahres sind 11646 (1997: 11260) Firmen im Handelsregister eingetragen. Diese teilen sich in folgende Kategorien auf:
| Einzelfirmen | 3935 | (3839) |
| Kollektiv- und Kommandit-Gesellschaften | 600 | (592) |
| Aktiengesellschaften | 4356 | (4292) |
| GmbH's | 1076 | (812) |
| Genossenschaften | 297 | (296) |
| Vereine | 98 | (93) |
| Stiftungen | 932 | (956) |
| Zweigniederlassungen | 347 | (375) |
| Diverse (Besondere Rechtsformen) | 5 | (5) |
Mutationen
Im Jahre 1998 nahm das Handelsregisteramt gesamthaft 4868 (1997: 5235) Eintragungen vor. Überdurchschnittliche Zunahmen waren bei den Einzelfirmen (+ 96), den Aktiengesellschaften (+ 64) und den Gesellschaften mit beschränkter Haftung (+ 264) zu verzeichnen. Weitere Details können im "Statistischen Jahrbuch" nachgeschlagen werden.
Der in den letzten Jahren festgestellte Trend, vor allem bei kleineren Unternehmungen, für ihre Gesellschaft die Rechtsform der GmbH zu wählen, hat sich im Jahre 1998 verlangsamt. So hat die Anzahl der eingetragenen Gesellschaften mit beschränkter Haftung im Vergleich zum Vorjahr "nur" um 32,5 % (1997: 50 %) zugenommen.
Entwicklung der Eintragungen von GmbH's im Handelsregister
Besondere Vorhabe
Neben den Routinearbeiten sind für das Handelsregisteramt die Bearbeitung unzähliger, durch den Ablauf der Übergangsfrist (30. Juni 1997) des revidierten Aktienrechts verursachte Statutenänderungen bei den Aktiengesellschaften im Vordergrund. Trotz vielfacher Hinweise in den Medien sowie in den Amtsblättern, hatten zu Beginn es Jahres ca. 250 Aktiengesellschaften die zwingenden Statutenanpassungen betreffend dem Kapital immer noch nicht vollzogen, so dass das Handelsregisteramt im März gezwungen war, den zuständigen Bezirksgerichten für 174 Aktiengesellschaften Antrag zu stellen, diese aufzulösen.
Die nicht zu unterschätzende Prüfungsarbeit bei den anschliessend doch noch durchgeführten Kapitalerhöhungen stellte für das Handelsregisteramt eine Herausforderung dar.
1.3.3 Stiftungen und berufliche Vorsorge
Überblick
Ende des Berichtsjahres stehen 848 (Vorjahr 871) Stiftungen und Vorsorgeeinrichtungen unter der Aufsicht des Kantons. Diese teilen sich in folgende Kategorien auf:
188 (185) klassische Stiftungen,
467 (482) ausserhalb des BVG-Obligatoriums tätige Personalvorsorgestiftungen,
193 (204) registrierte BVG-Vorsorgeeinrichtungen.
Das gesamte Bruttovermögen aller beaufsichtigten Stiftungen und Vorsorgeeinrichtungen beläuft sich auf rund 8,1 (7,3) Milliarden Franken, wobei die Anwartschaften gegenüber Versicherungsgesellschaften in der Regel nicht berücksichtigt sind.
Mutationen
Über 10 Stiftungen (14) wurde die Aufsicht neu übernommen und 33 (28) wurden aus der Aufsicht entlassen. 2 (7) Stiftungen verlegten ihren Sitz in den Kanton Basel-Landschaft, während 0 (3) Stiftungen wegzogen. Per 31.12.1998 befinden sich 93 (86) Stiftungen im Verfahren zur Liquidation bzw. Aufhebung.
Register für berufliche Vorsorge
Im Register für berufliche Vorsorge sind per Ende des Berichtsjahres 193 (204) BVG-Vorsorgeeinrichtungen, davon 191 (202) Stiftungen und je eine (1) Genossenschaft und (1) öffentlich-rechtliche Einrichtung eingetragen. 0 (3) Einrichtungen wurden neu eingetragen, während 11 (5) infolge Aufhebung, Sitzverlegung oder Entlassung aus dem BVG-Obligatorium gestrichen wurden. 32 (31) Stiftungen, welche das BVG-Obligatorium nicht mehr durchführen, befinden sich im Verfahren zur Streichung; bei 4 (4) Stiftungen steht demgegenüber die Eintragung bevor.
