Nichtformulierte Volksinitiative "Hilfe für Arbeitslose"; Gegenvorschlag (Landratsbeschluss)
Landrat / Parlament || Inhalt des Berichts 1998-254 vom 11. Februar 1999
Landratsbeschluss (Entwurf)
betreffend nichtformulierte Volksinitiative "Hilfe für Arbeitslose"; Gegenvorschlag
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Die nichtformulierte Volksinitiative "Hilfe für Arbeitslose" abzulehnen.
2. Der nichtformulierten Volksinitiative "Hilfe für Arbeitslose" folgenden Gegenvorschlag gegenüberzustellen:
"Im zukünftigen Sozialhilfegesetz sind Eingliederungsmassnahmen für bedürftige Personen vorzusehen, die keine Leistungs- oder Beschäftigungsansprüche aus der Arbeitslosenversicherung haben."
3. Die nichtformulierte Volksinitiative "Hilfe für Arbeitslose" und der Gegenvorschlag werden gleichzeitig zur Abstimmung gebracht. Die Abstimmung wird nach dem Verfahren mit bedingter Eventualabstimmung (Doppeltes Ja mit Stichfrage) durchgeführt.
4. Den Stimmberechtigten die Annahme des Gegenvorschlags und die Ablehnung der nicht-formulierten Volksinitiative "Hilfe für Arbeitslose" zu empfehlen.