Vorlage 1999-156: Verpflichtungskredit nach dem Energiegesetz (Ausblick 2000) - Entwurf Landratsbeschluss
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-156 vom 3. August 1999
Landratsbeschluss (Entwurf)
über einen Verpflichtungskredit nach dem Energiegesetz - eine Standortbestimmung nach weiteren 4 Jahren und Ausblick über das Jahr 2000
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
vom
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
| 1. | Vom Bericht der Regierungsrates betreffend Verpflichtungskredit nach dem Energiegesetz - eine Standortbestimmung nach weiteren 4 Jahren und Ausblick über das Jahr 2000 wird Kenntnis genommen. |
| 2. | Zur Leistung von Förderungsbeiträgen nach dem Energiegesetz für die Jahre 1999 bis 2003 wird ein weiterer Verpflichtungskredit von 4.0 Mio. Franken zu Lasten des Kontos 2334/365.80-1 bewilligt. |
| 3. | Ziffer 2 dieses Beschlusses untersteht gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung. |
| 4. | Der Regierungsrat legt dem Landrat einen Zwischenbericht vor, falls eine eidgenössische zweckgebundene Energieabgabe eingeführt wird und daraus Mittel an die Kantone überwiesen werden. Die Mittel für die Förderungsbeiträge gemäss Punkt 2 werden in diesem Fall angepasst. |
| 5. | Das Postulat von Alfred Zimmermann (98/082) vom 23. April 1998 betreffend 100 Solardächer fürs Baselbiet wird abgeschrieben. |
Liestal,
Im Namen des Landrats
der Präsident:
der Landschreiber: