LR Protokoll 17. Dezember 1998 (Teil 4)

Protokoll der Landratssitzung vom 17. Dezember 1998



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Fragestunde


1. Remo Franz: Salz ist die Lösung
Kürzlich haben zum Thema von Splitt und Salz auf winterlichen Strassen verschiedene Medien über wissenschaftlich neu bewiesene, aber doch schon alte Erkenntnisse berichtet ("Salz ist viel besser als sein Ruf" (Tages-Anzeiger 8. Dezember 1998).
Die Studie, welche im Auftrag des Bundesamtes für Strassen erstellt worden war kam zum Schluss, dass der Einsatz von Splitt bezüglich Wirtschaftlichkeit, Sicherheit und Umwelt schlecht abschneidet. Das Salz hingegen, gezielt angewendet und kombiniert mit ausschliesslich mechanischer Räumung, bekommt eine gute Note. Sogar in der Ökobilanz schneidet Salz besser als Splitt ab, wenn Herstellung, Transport, Streuen, Wiedereinsammeln und Recycling (oder Entsorgung auf einer Deponie) einberechnet werden. Splitt suggeriere anderseits eine falsche Sicherheit, die gar nicht vorhanden sei. Splitten ist zudem mindestens sechsmal teurer als Salz. Und dies bei wesentlich geringerer Wirkung.
Meines Wissens sind diese Erkenntnisse für den Kanton nicht neu. In zahlreichen Gemeinden wird jedoch per Tafel noch immer stolz der salzlose Winterdienst oder der Splitt-Winterdienst ("Splitt statt Salz") angekündigt.

Fragen:
1. Können Kanton und Gemeinden bei unsachgemässer Behandlung der winterlichen Strassen allenfalls zur Rechenschaft gezogen werden?
2. Wird beim Kanton noch Splitt verwendet, und wenn ja, wo?
3. Ist der Regierungsrat ebenfalls der Meinung, dass überall dort, wo Splitt statt Salz verwendet wird, das Winterkonzept im Lichte der neu aufgezeigten Erkenntnisse überprüft werden müsste?
4. Ist der Kanton bereit, den Gemeinden durch Fachleute in den Strassenverwaltungskreisen seine guten Dienste anzubieten, wenn es darum geht, Salz sinnvoll einzusetzen und den teuren und ökologisch unsinnigen Splitt aufzugeben?
5. Würde der Kanton, wenn er dazu befugt wäre, den Gemeinden raten, die Bezeichnung "salzloser Winterdienst" oder "Splitt statt Salz" durch eine geschicktere Formulierung zu ersetzen?

Regierungspräsidentin Elsbeth Schneider:
Frage 1: Der Strasseneigentümer ist verantwortlich für den Stand der Technik der Strassen. Je nach den zur Verfügung stehenden Mitteln macht er die Stasse benutzbar. Bei der Vernachlässigung seiner Aufgaben könnte der Werkeigentümer auch schadenersatzpflichtig werden.
Frage 2: Splitt wird beim Tiefbauamt nur noch auf wenig frequentierten, aber steilen Nebenstrassen, vornehmlich im oberen Kantonsteil verwendet. Nur noch dort hat der Splitt seine Bedeutung.
Frage 3: Die Doktrin des Winterdiensteinsatzes beim kantonalen Tiefbauamt entspricht längst den Erkenntnissen des Forschungsberichtes. Für den Regierungsrat besteht somit kein Handlungsbedarf.
Frage 4: Die Gemeinden haben Zugang zu den einschlägigen Normen der Vereinigung der Schweizerischen Strassenfachleute (VSS). Ergänzende Auskünfte werden durch das Tiefbauamt gerne gegeben. Für ausführliche Beratungen sind die Dienstleistungen der Privatwirtschaft zu berücksichtigen.
Frage 5: Signalisationen sind auf ihren Informationsgehalt zu prüfen. Hinweise wie zum Beispiel "Splitt statt Salz" oder "reduzierter Winterdienst" sagen wenig über den tatsächlichen Strassenzustand aus und tragen wenig zur Verkehrssicherheit bei.

2. Eric Nussbaumer: Umsetzung der Lärmschutzmassnahmen entlang der SBB-Linie Pratteln - Tecknau
Mit der Annahme der FinÖV-Vorlage ist auch eine Finanzierung der Lärmschutzmassnahmen entlang der SBB-Strecken sichergestellt worden. Die Lärm-Sanie-rungsarbeiten werden voraussichtlich bis ins Jahr 2010 reichen.

