1999-123_dek.htm

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-123 vom 15. Juni 1999


Dekret zum Schulgesetz (Entwurf)


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





Änderung vom



Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

I.

Das Dekret zum Schulgesetz vom 3. Dezember 1979 1) ) wird wie folgt geändert:

§ 21 Maturitätslehrgänge und Diplomtypen (§ 55 Absatz 1)
1 Der Kanton bietet nach den eidgenössischen und interkantonalen Bestimmungen folgende Schwerpunktfächer zur Wahl an:
a. Physik und Anwendungen der Mathematik;
b. Biologie und Chemie;
c. Französisch;
d. Griechisch;
e. Italienisch;
f. Latein;
g. Musik;
h. Russisch;
i. Spanisch;
j. Wirtschaft und Recht;
k. Bildnerisches Gestalten.

2 Das Angebot eines Schwerpunktfachs wird an einem kantonalen Gymnasium geführt, sofern mindestens vier Schülerinnen und Schüler für die Bildung eines Kurses der ersten Klasse (10. Schuljahr) zusammengefasst werden können.

3 Der Kanton führt die Diplommittelschule 3 und die Diplommittelschule 2.

II.
Die Ausbildung in Maturitätslehrgängen, die vor Inkrafttreten dieser Änderung begonnen worden ist, richtet sich weiterhin nach bisherigem Recht.

III.
1 Diese Änderung tritt am 13. August 2000 in Kraft.

2 Die Verordnung vom 25. Oktober 1979 2) ) über die Führung einer Diplommittelschule wird aufgehoben.


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Fussnoten:


1) GS 27.245; SGS 640.1
2) GS 27.227; SGS 643.3