Kantonales Laboratorium Liestal (Landratsbeschluss)

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-239 vom 17. November 1998


Landratsbeschluss (Entwurf)


Kantonales Laboratorium in Liestal,
Kredit für den Erwerb sowie Projektierungskredit für die Sanierung der Liegenschaft;
Erwerbs- und Projektierungskreditvorlage


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





Vom

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:


1. Dem Erwerb der Parzellen 91 und 4043, GB Liestal, mit den Gebäuden Hammerstrasse 1 und 3 im Eigentum der Basellandschaftlichen Kantonalbank, als Treuhänderin des Kantons, durch den Kanton Basel-Landschaft wird zugestimmt und der erforderliche Verpflichtungskredit von Fr. 5 000 000.-- zu Lasten des Kontos 2320.503.30-180 als neue Ausgabe wird bewilligt.


2. Für die Projektierung bis und mit Baukreditvorlage für Sanierungen an der erworbenen Liegenschaft wird zu Lasten des Kontos 2320.503.30-180 als gebundene Ausgabe ein Verpflichtungskredit von Fr. 700 000.-- bewilligt.


3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses untersteht gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.



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