Fragen:
1.Bis wann liegt ein regionales Lärm-Sanierungspro-gramm für die Strecke Pratteln-Tecknau vor? Bis wann liegen lokale Teilprogramme für diesen Streckenabschnitt vor?
2. Wie gedenkt der Regierungsrat auf die Prioritätenliste der Lärmsanierungen Einfluss zu nehmen?
3. Hat der Bund bereits ein Rollmaterialszenario (Lärmminderung durch verbessertes Rollmaterial) festgelegt? Wenn ja, wie beeinflusst dieses Szenario den Streckenabschnitt Pratteln-Tecknau und allfällige andere geplante Lärmschutzmassnahmen?


Regierungspräsidentin Elsbeth Schneider:
Frage 1: Das Bundesamt für Verkehr wird im ersten Quartal 1999 dem Bundesrat den zweiten Bericht von der interdepartementalen Arbeitsgruppe (IDA) Eisenbahnlärm überreichen. Dieser Bericht soll in einer nächsten Session im National- und Ständerat behandelt werden. Im ersten Teil dieses Berichtes sind das Lärmsanierungsprogramm und die Prioritäten der Umsetzung dieser Massnahmen dargelegt. Bei der Festlegung der Prioritäten gilt: Erstens das Ausmass der Überschreitung der Imissionsgrenzwerte; zweitens die Anzahl der lärmbetroffenen Personen; drittens das Verhältnis von Kosten und Nutzen.
Frage 2: Die Einflussnahme auf die Prioritätenliste kann nur durch die Eidgenössischen Parlamentarierinnen und Parlamentarier bei der Behandlung dieses Themas erfolgen. Aber wir werden diese von unserer Seite darauf aufmerksam machen und sie bitten, das zu unterstützen.
Frage 3: Im zweiten Teil des Berichtes der IDA wird die Frage der Rollmaterialverbesserung und von den baulichen Massnahmen, deren Finanzierung und die zeitliche Umsetzung behandelt. Es ist vorgesehen, dass rund zwei Drittel dieser Mittel für die akustische Verbesserung eingesetzt werden sollen und ein Drittel für die baulichen Lärmschutzmassnahmen.

3. Heidi Portmann: Stromverbrauch und -kosten sämtlicher staatlicher Gebäude

Fragen:
1. Im Hinblick auf die Strommarktliberalisierung bitte ich den Regierungsrat bekanntzugeben, wie hoch der jährliche Stromverbrauch für kantonale Betriebe wie Verwaltungsgebäude, Strassenbeleuchtung, Schulen, Spitäler insgesamt ist. Bitte Stromverbrauch und Stromproduktion getrennt aufführen, ebenso Verbrauch und Produktion der ARAs.
2. Bei dieser Gelegenheit bitte ich, auch die gesamten jährlichen Kosten für den Stromverbrauch und den -Ertrag (aus der Stromeinspeisung) der kantonalen Betriebe aufzuführen; für die ARAs ebenfalls getrennt.

Regierungspräsidentin Elsbeth Schneider:
Fragen 1 und 2: Der gesamte Stromverbrauch pro Jahr in allen staatlichen Bauten und Anlagen beträgt 35`261 megawattstunden. Davon werden zur Zeit zehn Prozent in eigenen Blockheizkraftwerken erzeugt und 0,3 Prozent mit Solaranlagen. Die gesamten jährlichen Elektrizitätskosten betragen rund 6,2 Millionen Franken. Die Rückspeisung in das EW-Netz erfolgt nur ab Eigenerzeugungsanlagen, welche mit Erdgas betrieben werden. Für eine genauere Aussage als dass sich der Aufwand und der Ertrag ungefähr decken wären vertiefte Abklärungen nötig.

4. Heidi Portmann: Kontenplan der Gemeinden
Mit dem vom Kanton vorgegebenen Kontenplan für die Gemeinden können diese nur unter zusätzlichem Aufwand die Kosten für Wasser, für Strom oder für Heizen für die gesamte Gemeindeverwaltung eruieren. Schon seit Jahren plant der Kanton für die Gemeinden einen Kontenplan einzuführen, der ein einfaches "Zusammenziehen" z.B. der gesamten Stromkosten, der Heizkosten oder der Wasserkosten einer Gemeindeverwaltung ermöglicht.