Einsichtnahme in die Jahresberichte und -rechnungen
Im Berichtsjahr wurde ein neu definiertes Triage- und Stichprobenverfahren angewendet. Dazu wurde die Eingangs- und Vollständigkeitsprüfung nochmals verstärkt, so dass allfällige Anweisungen der Dringlichkeit entsprechend erteilt werden konnten. Nebst diversen separaten Rückfragen und Anweisungen (siehe "Weitere Verfügungen und Verrichtungen") wurden anlässlich der Bestätigung über die Einsichtnahme insgesamt 223 (244) Bemerkungen und Vorbehalte angebracht. Diese betreffen im wesentlichen folgende Bereiche:
127 (133) Anlagebegrenzung bei der Arbeitgeberfirma: Überschreitung mit Bonitätsausweis,
28 (26) Anlagebegrenzung bei der Arbeitgeberfirma: diverse Anordnungen,
7 (11) übrige Anlagebegrenzungen überschritten, fachmännische Begründung erforderlich,
7 (14) ungenügende Verzinsung der Darlehen an Arbeitgeber oder an Destinatäre,
4 (3) nicht ordnungsgemässe Äufnung der Arbeitgeberbeitragsreserven,
8 (7) Reglemente einreichen, Stiftungsurkunde ändern,
5 (10) Anweisung zur Erstellung eines versicherungstechnischen Gutachtens,
8 (0) neue Rechnungslegungs- und Anlagevorschriften,
29 (40) diverse Bemerkungen und Vorbehalte.
Weitere Verfügungen und Verrichtungen
Die Aufsichtsbehörde genehmigte 25 (25) Änderungen von Stiftungsurkunden und 17 (15) Vermögensübertragungen und Verteilpläne bei Teil- oder Totalliquidationen. 63 (12) Reglemente wurden auf ihre Rechtmässigkeit geprüft. Ordnungsbussen mussten 13 (9) mal ausgesprochen werden. Bei 9 (1) Stiftungen wurden die Organe in ihren Funktionen suspendiert und an deren Stelle eine kommissarische Verwaltung oder ein Liquidator bzw. eine Liquidatorin eingesetzt. Im Rahmen der BVG- und Stiftungsaufsicht wurden nebst den Bemerkungen zu den Jahresrechnungen (siehe oben) 180 (151) schriftliche Auskünfte oder Anweisungen (ohne Mahnungen) betreffend Gesetzgebung, Stiftungsumwandlungen und -aufhebungen, Vermögensanlage, zu Urkunden- und Reglementsentwürfen und zu weiteren speziellen Anfragen erteilt. Im Berichtsjahr erfolgten 2 (0) Verlängerungen der Kontrollstellenermächtigung.
Gegen 5 (1) Verfügungen der Aufsichtsbehörde wurde Beschwerde erhoben (4 bei der Eidg. Beschwerdekommission der beruflichen Vorsorge, 1 beim Regierungsrat). 6 Beschwerden (1 Bundesgericht, 4 Eidg. Beschwerdekommission BVG, 1 Regierungsrat) wurden entschieden oder durch Rückzug erledigt, wobei in allen Fällen die Verfügungen der Aufsichtsbehörde bestätigt wurden.
BVG-Erfassungskontrolle der Arbeitgeber
Im Rahmen der Erfassungskontrolle gingen im Berichtsjahr 30 (85) neue Meldungen von AHV-Ausgleichskassen ein. Die entsprechenden Arbeitgeber wurden auf ihre gesetzliche Vorsorgepflicht hingewiesen. In 26 (50) Fällen wurden nach erfolglosem Mahnverfahren die Akten an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG zum Zwangsanschluss überwiesen.
Besonderes
- Im 1998 hatten sich nun alle Personalvorsorgeeinrichtungen nach den neuen Rechnungslegungs- und Anlagevorschriften zu richten. Diese Umstellung bereitete einigen Einrichtungen und Kontrollstellen etwelche Mühe. Die Aufsichtsbehörde musste häufig Unterlagen zurückweisen oder nachfordern.
