1999-164_2.htm

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-164 vom 31. August 1999


Neubau Werkstatt- und Bürogebäude für die Abteilung Signalisation des Tiefbauamtes in Liestal; Baukreditvorlage


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





3. Begründung

3.1 Tauschvertrag zwischen Basellandschaftlicher Kantonalbank und Coop Basel-Liestal-Fricktal


Coop Basel-Liestal-Fricktal (nachfolgend mit Coop bezeichnet) betreibt an der Rheinstrasse in Frenkendorf ein Einkaufszentrum und beabsichtigt, diesen stark frequentierten Verkaufspunkt in grossem Rahmen zu erweitern und die bisher offen abgestellten Kundenfahrzeuge in einer Autoeinstellhalle unterzubringen. Zur Verwirklichung dieses Vorhabens benötigt Coop jedoch das im Eigentum der Basellandschaftlichen Kantonalbank stehende Nachbargrundstück Parzelle B1027 in Frenkendorf, welches diese für den Kanton hält. In Hinblick auf das Bauvorhaben ersuchte Coop die Bau- und Umweltschutzdirektion 1994 zu prüfen, ob die Regierung einem Verkauf der erwähnten Liegenschaft zustimmen würde. Die auf dem Grundstück sich befindenden Gewerbebauten werden seit Jahren vom Kanton gemietet, der darin die Abteilung Signalisation des Tiefbauamtes untergebracht hat. Eine Veräusserung dieser Liegenschaft hätte die Dislokation des dort zu einem tiefen Mietzins untergebrachten Dienstzweigs zur Folge. Ein zweckmässiger Ersatz in einem bestehenden Gebäude ist zur Zeit aber nicht verfügbar.


Nachdem die Gemeindeversammlung von Frenkendorf dem Quartierplan zur Erweiterung des Coop-Centers Frenkendorf unter Einbezug der im Eigentum der Basellandschaftlichen Kantonalbank stehenden Parzelle B1027 zugestimmt hat und nun nur noch die regierungsrätliche Genehmigung zur Planung aussteht, haben Coop und die Vertreter der Bau- und Umweltschutzdirektion vorbehältlich der regierungsrätlichen Zustimmung folgenden Landabtausch vereinbart:


- Die Basellandschaftliche Kantonalbank tritt Coop die Liegenschaft B1027 in Frenkendorf mit den Gewerbebauten Rheinstrasse 19 und 21 zu Eigentum ab. Dagegen tritt Coop an die Basellandschaftliche Kantonalbank eine Geschäftsliegenschaft in Liestal wertgleich ab.


- Coop leistet zudem an den Kanton Basel-Landschaft, als Mieter der Geschäftsräume Rheinstrasse 19 und 21 in Frenkendorf für seine unnütz werdenden Investitionen im Mietobjekt und seine Bereitschaft, das Mietobjekt per 31. Dezember 2000 aufzugeben, unpräjudiziell eine Pauschale von Fr. 2'000'000.--.




3.2 Heutige Situation Signalisation


Im Jahre 1973 wurden die Räumlichkeiten der ehemaligen Festungswache an der Rheinstrasse 19 und 21, in Frenkendorf als vorübergehendes Provisorium bezogen.


(Vorgesehene Provisoriumsdauer von 5 bis max. 10 Jahren).


Das vorhandene Raumangebot reichte jedoch nicht aus, um sämtliche Fahrzeuge, Maschinen, Geräte und Materialien unterzubringen.


Es mussten noch zusätzliche Räumlichkeiten an der Frenkendörferstrasse in Liestal, auf dem Areal des Tiefbauamtes und ebenfalls auf dem ehemaligen Areal Schafir + Mugglin genutzt werden.


Mit dieser Lösung konnte der ganze Betrieb der Abteilung Signalisation nicht an einem Ort untergebracht werden, dieser Umstand bildet die Schwachstelle resp. aus betrieblicher Sicht den Mangel in der heutigen Organisation.




3.3 Künftige Situation Signalisation


Nach prüfen von diversen Varianten (siehe Abschnitt 3.4) und bewerten der Vor- und Nachteile dieser Lösungen, hat sich die Bau- und Umweltschutzdirektion für die Realisierung eines Neubaus auf dem Areal des bestehenden Garagebetriebes des Tiefbauamtes an der Frenkendörferstrasse als längerfristig beste Lösung entschieden.


Neben der Standortnähe zu den bereits bestehenden Einrichtungen des Tiefbauamtes in Liestal hat diese Lösung noch folgende Vorteile:


- Nutzung von Synergien durch die Zusammenlegung der Schlosserei von Signalisation, Garagebetrieb, Werkhof Kreis 2 und Wasserbau im Neubau.


- Zusammenlegung der mechanischen Werkstatt von Signalisation, Wasserbau und Strassenverwaltung im bestehenden Gebäude Werkhof Kreis 2.


- Der Neubau befindet sich direkt neben dem Werkhof des Strassenverwaltungskreis 2 und auf dem Areal der Garage des Tiefbauamtes und bildet damit einen ersten Ausbauschritt für weitere räumliche und betriebliche Sanierungen der bestehenden Einrichtungen.


- Die vorhandenen Anlagen des Werkhofes Kreis 2 bzw. des Garagebetriebes wie Farbspritzraum, Waschräume, offene Lagerflächen, Kies-/Sanddepots, Abfall- und Alteisenmulden können ebenfalls durch die Signalisation in nächster Nähe genutzt werden.


- Aufenthalts-/Verpflegungsraum und Besprechungsraum sowie deren Mehrfachnutzung als Schulungs- und Rapportraum sind gemeinsam nutzbar für Abteilung Signalisation, Garage Tiefbauamt und später auch Wasserbau.


- Für den PC-Server und die Telefonanlagen können gemeinsame Einrichtungen mit dem Werkhof des Kreises 2 realisiert werden.




3.4 Alternativen


Die Basellandschaftliche Kantonalbank, als Treuhänderin des Kantons Basel-Landschaft hat dem Kanton je eine Liegenschaft in Liestal und Füllinsdorf als Ersatz für die wegfallenden Objekte in Frenkendorf angeboten. Diese haben sich nach eingehender Analyse der Bausubstanz beider Objekte und wegen der dezentralen Standorte als nicht optimal erwiesen. Ein ins Auge gefasstes Grundstück in Pratteln wurde wegen der gleichen Motive als Ersatzstandort abgelehnt.



Fortsetzung


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