Fragen:
1. Wird diese Möglichkeit bis spätestens 1. Januar 2000 im Kontenplan der Gemeinden vorhanden sein?
2. Sind entsprechende EDV-Aufträge bereits erstellt?

Regierungspräsidentin Elsbeth Schneider:
Fragen 1 und 2:
Diese Frage wurde vom Statistischen Amt beantwortet: Der revidierte Kontenplan der Gemeinden sieht keine Unterteilung in Wasser, Strom und weitere Energieträger vor. Das heisst, es ist bei der Arbeitsgliederung ein Aufwandskonto für Wasser, Energie und Heizmaterialien vorgesehen. Das entspricht dem gesamtschweizerischen Kontenplanstandard. Der Kontenplan deckt die Bedürnisse der Finanzbuchhaltung ab und kann nicht Konten für alle Informationsarten vorsehen. Die Gemeinden können weitgehend darüber Rechnung führen. Der Kontenplan gibt den Gemeinden die Möglichkeit, über die zur Verfügung stehenden Reihenlaufnummern intern detaillierte Aufteilungen vorzusehen. So können Gemeinden zum Beispiel eine differenzierte Erfassung von Wasser, Strom und weiteren Energieträgern vornehmen. Die freien Laufnummern werden nicht harmonisiert, da diese Detailkontierungsbedürfnisse der Gemeinden unterschiedlich sind.

5. Esther Aeschlimann-Degen: Tramhaltestelle "Steinacker" in Aesch

Dem Vernehmen nach beabsichtigt die Baselland Transport AG die neue Haltestelle "Arlesheimerstrasse" in Aesch Anfang 1999 in Betrieb zu nehmen. Gleichzeitig soll die bestehende Haltestelle "Steinacker", wie im Landratsbeschluss von 1995 festgehalten, nicht mehr bedient werden. Bei der Haltestelle "Steinacker" besteht Unfallgefahr und die geplanten Sicherheitsvorkehrungen sind noch nicht ausgeführt worden.


Fragen:
1. Sind bei der Haltestelle "Steinacker" angemessene Vorkehrungen zur Sicherheit der Fussgänger und Velofahrer vorgesehen?
2. Sind in diesem Zusammenhang Massnahmen vorgesehen, die die Sicherheit der BenützerInnen des dortigen Fussgängerstreifens über die Hauptstrasse verbessern, (Fussgänger und Velofahrer, z.B. vom Schützenmattschulhaus her)?
3. Kann davon ausgegangen werden, dass die Haltestelle "Arlesheimerstrasse" erst in Betrieb genommen wird, wenn die entsprechenden Sicherheitsmassnahmen beim "Steinacker" ausgeführt worden sind?

Regierungspräsidentin Elsbeth Schneider:
Ursprünglich hat der Kanton vorgesehen, gleichzeitig mit der Inbetriebnahme der neuen Haltestelle "Arlesheimerstrasse" die Haltestelle "Steinacker" aufzuheben und den Übergang mit einer Bedarfsschranke für Fussgänger abzusichern. Das Vorgehen ist auch für das Plangenehmigungsverfahren vorgesehen gewesen. Die Gemeinde hat sich jedoch gegen die sofortige Schliessung der Haltestelle "Steinacker" gewehrt. Die BLT schlug darum vor, nach dem Bau der Haltestelle "Arlesheimerstrasse" vorläufig die Haltestelle "Steinacker" noch in Betrieb zu lassen. Erst jetzt, kurz vor Bauabschluss,hat die BLT festgestellt, dass aus fahrplantechnischen Gründen der zusätzliche Halt bei der neuen Haltestelle "Arlesheimerstrasse" Probleme bringen könnte und die Gemeinde um die umgehende Aufhebung von der Haltestelle "Steinacker" bittet. Die Gemeinde äusserte wiederum Bedenken. Der Kanton stellt jetzt fest, dass die eisenbahnrechtliche Plangenehmigung als rechtliche Grundlage für die Aufhebung der Haltestelle "Steinacker" fehlen würde.
Frage 1: Mit der Aufhebung der Haltestelle "Steinacker" ist die Absicherung vom Übergang mit einer Bedarfsschranke für Fussgänger verbunden. Die BLT prüft zur Zeit, ob eine betriebliche Lösung gefunden werden kann.
Frage 2: Zwischen dem Bahnübergang und der Strasse wir ein Warteraum erstellt. Die Strasse wird darum in diesem Abschnitt verschmälert. Das bestehende Provisorium der Mittelinsel wird darum in ein Definitivum umgestaltet.
Frage 3: Nein, die neue Haltestelle "Arlesheimerstrasse" kann, wie sie heute aus der Basler Zeitung entnehmen können, erst ab anfangs Februar 1999 in Betrieb genommen werden. Für die Absicherung des Übergangs "Steinacker" und die Aufhebung der alten Haltestelle muss jedoch noch ein Genehmigungsverfahren gemäss Eidgenössischen Eisenbahngesetz durchgeführt werden, welches erfahrungsgemäss mindestens sechs Monate benötigt und wenn Einsprachen folgen, noch wesentlich länger dauert.