- Im Dezember 1997 wurde eine Umfrage betreffend die gewünschten aufsichtsbehördlichen Informationen gestartet (vgl. Amtsbericht 1997). Der Rücklauf beträgt rund 30 Prozent. Die überwiegende Mehrheit erachtet den Umfang der bisherigen Informationen als ausreichend.
- Im September 1998 schickte der Bund den Vorentwurf zur 1. BVG-Revision in die Vernehmlassung. Eine Arbeitsgruppe unter der Federführung der BVG-Aufsichtsbehörde erarbeitete den Vernehmlassungsbericht, wobei nebst einigen kritischen Bemerkungen mehrere konkrete Verbesserungsvorschläge angebracht wurden.
1.3.4 Konsumkreditwesen
Im Berichtsjahr gingen 7 (13) neue Bewilligungsgesuche ein; 4 Verfahren waren zu Beginn des Berichtsjahres hängig. Es wurden 10 (9) Bewilligungen erteilt, wobei in 6 (8) Fällen die Bewilligung gestützt auf eine ausserkantonale Bewilligung in einem vereinfachten Verfahren erteilt werden konnte. Ein Bewilligungsgesuch wurde zurückgezogen. Per Ende 1998 sind keine Bewilligungsverfahren mehr hängig.
Am 31. März 1998 ist die Übergangsfrist zur Einholung einer Bewilligung abgelaufen, so dass nun - von den bewilligungspflichtigen Personen und Firmen - keine Konsumkredite mehr ohne Bewilligung vergeben werden dürfen. Die Öffentlichkeit wurde mehrmals über den Ablauf dieser Übergangsfrist orientiert. Verstösse gegen das Konsumkreditgesetz sind bisher keine gemeldet worden.
1.4 Polizeiabteilung
1.4.1 Pass- und Patentbüro
Passwesen:
20'336 (21'813) Passgeschäfte, davon
7'246 (7'505) neue Pässe
10'541 (11'466) Verlängerungen
1'890 (2'107) Kindereinträge
659 Übrige (Passverluste, Express-Zuschläge, Abschriften)
Gastwirtschaften, Bewilligungen
669 (656) Bewilligungen für Gastwirtschaftsbetriebe (Bestand)
188 (145) Patentübertragungen (Wechsel der Patentinhaber in den Gastwirtschaften)
65 (37) ausgearbeitete RRB
26 (27) Neue Gastwirtschaftsbetriebe sind bewilligt worden
13 (6) Wirtschaftspatente sind erloschen
36 (32) Bewilligungen für Dancing-Bars, davon 32 (28) mit verlängerten Öffnungszeiten und 4 (4) z.Zt. ohne Verlängerung (Bestand)
162 Bau- oder Betriebskantinen, davon 1 (2) Baukantinen (Bestand)
293 (451) Clubwirtschaftspatente (Bestand)
(1997: zusammen 455 Clubwirtschaften und Baukantinen)
389 (289) Bewilligungen für Alkoholverkauf in Ladengeschäften (Bestand)
6 (5) Bewilligungen für Mittelverkauf (Bestand)
15 (7) Bewilligungen für Kostgebereien, Privatpensionen (Bestand)
1'221 (1274) Freinachtbewilligungen
2'023 (2'024) Bewilligungen für Gelegenheitswirtschaften
504 (717) Bewilligungen für Tombolas und Unterhaltungsspiele
26 (132) Bewilligungen für Spielautomaten
2 (4) Bewilligungen für Spiellokale
427 (514) Hausierbewilligungen (inkl. Schausteller)
586 (514) Gewerbelegitimationskarten (grün)
116 (257) Handelsreisendenkarten Taxkarten (rot)
52 (20) Personen nahmen an 2 (1) Vorbereitungskursen der Gastro BL für den Erwerb des Fähigkeitsausweises zur Ausübung des Wirteberufes teil
49 (18) Personen erlangten den Fähigkeitsausweis
3 (2) Kandidaten/in erst nach bestandener Nachprüfung
3 (2) Kandidaten/in haben die Prüfung nicht bestanden
25 (32) Personen legten die Ergänzungsprüfung über die gesetzlichen Bestimmungen des Wirtschaftsgesetzes ab
