Vorlage 1999-107: Erweiterung FHBB um Fachhochschulstudiengänge der Schule für Gestaltung Basel
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-107 vom 18. Mai 1999
Erweiterung der FHBB um die Fachhochschulstudiengänge der Schule für Gestaltung Basel (partnerschaftliches Geschäft)
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
9. Schlussfolgerungen
1. Zur FHBB kommen evaluierte Gestaltungs-Studiengänge, die einem gesamtschweizerischen Konzept entsprechen.
2. Der Bereich Gestaltung und Kunst ist ein Bereich eigener Identität, in welchem der Erwerb des gestalterischen und künstlerischen Könnens im Vordergrund steht. Die fünf Studienbereiche mit dem Institut für Bild- und Designtheorie bilden ein Ensemble, welches eine breitgefächerte praktische und theoretische Design-Ausbildung sowie eine fundierte Künstler- und Zeichenlehrerausbildung garantieren.
3. Es ist heute internationaler Konsens, dass die Bereiche Gestaltung und Freie Kunst sich gegenseitig beeinflussen und sich zur wechselseitigen Erhellung benötigen. Es sei darauf hingewiesen, dass einige neu konzipierte Studiengänge im Sinne der aktuellen und zukunftsträchtigen «Cross Culture» die Unterscheidung in Kunst und Gestaltung gar nicht mehr aufrechterhalten, sondern die schwerpunktmässige Entscheidung den Studierenden überlassen (so in Köln und teils auch in Karlsruhe).
4. Die bestehende FHBB ist bereit, zur Integration des neuen Departements Gestaltung nach Kräften beizutragen. In ihrem neuen Leitbild haben die Angehörigen der FHBB die fachliche Breite und Interdisziplinarität, welche die Gestalter/innen in die Schule bringen, als «Unique Selling Proposition» der gesamten Schule definiert. Schulinterne Synergien sind möglich und bereichern sowohl die gestalterischen Studiengänge wie jene der Wirtschaft und der Technik.
5. Mentalitätsmässig, kulturell und inhaltlich gehören die gestalterischen Studiengänge, die Kunstklassen und die Lehrerbildung (Bildnerisches Gestalten / Ästhetische Erziehung als Lehrerbildung) zum Ganzen einer Gestalterischen Hochschule.
10. Antrag
Dem Landrat wird beantragt, gemäss beiligendem Entwurf eines Landratsbeschlusses zu beschliessen.
Liestal, 18. Mai 1999
Im Namen des Regierungsrates
Die Präsidentin: Schneider-Kenel
Der Landschreiber: Mundschin