6. Urs Wüthrich: Steuerliche Behandlung von Beiträgen und Spenden an politische Parteien

Mangels staatlicher Parteienfinanzierung müssen die politischen Parteien ihre Arbeit ausschliesslich mit Mitgliederbeiträgen, Spenden und Abgaben von Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern finanzieren. Die Erfahrungen während der letzten Jahre zeigen, dass diese Leistungen steuerlich von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich behandelt werden. Während in Gemeinde A Spenden an Parteien als abzugsberechtigt akzeptiert werden aber
Mitgliederbeiträge nicht vom Einkommen abgezogen werden können, hat Gemeinde B eine umgekehrte Praxis. Gemeinde C lehnt die Abzugsberechtigung für jede Form von Zuwendungen an politische Parteien ab.

Fragen:
1. Können Zuwendungen an politische Parteien gestützt auf die gesetztlichen Bestimmungen und allfällige Gerichtsentscheide grundsätzlich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden?
a) bei den Bundessteuern
b) bei den Staats- und Gemeindesteuern
2. Sind die verschiedenen Formen von Zuwendungen
- Mitgliederbeiträge
- Spenden
- Mandatsabgaben
steuerlich gleich zu behandeln?
3. Bestehen allfällige Einschränkungen bei der Abzugsberechtigung im Zusammenhang mit Maximalbeträgen oder der Zweckbestimmung von Zuwendungen?
4. Werden natürliche und juristische Personen bei der Abzugsberechtigung gleich behandelt?
5. Hat der Regierungsrat im Hinblick auf die bevorstehenden Wahlen die Absicht, im Interesse einer einheitlichen und korrekten Praxis den Steuerverwaltungen der Gemeinden entsprechende Instruktionen zuzustellen?

Regierungsrat Hans Fünfschilling:
Nach unserem Steuergesetz können freiwillige Zuwendungen an Körperschaften und andere, die gemeinnützige Zwecke verfolgen, von der Steuerpflicht befreit werden. Diese Beiträge können abgezogen werden, wenn sie gesamthaft ein Prozent vom steuerbaren Einkommen übersteigen. Eine ähnliche Bestimmung kennt die direkte Bundessteuer, wobei hier die Zuwendungen nach oben begrenzt sind, indem sie zehn Prozent nicht übersteigen dürfen. Neu überlässt das Steuerharmonisierungsgesetz den Kantonen die Freiheit, eine Limite nach oben festzusetzen oder nicht.
Frage 1: Die Rechtsprechung und die Praxis ist in der ganzen Schweiz sehr unterschiedlich. Seit einem Verwaltungsgerichtsurteil von 1980 ist es in Baselland so, dass die Parteien als öffentliche Interessen bezeichnet worden sind. Darum ist die Abzugsfähigkeit bejaht worden. In anderen Kantonen werden diese Spenden und Beiträge nicht befreit, weil diese es so interpretieren, dass die Parteien nicht im öffentlichen Interesse sind, sondern die Interessen der Mitglieder vertreten.
Der Bund hat auch ein klare Regelung im Bundesgesetz: Bei der Bundessteuer kann das nicht abgezogen werden und das ist gleich in der letzen Zeit an einem basellandschaftlichen Fall bestätigt worden.
Wie geht es weiter? Wir haben weiterhin die Interpretation, dass mit dem Steuerharmonisierungsgesetz die Beiträge und Spenden bei den Staatssteuern abgezogen werden können.
Frage 2 und 3: Spenden können auch in Zukunft abgezogen werden. Mitgliederbeiträge können nicht abgezogen werden, weil diese nicht freiwillig sind, weil sie aufgrund der Statuten der Parteien bezahlt werden müssen. Mandatssteuern können gemäss dem Verwaltungsgerichtsurteil von 1980 weiterhin abgezogen werden. Wir werden es so handhaben, bis wir aufgrund eines Entscheides belehrt werden.
Frage 4: Natürliche und juristische Personen werden im Prinzip gleich behandelt, wobei bei den juristischen Personen die "ein Prozent-Klausel" wegfällt, die bei den natürlichen Personen gemäss Artikel 45 des Steuergesetzes nicht gilt.
Frage 5: Für die nächsten zwei Jahre ist das nicht relevant, weil aufgrund des veränderten Steuerharmonisierungsgesetzes alle diese Spenden in den Jahren 1999 und 2000 nicht abgezogen werden können. Diese fallen in die Bemessungslücke, wenn von der zweijährigen auf die einjährige Steuerveranlagung umgestellt wird. Wenn man noch eine Spende an eine Partei machen will, dann muss man das noch dieses Jahr machen - dann ist es abzugsfähig. Die Jahre 1999 und 2000 fallen diese in die Bemessungslücke, was bei der neusten Veränderung des Steuerharmonisierungsgesetzes vor ein paar Monaten vom Bundesparlament beschlossen worden ist.
Genau gleich wie die Abzüge der Säule 3a nicht mehr ins Gewicht fallen, weil auch diese bei uns und bei allen Kantonen, die auf das Jahr 2001 die einjährige Steuerveranlagung umstellen, in die Bemessungslücke fallen.