Zu kommentieren sind die Abweichungen bei den Passgeschäften, den Bewilligungen für Alkoholverkauf in Ladengeschäften und den Wirteprüfungen. Die Passverlängerungen unterliegen entsprechend der Gültigkeitsdauer (max. 5 Jahre) regelmässigen Schwankungen; nachdem 1995 ein Jahr mit einer deutlich höheren Anzahl Verlängerungen war, nahmen diese 1996 bis 1998 wieder ab. Hingegen sind die Neuausstellungen und die Kindereinträge nicht von diesem Rhythmus abhängig und deshalb im ähnlichen Rahmen geblieben. Die sprunghafte Zunahme bei den Bewilligungen für Alkoholverkauf in Ladengeschäften ergibt sich aus der anhaltend grossen Nachfrage und der Tendenz, alles in einem Laden kaufen zu können bzw. anbieten zu wollen. Ebenfalls dynamisierend hat sich die Einführung von Kleinbetrieben von bis zu 10 Plätzen ohne Fähigkeitsausweis ausgewirkt, indem bisher unbefriedigende Verhältnisse dadurch bereinigt werden konnten.
Die starke Zunahme der Wirteprüfungen erklärt sich daraus, dass 1997 im Zusammenhang mit der Diskussion um die Revision des Wirtschaftsgesetzes und die dabei vorgesehene Abschaffung des obligatorischen Fähigkeitsausweises in unserem Kanton die Nachfrage nach Kursen sehr zurückhaltend war; mit der Ablehnung der Revisionsvorlage wurden die Kurse wieder besucht. Mit der Neufassung der Prüfungsverordnung konnte eine weitgehende Angleichung an die Standards der Gastro-Suisse realisiert werden.
1.4.2 Straf- und Massnahmenvollzug, Strafregistratur;
Bezirksgefängnisse
In 1222 (1191) Urteilen (wovon 122 (129) Frauen) sind 704 (717) Freiheitsstrafen oder freiheitsentziehende Massnahmen und 482 (419) Bussen ausgesprochen worden. In 175 (141) Fällen hat der Gefängnisvollzug angeordnet werden müssen, während in 302 (341) Fällen bedingt vollziehbare Freiheitsstrafen mit Bussen ausgesprochen wurden. 28 (45) resultierten mit einem Freispruch. Wegen Tod der Verurteilten oder Verjährung wurde bei 2 (6) Personen keine Folge geleistet. Umgang von Bestrafung wurde bei 6 (4) Personen genommen.
Gerichtliche Massnahmen ausgesprochen wurden 18 (15) wovon 1 (1) Art 100bis (Arbeitserziehung), 2 (1) x Art 43 (geistig abnorm) und 4 (5) Art 44 (stationäre Therapie), 11 (8) ambulante Therapien (Art 43 oder 44).
Landesverweisungen wurden ausgesprochen: 5 (2) bedingte und 48 (14) unbedingte.
Militärgerichtsurteile wurden 12 (16) ausgesprochen, wovon 2 (5) unbedingt und 10 (11) mit bedingtem Strafvollzug.
An die Petitionskommission des Landrats sind 12 (7) Begnadigungsgesuche eingereicht worden. 5 Gesuche wurden erledigt (4 abgelehnt, 1 zurückgezogen). 7 (5) Entscheide stehen noch aus.
In der Sondervollzugsform "Halbgefangenschaft" sind an 28 (37) Personen 920 (1205) Gefängnistage durch die Polizeiposten Binningen, Muttenz, Reinach, Laufen und Sissach vollzogen worden. In den Bezirksgefängnissen Arlesheim, Liestal, Sissach und Laufen sind 39 (60) Kurzstrafen mit 958 (2328) Gefängnistagen im Normalvollzug verbüsst worden.
45 (40) Strafen, davon 13 (12) Bussenumwandlungen, haben wir für andere Kantone vollzogen.
29 (17) bedingte Entlassungen wurden angeordnet. Von den bedingt Entlassenen wurden 23 (6) mit Landesverweis/Einreisesperre in ihr Heimatland ausgeschafft.
