1999-125_4.htm

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-125 vom 22. Juni 1999


Erteilung eines Verpflichtungskredites für die Beschaffung von Leitstellen-Bordrechnern und Fahrgast-Informationssystemen für BLT-Tramfahrzeuge


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





6. Kosten und Finanzierung

6.1. Investitionskosten


Die BLT finanziert ihren Anteil am Basispaket (Zentralrechner, Leitplatz bei der BLT, Grundsoftware, Funkanlage) durch Eigenmittel (ca Fr. 930'000.-- bzw. 22 %).


Die Investitionskosten für die Ausrüstung der 81 Gelenktriebwagen der BLT betragen:





6.2. Die Projektfinanzierung und Beiträge Dritter


Die Projektfinanzierung wird durch eine Vereinbarung zwischen dem Bund, den beteiligten Kantonen und der Unternehmung nach den Bestimmungen der Eisenbahngesetzgebung festgelegt. Der Vereinbarungsentwurf, erstellt durch das Bundesamt für Verkehr, mit den Anteilen des Bundes und der beteiligten Kantone liegt noch nicht vor.


Es ist mit folgenden Kantonsanteilen und Beiträgen Dritter zu rechnen:




§ 9 der Vereinbarung über die Basler Verkehrs-Betriebe und die BLT Baselland Transport AG (der sogen. "Staatsvertrag") hält fest, dass (zukünftiges) Rollmaterial von der betriebsführenden Unternehmung beschafft wird. Leitstellen-Bordrechner und Fahrgast-Informationssysteme sind als Teile des Rollmaterials einzustufen und wie Rollmaterial zu beschaffen. Deshalb ist der Investitionsbeitrag von Basel-Stadt in der voraussichtlichen Höhe von Fr. 1'214'911.-- durch den Kanton Basel-Landschaft zu übernehmen.


Der gesamte Investitionsbeitrag für den Kanton Basel-Landschaft beträgt demnach
Fr. 4'098'069.-- .


Gemäss der seit dem 1. Januar 1998 in Kraft getretenen Revision des Gesetzes zur Förderung des öffentlichen Verkehrs haben sich die Gemeinden an diesem Investitionsbeitrag nicht mehr zu beteiligen.


Die voraussichtlichen Jahresquoten entsprechen dem Einbauprogramm für die Ausrüstung der 81 Fahrzeuge, nämlich:




6.3. Folgekosten


Für Unterhaltsarbeiten wird der zusätzliche Aufwand von der BLT auf Fr. 30'000.-- pro Jahr geschätzt. Dieser Aufwand fliesst in die Abgeltung der ungedeckten Kosten der BLT ein. Er wird vom Bund und den beteiligten Kantonen getragen, soweit die Unternehmung den Zusatzaufwand nicht selbst erwirtschaften kann.




7. Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens


Das Wirtschafts- und Sozialdepartement des Kantons Basel-Stadt weist in der Stellungnahme auf die hohe Belastung des Streckennetzes und die Wichtigkeit eines modernen Hilfsmittels der Computer- und Kommunikationstechnik zur raschen Behebung allfälliger Störungen hin. Dies trägt zur Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und Attraktivität des öffentlichen Verkehrs im öV-Netz bei und ist Teil des Erfolgs des hohen Benützungsgrades des öffentlichen Verkehrs in der Nordwestschweiz. Die heutige Leitstelle und die entsprechende Ausrüstung sind bereits 20 Jahre alt; deren Ersatz sei längst überfällig und zwingend, argumentiert das Wirtschafts- und Sozialdepartement. Es sei unerlässlich und sinnvoll, dass die BLT-Tramwagen - als Teil des Gesamtsystems - im Rahmen der vorgesehenen Revisionen wie geplant nachzurüsten, so dass sie wieder voll mit der neuen Leitstellenumgebung kompatibel sind.


Für das Bau-Departement des Kantons Solothurn ist die Vorlage unbestritten. Der entsprechende Anteil des Kantons Solothurn sei aber im Mehrjahresprogramm des Kantons Solothurn nicht berücksichtigt. Das Bau-Departement ist jedoch bereit, die Beschaffung als vorgezogene Vorlage zum Mehrjahresprogramm 2001-2004 dem Solothurner Kantonsrat in der Herbstsession zu unterbreiten. Entsprechende Mittel stünden deshalb erst ab 2001 zur Verfügung.


Die BLT Baselland Transport AG beantragt einen Nachtrag von Fr. 305'000.-- zum ursprünglich nachgesuchten Investitionskredit. Durch Missverständnisse über den zeitlichen Ablauf des Ausrüstungsprojekts ist unterlassen worden, die Erweiterung der Funkkanäle mit einem dritten Sprachkanal im Investitionskredit zu berücksichtigen. Bei der Entwicklung der neuen Software der rechnergesteuerten Betriebs-Leitstelle komme hinzu, dass als Ergänzung der logischen Ortung eine absolute Ortung mittels Fahrleitungsantennen zwingend wird, was eine Ausrüstung mit "Trans-X" systembedingt nach sich zieht. "Trans-X" war beim geplanten Projekt als Option von der BLT bereits berücksichtigt, weshalb sich aus der nachträglichen Projektintegration kein technisches Problem ergibt. Der Nachtrag ist in der unterbreiteten Vorlage berücksichtigt.


Die Basler Verkehrs-Betriebe hat die Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialdepartementes des Kantons Basel-Stadt miterarbeitet und schliesst sich dieser Stellungnahme (siehe Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialdepartementes BS) an. Die BVB-Direktion unterstreicht die zwingenden Ergänzungen des Nachtrags (siehe Stellungnahme BLT). Missverständnisse über den zeitlichen Ablauf zwischen BLT und BVB konnten inzwischen ausgeräumt werden.




8. Antrag


Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir Ihnen, gemäss beiliegendem Entwurf zu beschliessen.




Liestal, 22. Juni 1999


Im Namen des Regierungsrates
die Präsidentin: Schneider-Kenel
der Landschreiber: Mundschin



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