1999-123_dek.htm
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-123 vom 15. Juni 1999
Dekret zum Schulgesetz (Entwurf)
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
Änderung vom
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
I.
Das Dekret zum Schulgesetz vom 3. Dezember 1979 1) ) wird wie folgt geändert:
§ 21 Maturitätslehrgänge und Diplomtypen (§ 55 Absatz 1)
1 Der Kanton bietet nach den eidgenössischen und interkantonalen Bestimmungen folgende Schwerpunktfächer zur Wahl an:
a. Physik und Anwendungen der Mathematik;
b. Biologie und Chemie;
c. Französisch;
d. Griechisch;
e. Italienisch;
f. Latein;
g. Musik;
h. Russisch;
i. Spanisch;
j. Wirtschaft und Recht;
k. Bildnerisches Gestalten.
2 Das Angebot eines Schwerpunktfachs wird an einem kantonalen Gymnasium geführt, sofern mindestens vier Schülerinnen und Schüler für die Bildung eines Kurses der ersten Klasse (10. Schuljahr) zusammengefasst werden können.
3 Der Kanton führt die Diplommittelschule 3 und die Diplommittelschule 2.
II.
Die Ausbildung in Maturitätslehrgängen, die vor Inkrafttreten dieser Änderung begonnen worden ist, richtet sich weiterhin nach bisherigem Recht.
III.
1 Diese Änderung tritt am 13. August 2000 in Kraft.
2 Die Verordnung vom 25. Oktober 1979 2) ) über die Führung einer Diplommittelschule wird aufgehoben.
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Fussnoten:
1)
GS 27.245; SGS 640.1
2)
GS 27.227; SGS 643.3