10 (6) Personen wurde als letzte Stufe des Strafvollzugs die Halbfreiheit bewilligt.
Bei 4 Personen wurde der Strafvollzug aus medizinischen Gründen unterbrochen.
Infolge Rückfall wurden bei 22 (37) Personen bedingt ausgesprochene Strafen widerrufen und vollstreckt. 78 (90) Personen bekamen trotz Rückfall nochmals eine Chance, und die bedingt ausgesprochenen Strafen wurden als nicht vollstreckbar erklärt.
Für den Vollzug von Freiheitsstrafen in ausserkantonalen Strafanstalten haben für 99 (98) Personen sowie für die Unterbringung von Jugendlichen - eingewiesen durch die Jugendanwaltschaft BL - und Leute, die zu Massnahmen/Therapien verurteilt wurden und in aussserkantonale Arbeitserziehungsanstalten und Therapiestationen eingewiesen wurden Fr. 4'329'891.65 (2'668'828.15) bezahlt werden müssen. Seit anfangs 1998 werden die Kosten für Jugendliche und zu Massnahmen Verurteilte ebenfalls auf das gleiche Konto verbucht wie die Kosten für Eingewiesene in Strafanstalten.
Die ärztliche Versorgung der total 850 (699) Insassen in unseren vier Bezirksgefängnissen beträgt Fr. 40'596.65 (Fr. 7608.45). Diese Beträge sind mit Vorsicht zu geniessen, weil 1998 Änderungen in der Buchhaltung bzw. Kontoführung (Neues Rechnungswesen) vorgenommen wurden und in diesem Zusammenhang einige Buchungen auf andere Konti gelangt sind. Höhere Kosten ergaben sich 1999 dennoch, einerseits aus der höheren Anzahl Insassen und dem damit verbundenen erhöhten medizinischen Betreuungsaufwand, anderseits daraus, dass mehr Halbfreiheiten vollzogen wurden und jene, welche im Kanton untergebracht werden (Rütihus in Frenkendorf), diesem Konto belastet werden. Die meisten Halbfreiheiten werden im Vollzugszentrum Klosterfiechten vollzogen, was aber als ausserkantonale Anstalt über ein anderes Vollzugskonto läuft.
An Rückerstattungen sind Fr. 540'921.50 (Fr. 268'430.95) verbucht worden. In erster Linie handelt es sich dabei um Haftkosten von Kantonen, für welche wir Haft- und Gefängnisstrafen sowie Bussenumwandlungen vollzogen haben und welchen nach Abschluss des Vollzugs Rechnung gestellt wird. 1998 erfolgten deutlich mehr bedingte Entlassungen als 1997 (s.o.), weshalb auch mehr Rückerstattungen aus anderen Kantonen eingetroffen sind. Ebenfalls hier verbucht werden die Zahlungen von Leuten, denen die Haftform Halbgefangenschaft gewährt wurde und welche pro Tag Fr. 20.- Umtriebsentschädigung bezahlen müssen.
Wegen Ablaufs der Probezeit haben durch gerichtliche Entscheide 1004 (791) Urteile im Strafregister gelöscht werden können. In 106 (94) Fällen ist die Löschung wegen Nichtbewährung oder Nichtbezahlung der Bussen oder Kosten verweigert worden.
Für Amtsstellen sind 2590 (2564) Strafregisterauszüge erstellt oder eingeholt worden. 2316 (1702) Mutationsmeldungen zufolge Ablebens wurden zwecks Entfernung von allfälligen Eintragungen und Akten überprüft.
In den vier Bezirksgefängnissen waren insgesamt 850 (802) Personen während 21394 (15'580) Tagen inhaftiert; die Auslastung betrug trotz erhöhten Platzangebots durchschnittlich 83 (71) %. Dies ist für Bezirksgefängnisse mit ihren grossen Fluktuationen zu hoch, zumal immer eine Anzahl freie Plätze für Verhaftungen bereit stehen sollte. Nach wie vor sind etwa 95 % der Inhaftierten männlichen Geschlechts und 25 % schweizerischer Nationalität.