7. Paul Rohrbach: Überbauung "Stutz" in Lausen

Die Basellandschaftliche Pensionskasse hat im Rahmen der erwähnten Überbauung 77 Wohnungen und 30 Reiheneinfamilienhäuser erstellen lassen. Ende der 80-er Jahre hatte sie einen entsprechenden Konkurrenzwettbewerb ausgeschrieben. Durch das Vorgehen der Pensionskasse war die Ausführung der bisherigen Planung - die Errichtung von 10 bis 11 geschossigen Hochhäusern - verhindert worden.

Fragen:
1. Was unternimmt die Pensionskasse, um den Verkauf bzw. die Vermietung der errichteten Einheiten innert nützlicher Frist zu realisieren?
2. Welches ist der Umfang der im unüberbauten Teil investierten Kapital?
3. Wie werden die Aussichten für die Realisierung einer weiteren Bauetappe beurteilt?

Regierungsrat Hans Fünfschilling:
In den Statuten der Basellandschaftlichen Pensionskasse, die vom Landrat erlassen sind, ist festgehalten, dass die Pensionskasse selbstständig und selber für die Anlage verantwortlich ist. Man könnte sich fragen, ob der Landrat berechtigt ist, zu Detailanlagen Auskunft zu verlangen. Die Politik der Kasse ist, dass auch allen Mitgliedern der Kasse immer detailliert Auskunft gegeben wird. Darum möchte ich die Fragen auch beantworten.
Frage 1: Zur Überbauung Stutz generell: Wenn wir eine Überbauung fertig haben, wird eine erfahrene Immobilienverwaltung beauftragt. Im konkreten Fall haben Orientierungsversammlungen stattgefunden und die üblichen Marketingmassnahmen wie Werbeprospekte und Inserate werden momentan ergriffen.
Frage 2 und 3: Die Gesamtüberbauung wird etappiert realisiert. Zuerst wollen wir schauen, wieviel der Markt abnimmt. Je nach Erfolg der Abnahme und nach Entwicklung der Marktsituation werden die weiteren Etappen gebaut werden. Zur Zeit sind 33`000 m 2 nicht überbaut. Wieviel diese 33`000 m 2 wert haben, ist schwierig zu sagen. Der Quadratmeterpreis dürfte zwischen 300.-- und 400.-- Franken liegen. Für das Land wurde der Einstandspreis von ungefähr 190.-- Franken pro Quadratmeter bezahlt. Das ist das Kapital, welches als Baulandreserve in diesem Moment nicht zinstragend noch vorhanden ist.

