Vorlage 1999-107: Erweiterung FHBB um Fachhochschulstudiengänge der Schule für Gestaltung Basel

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-107 vom 18. Mai 1999


Erweiterung der FHBB um die Fachhochschulstudiengänge der Schule für Gestaltung Basel (partnerschaftliches Geschäft)


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





7. Finanzen
7.1 Das Budget des Departements Gestaltung


Die Kostenberechnungen beruhen auf der Vorannahme von 15 Studierenden pro Jahr und Studiengang bei einer Studiendauer von 6 Semestern. Damit wird das Departement Gestaltung etwas kleinere Klassen führen als die übrigen Departemente der FHBB (in der Regel 18 - 25 Studierende). Diese Klassengrössen sind mit den besonderen Lehrformen und dem Raum- und Mobiliarbedarf (Zeichenräume, -tische usw.) der Gestalter/innen zu erklären.

Kostenanteil der einzelnen Studiengänge:
Die Lektionenzahlen des Fachunterrichtes sind in dieser Modellrechnung gleichmässig auf die fünf Studiengänge verteilt (17 % für jeden Studiengang). Das führt dazu, dass sämtliche Aufwandskosten für alle fünf Studiengänge gleich hoch sind, und dass die durchschnittlichen Kosten pro Studierender aller Studiengänge ebenfalls gleich sind.
Sämtliche Theorielektionen für alle fünf Studiengänge sind in der Spalte Theorie mit 15 % Lektionenanteil verrechnet. Dazu gehört auch der Anteil des Fachhochschulbereichs an den öffentlichen Kursen und Weiterbildungsveranstaltungen der SfG.

Personalaufwand:
12 % Mehraufwand: Forschung und Entwicklung, Dienstleistungen für Dritte sowie die Installierung eines Mitttelbaus verlangen eine Aufstockung beim Personalaufwand.

Sachaufwand:
Bedingt durch die Erhöhung der Studierendenzahlen wird mit 30 % Mehraufwand gerechnet.

Mietkosten:
Im Hauptgebäude Vogelsang belegen die Fachhochschul-Studiengänge total 1'980 m 2 . Diese sind von der Kostenrechnung nicht erfasst, denn sie werden von Basel-Stadt ohne Kostenverrechnung zur Verfügung gestellt. Auch wenn die SfG zur Zeit die räumliche Konzentration der fünf Studiengänge im Vogelsangschulhaus anstrebt (vgl. Kapitel 8.2), so ist doch noch nicht klar, wann dieser Plan in die Tat umgesetzt werden kann. Daher enthalten die Kostenrechnungen den durch die Fachhochschureform anfallenden Mehrbedarf an Raum für die fünf Studiengänge (3'189 m 2 ). Die Berechnungen zeigen, dass die Kosten des Mehrbedarfs innnerhalb der erwarteten Einnahmenentwicklung gedeckt werden können. Allerdings sind in diesen Rechnungen lediglich die reinen Mietkosten für die zusätzlichen Räume ausgewiesen.

BBT-Subventionen:
Das BBT zahlt folgende Kopfpauschalen für:
Visuelle Kommunikation Fr. 15'800.--
Innenarchitektur Fr. 8'900.--
Industriedesign (Mode) Fr. 11'500.--
Eingesetzt ist der Durchschnitt von Fr. 11'800.--

Mit Bundessubventionen für die Raumkosten ist nur in bescheidenem Umfang zu rechnen.
Für den Studiengang Freie Kunst sind die bisherigen BBT-Beiträge der Rechnung 1997 hochgerechnet (es gibt noch keine Kopfpauschalen).

Das LbK (Lehramt für bildende Kunst) erhält keine BBT-Subventionen.


Schulgelder:
Gemäss der Interkantonalen Fachhochschulvereinbarung (FHV) gehören die Hochschulen für Gestaltung und Kunst zur Kategorie IV und erhalten Fr. 18'000.-- pro Student/in. Nach konservativer Schätzung wird das Departement Gestaltung für 60 % der Studierenden Beiträge erhalten.


7.2 Die Kosten der Integration für den Kanton Basel-Landschaft
Die finanziellen Folgen des Aufbaus eines neuen Departements der FHBB lassen sich in vier Aussagen zusammenfassen:
a) Basel-Stadt zahlt mehr für den Studiengang LbK als die Trägerschaftsquote des Fachhochschulvertrags vorschreibt.
Die fünf zur Integration vorgeschlagenen Studiengänge umfassen ein Budgetvolumen von knapp 6 Mio. Franken (vgl. obige Tabelle). Gemäss der Trägerquote des Fach-hochschulvertrags wird sich der Kanton Basel-Landschaft an einem Budgetvolumen von 5,6 Mio. Franken beteiligen. Der Unterschied der zwei Grössen erklärt sich wie folgt: Die kantonal getragenen LbK-Kurse erhalten - im Gegensatz zu den BBT-subventionierten Studiengängen - keine Bundessubventionen. Basel-Stadt ersetzt diese Bundessubventionen (Fr. 370'000.-).

b) Die Finanzplanung des Departements Gestaltung geht bis ins Jahr 2002 von gleichbleibenden Kosten für die Trägerkantone aus.

c) Basel-Stadt kommt dem Kanton Basel-Landschaft im Bereich der Infrastruktur entgegen.