1.4.3 Amt für Bewährungshilfe
Im Jahr 1998 wurden vom Amt für Bewährungshilfe 129 (129) KlientInnen betreut, bei welchen offiziell eine Bewährungshilfe angeordnet wurde. Dazu kommen die Betreuungsaufgaben in den vier Bezirksgefängnissen durch die wöchentlichen Sprechstunden, in welchen durchschnittlich jeweils 9 Personen ein Gespräch/Unterstützung suchten. In den sieben Konkordatsstrafanstalten fanden im Rahmen der "Durchgehenden Betreuung" ca. alle acht Wochen Sprechstunden statt, welche durchschnittlich von 5 Personen in Anspruch genommen wurden. Unser Amt betreute 24 (19) KlientInnen, welche vom Angebot der freiwilligen Betreuung Gebrauch machten.
Als bewährt konnten 45 Fälle abgeschlossen werden. 6 KlientInnen wurden als Rückfall abgeschlossen und wieder in Untersuchungshaft oder in eine Massnahmeinstitution eingewiesen. 3 Personen wurden rückfällig und erneut verurteilt. 1 Klient ist verstorben.
Gemeinnützige Arbeit (GA): Dem Amt für Bewährungshilfe wurden 72 neue Fälle zugewiesen, davon 54 GA und 18 Bussenabverdienen. Bei 46 Personen konnte der Arbeitseinsatz erfolgreich abgeschlossen werden. 16 Personen haben den bereits begonnen Arbeitseinsatz abgebrochen. Bei 13 Personen konnte kein Kontakt hergestellt werden, weshalb sie der zuständigen Behörde als "nicht durchführbar" zurückgemeldet wurden.
1.4.4 Opferhilfe
1998 hat die Opferhilfe insgesamt wieder eine Zunahme erfahren, einerseits in Bezug auf die Fallzahlen, andererseits stiegen auch die Kosten für finanzielle Leistungen an Opfer und den Betrieb der Beratungsstellen (Subventionserhöhung).
Die Betriebsbeiträge an die drei Beratungsstellen betrugen insgesamt Fr. 303'586.- (238'750.-). Die Drittkosten, d.h. die Zahlungen der Beratungsstellen für die Rechtsvertretungen, TherapeutInnen, Krankenkassen-Selbstbehalte Frauenhausaufenthaltskosten u.a. betrugen Fr. 170'000 (1997: 54'167.--); der grösste Anteil erwuchs aus dem Bereich Notunterbringung/Frauenhaus, nämlich Fr. 126'217 (Fr. 34'285).
Insgesamt wurden 45 (20) neue Gesuche um Entschädigung und Genugtuung eingereicht. Für Entschädigungs- und Genugtuungsleistungen wurden in 12 Fällen Fr. 412'826.-- beantragt und Fr. 127'462.-- bezahlt (1997: 28'816; 1996: 91'961. Zum Vergleich Kanton Basel-Stadt 1998: Fr. 420'950). In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass die Leistungen bzw. Forderungen für das Attentat von Luxor die grössten Einzelposten bilden; in keinem Fall wurde jedoch das gesetzliche Maximum von 100'000 Fr. erreicht. In 9 Fällen wurde eine Zahlung abgelehnt oder das Gesuch zurückgezogen, 6 Fälle sind zur Zeit in Bearbeitung. Rund die Hälfte der Anmeldungen erfolgte vorsorglich zur Wahrung der Verwirkungsfrist.
Bei den 45 neuen Fällen handelt es sich um die folgenden Delikte: Körperverletzungen (14 Fälle), Verkehrsunfälle (14), Sexualdelikte (9), Tötungsdelikte (4), Diverse (4).
1.4.5 Verschiedenes
Die Bewilligungen für die Durchführung von Sammlungen für wohltätige oder gemeinnützige Zwecke wurden wie in den letzten Jahren auf der Grundlage des Sammlungskalenders 1998 der ZEWO (Zentralstelle für Wohlfahrtsunternehmen) pauschal erteilt; dieses Verfahren bewährt sich gut und minimiert den Aufwand für Hilfswerke und Behörden. Darüber hinaus wurden für lokale Sammlungen 8 (14) und für solche, welche sich auf einzelne Gemeinden beschränkten, 16 (10) Bewilligungen erteilt. 3 (3) Organisationen wurden, in entsprechenden zeitlichen Abständen, Bewilligungen für Kleidersammlungen erteilt.
