Vorlage 1999-107: Erweiterung FHBB um Fachhochschulstudiengänge der Schule für Gestaltung Basel
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-107 vom 18. Mai 1999
Erweiterung der FHBB um die Fachhochschulstudiengänge der Schule für Gestaltung Basel (partnerschaftliches Geschäft)
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
2. Ausgangslage
Im Januar 1997 haben die Regierungen des Kantons Basel-Landschaft und des Kantons Basel-Stadt ihren Kantonsparlamenten als partnerschaftliches Geschäft die Vorlage betreffend die Genehmigung des Vertrags zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Fachhochschule (Fachhochschulvertrag) vorgelegt. Die Ausweitung um den Bereich Gestaltung wurde bereits in dieser Vorlage thematisiert; am 1. August 1997 wurde der Vertrag in Kraft gesetzt, und seitdem besteht in Muttenz und Basel die Fachhochschule beider Basel mit den Ausbildungsdepartementen Wirtschaft, Bau und Industrie. Die bikantonale Trägerschaft funktioniert vorbildlich, und seit 1998 ist das erste Globalbudget, abgeleitet von der Vorlage zum Fachhochschulvertrag der beiden Kantone, wirksam. Alle Studiengänge der FHBB wurden von den Bundesbehörden anerkannt, wobei bestimmte Auflagen, darunter die Integration des Gestaltungsbereichs in die FHBB, gelten.
Die Prioritätensetzung bei der Fachhochschulplanung auf Bundesebene wie auf kantonaler Ebene hat dazu geführt, dass die Planung im Gestaltungsbereich erst nach den Bereichen der Wirtschaft und Technik an die Hand genommen wurde. Der Kanton Basel-Stadt hat - in Absprache mit der Erziehungs- und Kulturdirektion (EKD) in Liestal - die Fachhochschulplanung für den Gestaltungsbereich in eigener Regie vorangetrieben. Er hat die Interessen der beiden Basel während der Koordinationsbestrebungen für die Entwicklung in der Gestaltung vertreten, die der Bundesrat der Arbeitsgruppe Hochschule für Gestaltung und Kunst (AG HGK) übertragen hat. Aufgrund der Vorarbeiten dieser Kommission wurde die Basler Planungseingabe mit Bundesratsentscheid vom 28. September 1998 genehmigt und somit die in der Schule für Gestaltung geführten Studiengänge im BBT-Bereich rückwirkend auf Herbst 1997/98 als Fachhochschulstudiengänge anerkannt.
Gestützt auf diesen Bundesratsentscheid erfolgte im Juni 1998 ein Verhandlungsangebot des Regierungsrats des Kantons Basel-Stadt an den Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft zur gemeinsamen Führung der gestalterischen Fachhochschulstudiengänge und deren Integration in die FHBB. In dieses Verhandlungsangebot eingeschlossen waren die beiden kantonal geführten Studiengänge der Schule für Gestaltung Freie Kunst und Lehramt für bildende Kunst (LbK). Auch diese Studiengänge werden auf Fachhochschulniveau angeboten, denn sie können nicht als Rumpfangebote an der Allgemeinen Gewerbeschule (AGS) weitergeführt werden.
An der gemeinsamen Sitzung der beiden Regierungen vom 2. Juni 1998 wurde beschlossen, das Angebot der baselstädtischen Regierung dem Fachhochschulrat der FHBB vorzulegen und dessen fachliche Stellungnahme einzuholen. Der Fachhochschulrat hat eine Arbeitsgruppe unter dem Präsidium des Direktors der FHBB eingesetzt. Die Gruppe bestand aus einer Vertreterin der EKD BL, einem Vertreter des Erziehungsdepartements Basel-Stadt, einer Vertreterin des Fachhochschulrats sowie des Direktors der Schule für Gestaltung. Diese Arbeitsgruppe hat dem Fachhochschulrat im Dezember 1998 einen Zwischenbericht und am 3. Februar 1999 einen Schlussbericht vorgelegt, welcher vom Fachhochschulrat zustimmend zur Kenntnis genommen wurde.
Der Fachhochschulrat schloss die Beratung dieses Berichts mit verschiedenen Empfehlungen an die Kantonsregierungen ab: Die fünf Studiengänge auf der Tertiärstufe sollen in Form eines Departements Gestaltung in die FHBB integriert werden. Da dies für den Kanton Basel-Landschaft eine erhebliche Mehrbelastung darstellt, schlug der Fachhochschulrat vor, dass der Kanton Basel-Stadt eine Mehrleistung bei der Infrastruktur sowie bei der Finanzierung der kantonal getragenen Studiengängen erbringen sollte. Zudem wurde empfohlen, an der gegenwärtigen Studiendauer von drei(einhalb) Jahren festzuhalten. Diese Beschlüsse führten zum entsprechenden Angebot der Regierung Basel-Stadt an die basellandschaftliche Regierung. Damit war der Weg frei für die Beschlussfassung der Regierungen und der Vorlage des Geschäfts an die Parlamente.