Basel-Stadt hat sich bereit erklärt, dem Departement Gestaltung der FHBB die jetzt genutzten knapp 2'000 m 2 des Vogelsangschulhauses ohne Kostenverrechnung zur Verfügung zu stellen. Der darüber hinausgehende Bedarf des Departements Gestaltung, der sich aus der Fachhochschulentwicklung ergibt, wird innerhalb des Globalbudgets der FHBB mit Mehreinnahmen aus der Fachhochschulvereinbarung gedeckt. Bei der Suche nach neuen Lösungen steht die Konzentration der FHBB auf möglichst wenig Standorte im Vordergrund (vgl. Kapitel 8.2).

d) Die FHBB hat 1997 und 1998 vernünftig budgetiert, sparsam gewirtschaftet und gut abgeschlossen.

Die Fachhochschullandschaft Schweiz befindet sich nach wie vor im Umbruch. Verlässliche Planungen waren und sind unmöglich, wie die Erfahrung gezeigt hat: Der Rechnungsabschluss der FHBB für das Jahr 1998 eröffnete aufgrund verschiedener Faktoren Spielräume für Rückstellungen. Auf der andern Seite bleibt die Höhe der Bundessubventionen weiterhin unsicher. Dasselbe gilt für die die Beiträge aus der schweizerischen Fachhochschulvereinbarung (FHV, in Kraft seit 1.1.1999) und dem neu ausgehandelten Regionalen Schulabkommen (RSA, voraussichtlich in Kraft ab 1.8.2000).
Nach der Bewilligung der Rechnung 1998 durch den Fachhochschulrat hat die Trägerschaft der FHBB mit der Direktion verhandelt und beschlossen, die genannten Spielräume im Budget 2000 teilweise gemäss § 41 des Fachhochschulvertrags für Rückstellungen der FHBB zu nutzen (Projekte der Fachhochschulentwicklung). Darüber hinaus können die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft ihren in der Vorlage 1997 umsichtig angesetzten Trägerschaftsbeitrag von 31.0 Mio. Franken reduzieren. Diese Entlastung der Kantone hat sich hauptsächlich darum ergeben, weil die Bundessubventionen für die Jahre 1997 und 1998 höher ausgefallen sind als budgetiert: In den Verhandlungen über den Fachhochschulvertrag und über die Finanzplanung der ersten Betriebsjahre der FHBB gingen die beiden Kantonsregierungen davon aus, dass der Bund die Hälfte der versprochenen Mittel zahlen würde. Man rechnete mit Bundesbeiträgen, die 16 % (statt 33 %) der Vollkosten abdecken würden. Da erfreulicherweise mehr Bundesmittel geflossen sind, wurde beschlossen, die kantonalen Beiträge an die Kosten des Departements Gestaltung für das Jahr 2000 um 2.5 Mio. Franken zu senken.


In tabellarischer Form ergibt sich für das Departement Gestaltung der FHBB folgende Rechnung:


Aufgeteilt nach Trägerquote der FHBB ergibt dies für Baselland 2.04 Mio. Franken, für Basel-Stadt 1.01 Mio. Franken.

Die Regierungen weisen darauf hin, dass die oben dargelegte Finanzierungsregelung für das Jahr 2000 gültig ist. Für das Budget 2001 wird die Trägerschaft mit der FHBB-Direktion die Verteilung der Bundesbeiträge und der Abgeltungen aus interkantonalen Vereinbarungen neu analysieren. Diese Gespräche werden auf soliderer Grundlage geführt werden können, als dies heute möglich ist: Im Verlauf des Jahres 2000 entsteht die erste FHBB-Rechnung, welche auch die Ergebnisse des Departements Gestaltung einschliesst. Bis dann dürfte auch die Höhe der interkantonalen und eidgenössichen Beiträge zuverlässiger berechenbar sein. Im Jahr 2000 wird auch das Projekt der neuzuschaffenden Pädagogischen Hochschule Beider Basel weiter gediehen sein. Die Frage, ob der LbK-Kurs dort besser aufgehoben wäre, kann dann neu diskutiert werden.



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