1999-165_1.htm
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-165 vom 31. August 1999
Dekret zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch über Ehe- und Partnerschaftsvermittlung, Eheungültigkeit, Ehescheidung und Ehetrennung
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
I. Ausgangslage
Die Eidgenössischen Räte verabschiedeten am 26. Juni 1998 das Gesetz betreffend Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) zu den Bereichen Personenstand, Eheschliessung, Scheidung, Kindesrecht, Verwandtenunterstützungspflicht, Heimstätten, Vormundschaft und Ehevermittlung. Nachdem innert Frist das Referendum nicht zustande gekommen ist, erfolgt die Inkraftsetzung der Änderung auf 1. Januar 2000. Auf diesen Zeitpunkt müssen die kantonalen Einführungsbestimmungen angepasst werden.
Den Schwerpunkt der Revision bildet das Scheidungsrecht. Das in diesem Bereich heute noch geltende ZGB von 1907 entspricht schon lange nicht mehr den gewandelten gesellschaftlichen Verhältnissen und Realitäten. Die Rechtsprechung hat die Gesetzesauslegung zwar fortlaufend den sich wandelnden Anschauungen angepasst, doch ist diese Gesetzesinterpretation immer wieder an Grenzen gestossen. Mit der Änderung wird das Gesetz nun teilweise auch der geänderten Scheidungspraxis angepasst.
Die Anpassung des Scheidungsrechts führt daneben zu gewissen Neuregelungen im Bereich des Kindesrechts.
Die weiteren Änderungen betreffen die Bestimmungen über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschliessung. Im Obligationenrecht wird zudem die Ehe- und Partnerschaftsvermittlung geregelt.
Schliesslich wurde die Gelegenheit der Gesetzesänderung genutzt, einige kleinere Bereinigungen im ZGB vorzunehmen