8. Walter Jermann: Mehrklassenzulage für Teilpensen Lehrkräfte

An der Primar und Realschule Dittingen werden in zwei Klassen die neun Schuljahre unterrichtet. Die zwei unbefristeten Lehrkräfte erhalten die in der Verordnung vorgesehenen Mehrklassenzulagen. Jedoch Unterrichten an diesen Klassen noch Lehrkräfte mit Teilpensen, die diese Zulagen nicht erhalten.

Fragen:
1. Ist diese Regelung in allen Schulen im Kanton Basel-Landschaft gleich?
2. Ist der Regierungsrat nicht auch der Meinung, dass die Vorbereitungen und Unterricht für beide (Voll oder Teilzeit) gleich gross sind?
3. Ist es dem Regierungsrat bekannt, dass ein Vollpensum an einer Mehrklassenrealschule nicht ausreicht; also sind Teilpensen an Lehrer/innen abzugeben?
4. Ist hier nicht der Grundsatz "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" anzuwenden?
5. Sollte dieser Misstand nicht Rückwirkend korrigiert werden?

Regierungsrat Peter Schmid:
Der Mechanismus der Mehrjahresklassen funktioniert in dieser Weise:
In der Verordnung sind nur die Primarschulen geregelt. Bei den Mehrjahrgangsklassen, in welchen zwei bis drei Jahrgänge in der gleichen Klasse vereinigt sind, steht pro Mehrjahrgangsklasse eine Jahresstunde Entlastung zur Verfügung. Ab vier und mehreren Jahrgänge stehen zwei Stunden Entlastung zur Verfügung.
Die Verordnung sieht für die Realschule aus dem einfachen Grund nichts vor, weil bis das Laufental zum Baselbiet kam eine kleine Minderheit Mehrjahresklassen hatte. Schon damals galt, dass ein Analogieschluss getroffen wird, wenn es eine Mehrjahresklasse in der Real gibt.
Im Laufental hat es mehrere Mehrjahresklassen, die bei der fünften Primar anfangen und bis in die Realschule gehen. Hier hat die Erziehungs- und Kulturdirektion angeordnet, dass diese ebenfalls gleich behandelt werden. Die Meinungsdifferenz, welche zwischen den beteiligten Lehrpersonen, der Schulpflege Dittingen und uns besteht, ist folgende: wir sind der Ansicht, dass die Jahresstunden pro Klasse und nicht pro Lehrkraft sind. Darum stehen in Dittingen für die eine der zwei Mehrjahresklasen, von der 1. bis zur 4. Primarschule, zwei Jahresstunden zur Verfügung. Der zweiten Mehrjahrgangsklasse von der 5. Klasse bis hin in die Realschule stehen auch zwei Jahresstunden zur Verfügung.

Wer bezieht diese Stunden? In der Primarschule ist dies einfacher, weil es in aller Regel die Primarlehrkraft mit 27 Pflichtstunden ist. Diese bezieht im vergleichbaren Fall zwei Stunden Entlastung. Wenn es sich aber um Teilpensen handelt, werden diese anteilmässig aufgeteilt. Als zusätzliche Stunden steht zum Beispiel das Werken auf dem Stundenplan. Dort gibt es keine Entlastung, weil auch kein Spezialprogramm angeboten wird. Es wird in der Gruppe ein ähnliches Programm durchgeführt. Im Fall von Dittingen handelt es sich aus der Sicht der Erziehungs- und Kulturdirektion nicht um das Problem der Gleichstellung, sondern um die ungelöste Frage, wer diese zwei Stunden Entlastung bezieht. Nach unserem Wissensstand bezieht diese Stunden die Klassenlehrperson, sie werden nicht aufgeteilt. Nach der Meinung der EKD wäre es im Fall von Dittingen nach unserem Informationsstand angemessen, diese zwei Jahresstunden Entlastung anteilsmässig aufzuteilen.

Warum das in Dittingen nicht gemacht wird, entzieht sich der Kenntnis der EKD. Da die Regierung bei allen Situationen, wo sich das hochhalten lässt, die Gemeindeautonomie pflegt, hat sich die EKD bis zum heutigen Tag geweigert, in Dittingen zu sagen, wie sie diese Stunden aufteilen sollen.

9. Maya Graf: Wie weiter mit dem Integrationsbericht?

Am 6. Mai 1997 setzte der Regierungsrat eine elfköpfige Kommission für Integrationsfragen ein und beauftragte sie, die heutigen Instrumente und Einrichtungen zur Integration der ausländischen Bevölkerung in unserem Kanton zusammenzustellen und Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zu präsentieren. Die regierungsrätliche Kommission hat darauf ihren Schlussbericht im Juni 1998 an den Regierungsrat weitergeleitet. Er wurde nicht veröffentlicht.

