Kantonales Laboratorium Liestal (Landratsbeschluss)
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-239 vom 17. November 1998
Landratsbeschluss (Entwurf)
Kantonales Laboratorium in Liestal,
Kredit für den Erwerb sowie Projektierungskredit für die Sanierung der Liegenschaft;
Erwerbs- und Projektierungskreditvorlage
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
Vom
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Dem Erwerb der Parzellen 91 und 4043, GB Liestal, mit den Gebäuden Hammerstrasse 1 und 3 im Eigentum der Basellandschaftlichen Kantonalbank, als Treuhänderin des Kantons, durch den Kanton Basel-Landschaft wird zugestimmt und der erforderliche Verpflichtungskredit von Fr. 5 000 000.-- zu Lasten des Kontos 2320.503.30-180 als neue Ausgabe wird bewilligt.
2. Für die Projektierung bis und mit Baukreditvorlage für Sanierungen an der erworbenen Liegenschaft wird zu Lasten des Kontos 2320.503.30-180 als gebundene Ausgabe ein Verpflichtungskredit von Fr. 700 000.-- bewilligt.
3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses untersteht gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.