15 (5) Gesuche um Erlass der Verkehrssteuer bei behinderten Personen in bedrängten finanziellen Verhältnissen konnten ganz oder teilweise gutgeheissen werden; von den bestehenden Reduktionen wurden im Rahmen der periodischen Überprüfungen 12 (10) bestätigt oder neu verfügt.
1.5 Abteilung Datenschutz
Tätigkeiten der Aufsichtsstelle Datenschutz
Das Berichtsjahr zeichnete sich durch eine auf dem hohen Niveau von 205 Fällen konstant bleibende Geschäftslast (1997: 192) aus, welche wiederum mit 100 Stellenprozenten /zwei Halbpensen) zu bewältigen waren. Verteilt auf die verschiedenen Dienstleistungsempfänger der Aufsichtsstelle Datenschutz ergibt dies im Vergleich mit den Vorjahren das folgende Bild:
Dienstleistungsempfänger der Aufsichtsstelle Datenschutz
Entsprechend dieser Grafik weist die Verteilung der Anfragen auf die einzelnen Ansprecher keine signifikanten Veränderungen zum Vorjahr auf. Demnach betragen die Anteile der Anfragen von kantonaler Seite 50% (1997: 57%), diejenigen der kommunalen Behörden 28% (29%) und die Anfragen von Privaten 22% (14%).
Aufgaben der Aufsichtsstelle Datenschutz
Die Aufsichtsstelle Datenschutz hatte sich wieder zu Fragen über die Zulässigkeit von Datenbearbeitungen (z.B. zur Volkszählung 2000 oder zu Fragen ums Internet-Angebot des Kantons), der Bekanntgabe von Personendaten an andere Behörden (z.B. des ICD-10 Codes oder eines Spitex-Formulars an Krankenkassen) und an Private (z.B. Angaben aus einer Arrestantenkontrolle aus der Zeit des 2. Weltkrieges ans Schweizer Fernsehen oder Adressen an die Jungschützenvereine) sowie zu drei Rechtssetzungsprojekten (wiederum zur Volkszählung 2000, zur Revision des Vormundschaftswesens und zu einer Regelung des Europarates betr. Internet) zu äussern. Weitere Beispiele können den "Mitteilungen der Aufsichtsstelle Datenschutz" entnommen werden, welche 1998 zweimal erschienen sind.
Ebenso konnte mit mehreren Referaten und Informationsveranstaltungen bei verschiedenen kantonalen und kommunalen Behörden sowie der "Datenschutz-Gretchenfrage" im Info-Heft weiter für die Anliegen des Datenschutzes geworben und sensibilisiert werden.
Zu einem (1997: 11)
Gesuch um Bekanntgabe
von Personendaten an Private oder ausserkantonale Amtsstellen
zu nichtpersonenbezogenen Zwecken
konnte nach § 12 Abs. 4 des Datenschutzgesetzes die Zustimmung erteilt werden.
Wegen einer Vakanz bei der Informatik-Planung und -Koordination mussten gemeinsame Projekte aus dem Bereich Datenschutz und Informationssicherheit zwangsläufig zurückgestellt werden. Mit der Neubesetzung dieser Stelle per Anfang Dezember sind die geplanten Projekte aber unverzüglich wieder aufgenommen worden, so dass bis Mitte Jahr vor allem mit einem ersten Entwurf einer Informatiksicherheitsverordnung gerechnet werden kann.
Im Oktober hat in Fribourg die fünfte schweizerische Konferenz der Datenschutzaufsichtsstellen stattgefunden. Anlässlich dieser Konferenz wurde unter massgeblicher basellandschaftlicher Beteiligung eine Resolution zum Fragenkomplex des genetischen Fingerabdrucks sowie von DNA-Datenbanken einstimmig verabschiedet. Danach wird gefordert, dass angemessene gesetzliche Grundlagen für die Erhebung, Verwendung und Aufbewahrung von menschlichem Zellmaterial und für die daraus resultierenden DNA-Identifizierungsmuster geschaffen werden.