Fragen:
1. Besteht die Kommission für Integrationsfragen noch oder ist sie mit Abschluss des Berichtes aufgelöst worden?
2. Was hat der Regierungsrat in der Zwischenzeit mit dem Bericht gemacht?
3. Ist eine Veröffentlichung vorgesehen?
4. Hat der Regierungsrat vor, bestimmte Vorschläge umzusetzen und/oder hat er dies schon
getan? Wenn ja, welche?
5. Mit welchem Zeitplan ist für die Umsetzung der doch recht dringenden Massnahmen für eine verbesserte Integration von Ausländerinnen und Ausländern zu rechnen?

Regierungsrat Peter Schmid:
Frage 1: Die Regierung hat eine Kommission eingesetzt, welche den Auftrag gehabt hat, zuhanden der Regierung eine Zusammenstellung zu machen, wo überall im Bereich der Staatsverwaltung an Integrationsfragen gearbeitet wird. Zuhanden der Regierung sollte die Kommission weiter Anregungen unterbreiten, wie diese Integration weiter zu entwickeln ist. Die Kommission lieferte ihren Bericht der federführenden Direktion, der JPMD, ab. Das Geschäft wurde der Regierung unterbreitet. Als erste wegweisende Massnahme wurde beschlossen, dass auf den 1. Januar die Zuständigkeit für diese departmentsübergreifende Koordination der JPMD an die EKD übergeht. Meine Antwort ist gewissermassen ein Vorgriff auf den 1. Januar. Diese Kommission, welche Frau Graf anspricht, wird aufgelöst werden. Die Arbeit wurde von der Kommission beendet. Es wird in der Regierung eine definitive Beschlussfassung geben, welche das, was diskutiert worden ist, umfasst. Wenn die Regierung definitiv beschlossen hat, was im einzelnen für Schritte eingeleitet werden sollen, wird diese Kommission für Integrationsfragen aufgelöst und die Arbeit wird verdankt.
Soviel sei schon vor der definitiven Beschlussfassung verraten: Es wird weiterhin eine Arbeitsgruppe zu diesen Fragen geben, allerdings mit einer anderen Zusammensetzung.
Frage 2: Die Regierung hat diesen Bericht zur Kenntnis genommen, diskutiert und Ergänzungs- und Abänderungsvorschläge eingebracht. In Zusammenarbeit der JPMD und der EKD wird der definitive Bericht vorbereitet.
Frage 3: Eine Veröffentlichung dieses Berichtes war nie vorgesehen und wird auch nicht erfolgen. Hingegen hat die Regierung die Auffassung, dass eine öffentliche Information über das, was in den nächsten Jahren zum Thema Integration vorgesehen ist, wichtig ist. Es wird eine Medienveranstaltung geben und der Arbeitsplan wird dem Parlament zugänglich gemacht. Im Einzelnen wird der Landrat via Budget die entsprechenden Schritte jeweils bewilligen.
Frage 4: Das Ziel dieses Berichtes war zunächst einmal eine Bestandesaufnahme. In dem wichtigen und sensiblen Bereich sind viele Menschen tätig, darum ist die Feststellung angebracht, dass sicher die Kommunikation und die Zusammenarbeit der verschiedenen Stellen zu klären, zu verwesentlichen und zu vernetzen sind.
Frage 5: Im Arbeitsplan der Regierung gibt es Prioritätsstufen. Die Regierung hat eine erste Einstufung vorgenommen in kurzfristige, mittelfristige und langfristige Vorhaben. Da die Regierung den definitiven Arbeitsplan erst im ersten Quartal 1999 verabschieden wird, ist eine breitere Information auch erst dann vorgesehen.
Langfristig wird sicher auch die Zusammenarbeit mit Basel-Stadt eine Rolle spielen, weil Integrationsfragen unter einem regionalen Gesichtspunkt angegangen werden sollen.

Maya Graf bedankt sich für die Beantwortung der Fragen und fragt, wie der Zeitplan für die nächsten Jahre detaillierter aussehen wird .

