1999-148_6.htm

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-148 vom 29. Juni 1999


Änderung des Konkordats betreffend Technikum für Obst-, Wein- und Gartenbau in Wädenswil


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





6. Rechtsgrundlage

Die Beteiligung des Kantons stützt sich auf folgende kantonale Rechtsgrundlagen:

Landwirtschaftsgesetz Basel-Landschaft vom 8. Januar 1998 (SGS 510)

§6 Landwirtschaftliche Spezialberufe und weiterführende landwirtschaftliche Ausbildung

1 Der Kanton unterstützt die Berufsbildung in den landwirtschaftlichen Spezialberufen, die er nicht selbst anbietet. Ziel der Unterstützung ist der kostenlose Unterricht in der Grundausbildung für Lehrlinge aus dem Kanton.
2 Der Kanton unterstützt die weiterführende landwirtschaftliche Ausbildung, insbesondere solche auf Stufe Ingenieurschule bzw. Fachhochschule.


Gesetz vom 10. Juni 1985 über die Berufsbildung (SGS 681)

§44 Höhere Technische Lehranstalten (Ingenieurschulen)

Der Landrat kann die Errichtung von Höheren Technischen Lehranstalten beschliessen und über die Errichtung und Führung solcher Schulen mit anderen Kantonen Vereinbarungen treffen.



7. Antrag

Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragt der Regierungsrat dem Landrat, der Änderung vom 5. Februar 1999 des Konkordates betreffend Technikum für Obst-, Wein- und Gartenbau in Wädenswil zuzustimmen.


Liestal, 29. Juni 1999

Im Namen des Regierungsrates
Der Vizepräsident: Fünfschilling
Der Landschreiber: Mundschin

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