Kantonales Laboratorium Liestal

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-239 vom 17. November 1998


Kantonales Laboratorium Liestal
Kredit für den Erwerb sowie Projektierungskredit für die Sanierung der Liegenschaft


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





7. Termine

Vorbehältlich der Zustimmung zum Erwerb der Liegenschaft durch den Landrat, muss ab rechtsgültigem Beschluss mit einer Planungs- und Realisationszeit von 3 Jahren gerechnet werden.




8. Kosten und Finanzierung


8.1 Investitionskosten (ohne Erwerb)


Eine Grobschätzung der Investitionskosten für Sanierung und Ausbauergänzungen der zu erwerbenden Liegenschaft auf der Basis von Flächen- und Elementwerten ergibt folgende Summe:



Das Projekt ist im Investitionsprogramm 1998 - 2008 eingestellt.


Bei einer Variante Neubau für das AC-Laboratorium müsste noch zusätzlich mit geschätzten Investitionskosten von Fr. 2,3 Mio. gerechnet werden.




8.2 Projektierungskosten




8.3 Projektfinanzierung


Der Bund beteiligt sich nicht an den Kosten für die Kantonalen Laboratorien, es sind keine Beiträge von Seite Dritter zu erwarten.




8.4 Folgekosten


Betriebliche Folgekosten (Personal- und Sachkosten) als Auswirkung bei Kauf der Liegenschaft und Verwirklichung der Sanierungsmassnahmen sind keine zu erwarten.


Als bauliche Folgekosten fallen die üblichen Abschreibungs-, Zins-, Unterhalts- und Gebäude-nebenkosten an.




9. Parlamentarische Vorstösse


Mit der Überweisung des Postulates 97/167 hat der Landrat den Regierungsrat am 4. Dezember 1997 beauftragt, eine Zusammenlegung der kantonalen Laboratorien von Basel-Stadt und Basel-Landschaft zu prüfen. Mit einer auf den 1. Februar 1998 in Kraft getretenen Vereinbarung über eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den beiden kantonalen Laboratorien hat der Regierungsrat dieser Forderung bereits zu einem guten Teil entsprochen. Die beiden Laboratorien haben zu diesem Zweck die Vollzugsaufgaben schwerpunktmässig unter sich aufgeteilt und koordinieren den Vollzug. Jedes Labor verfügt zwar nach wie vor über ein Basisinstrumentarium, speziell teure Analysegeräte werden jedoch nur noch gemeinsam beschafft und betrieben. Die vorhandenen personellen, technischen und finanziellen Mittel lassen sich dadurch wesentlich effizienter nutzen.


Mit der vorgeschlagenen Sanierung des Kantonalen Laboratoriums im Schönthal, Gemeinde Liestal, wird für die Zukunft kein Präjudiz geschaffen. Auch bei einem noch engeren Zusammengehen der beiden Laboratorien könnte auf die Räumlichkeiten am Standort Schönthal nicht verzichtet werden, da die gegenwärtigen Platzverhältnisse im baselstädtischen Labor dies nicht zulassen.




10. Antrag


Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir Ihnen, gemäss beiliegendem Entwurf zu beschliessen.


Liestal, 17. November 1998
Im Namen des Regierungsrates
die Präsidentin: Schneider-Kenel
der 2. Landschreiber: Achermann



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