RR Peter Schmid kann die Frage nicht beantworten, weil das die Regierung noch nicht definitiv beschlossen hat. Die definitive Beschlussfassung erfolgt im ersten Quartal.

10. Karl Rudin: Was ist eine Berufsmatur wert?

Ein junger Spitzensportler (amtierender Schweizermeister) hat parallel zu seinem täglichen Trainingsaufwand auch eine beachtliche berufliche Ausbildung gemacht. Nach dem Absolvieren der Berufswahlklasse hat er eine Laboristenlehre und anschliessend eine Laborantenlehre mit
Berufsmatur erfolgreich (Note 5.8) abgeschlossen. Nun wollte er noch die Matur am Gymnasium nachholen. Der Eintritt ins Gymnasium Liestal wurde ihm aber mit der Begründung eines ungenügenden Schulsacks verwehrt. Nun besucht der junge Mann ein privates Gymnasium. An
die Schulkosten leistet der Kanton einen finanziellen Beitrag, weil die Erziehungs- und Kulturdirektion offensichtlich den Entscheid des Gymnasiums Liestal auch fragwürdig findet.

Fragen:
1. Wer hat diesen ablehnenden Entscheid gefällt, die Schulleitung, die Aufsichtskommission oder eine andere Stelle?
2. Können teilautonom geleitete Schulen eigene Aufnahmekriterien festlegen?
3. Ist eine bestandene Berufsmatur tatsächlich so wenig wert, dass ein Übertritt in ein Gymnasium nicht möglich ist?

Regierungsrat Peter Schmid:
Karl Rudin hat mit Recht einen Einzelfall herausgegriffen, der Gelegenheit bietet, zwei Dinge zu erklären.
Was ist eine Berufmatur wert? Darf mit einer erfolgreich absolvierten Berufsmatur an das Gymnasium? Und was geschieht mit hoch engagierten Spitzensportlern?
Seit es die Berufsmaturität gibt, haben die Gymnasien Berufsmaturanden aufgenommen, die allermeisten mit überdurchschnittlich positivem Erfolg. Mit der Berufsmaturität ist der Eintritt ins Gymnasium in Baselland grundsätzlich ermöglicht. Es wird individuell mit den Betroffenen abgemacht, in welches Jahr sie eintreten. Hier spielt der Berufsmaturitätstypus eine Rolle und der gymnasiale Typus, den die Betroffenen zu wählen beabsichtigen.
Wenn sie die technische Berufsmatur gewählt haben und beispielsweise den altsprachlichen Maturitätsteil beschreiten wollen, dann heisst das, möglichst unten einzusteigen. Wenn sie die kaufmännische Berufsmatur machen und den Wirtschaftstypus am Gymnasium wählen, ist es einfacher.

Vereinbart wird das mit dem jeweiligen Rektorat. In der Regel geht das problemlos. In diesem vorliegenden Fall hat die bearbeitende Konrektorin aus dem Gespräch heraus den Eindruck gehabt, dass die sportlichen Interessen dieses Berufsmaturandens so hoch sind, dass sie Bedenken hatte, dass es am Gymnasium funktionieren würde.
Anschliessend hat der Spitzensportler mit dem Sportamt Kontakt aufgenommen. Dieses wies ihn darauf hin, dass es ein Reglement gibt, wie man mit besonderen Leistungsfähigkeiten im musischen oder sportlichen Bereich umgeht. Dort ist vorgesehen, dass Spitzensportler sehr wohl eine Privatschule besuchen können, die flexibler und individueller ist, und daher auf die Trainingszeiten eines Sportlers mehr Rücksicht nimmt. Dieser Mann ging daher an eine Privatschule und bekam von der EKD die Bewilligung, dass er eindeutig unter diese relativ hohen Kriterien des Sportförderungsreglementes falle.

Wenn der betreffende Spitzensportler Rekurs eingelegt hätte, dann hätte ich diesen gutgeheissen. Doch er hat diesen Rekurs-Weg gar nicht beschritten. Der Sportler hat sich offenbar mit der neuen Lösung individuell zufrieden gefühlt.


Es soll nochmals darauf hingewiesen werden: Es gibt zwei Förderungsmöglichkeiten, diese der Berufsmaturität, welche einen Eintritt ins Gymnasium ermöglicht, und die des Spitzensportlers.


Für das Protokoll:
Colette Schneider, Landeskanzlei

Fortsetzung des Protokolls vom 17. Dezember 1998


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