Kantonales Laboratorium Liestal

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-239 vom 17. November 1998


Kantonales Laboratorium Liestal
Kredit für den Erwerb sowie Projektierungskredit für die Sanierung der Liegenschaft


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





4. Erwerb des Laborgebäudes ex Ciba-Geigy im Schönthal in Liestal

4.1 Standort , Baustruktur


Der Standort der Parzelle Nr. 91 Schönthal liegt an der nördlichen Grenze der Gemeinde Liestal, angrenzend an die Gemeinde Füllinsdorf.


Siedlungsräumlich gehört die zu erwerbende Liegenschaft zum Gewerbegebiet und Dienstleistungszentrum der Gemeinde Füllinsdorf.


Das bestehende Gebäude ist ein zweigeschossiger Laborbau auf beiden Geschossen unterteilt in eine ostseitige Hauptnutzungszone mit Laborräumen und eine westseitige Nebenraumzone mit Laborhilfs- und Büroräumen. Ebenfalls vorhanden sind eine Heizungs- und Lüftungszentrale, eine Abluftzentrale, ein Schutzraum und eine Elektro- resp. Telefonzentrale.


Die Tragstruktur des Gebäudes besteht aus Profilstützen und Trägern in Baustahl mit massiven Stahlbetondecken resp. Betonboden.


Die nichttragenden Wände der Raumunterteilung bestehen vorwiegend aus einem Leichtbausystem, teils auch aus Backstein verputzt.


Die Fassade des Gebäudes besteht aus Stahlblechpaneelen mit einer Kernwärmedämmung von 3 cm Styropor.


Die Laborräume sind mit den notwendigen Labormöbeln und -kapellen in modularer Bauweise eingerichtet.


Die heute durch das Kantonale Laboratorium betriebenen Räume sind weitgehend vollständig eingerichtet und bedürfen keiner Nachrüstung in Bezug auf Einrichtungen und Ausstattung.




4.2 Energetische Aspekte, Haustechnik


Das Gebäude wurde Ende der 60-er Jahre erstellt, in einer Zeitspanne also, die geprägt war von billiger Energie und baulicher Hochkonjunktur.


Die energetisch ungünstige Gebäudehülle mit Wärmedämmungen von 3 - 4 cm Dicke, nicht wärmegedämmten Bauteilübergängen sowie eine für Laborbauten übliche Lüftungsanlage mit hohem Luftwechsel, jedoch ohne Wärmerückgewinnung bewirken einen sehr hohen Energieverbrauch (Energiekennzahl ca. 2000 MJ/m2 a gegenüber dem Durchschnitt der übrigen kant. Gebäude von ca. 450 MJ/m2 a).


Die Beheizung des Gebäudes erfolgt mit Flüssiggas (Propan).


Die rund 30-jährigen Haustechnik-Installationen sind am Ende der Funktions- und Gebrauchs-tauglichkeit, vorallem die Lüftungsanlagen, und sind entsprechend sanierungsbedürftig.




4.3 Erwerb


Liegenschaftsgeschichte


Im Zuge der Aufgabe des Produktionsstandortes Niederschöntal in Füllinsdorf hat die Ciba-Geigy AG den Immobilien-Komplex in den achtziger Jahren weitgehend veräussert, das Laborgebäude Hammerstrasse 3 jedoch für einen allfälligen Eigenbedarf zurückbehalten. 1989 vermietete die Eigentümerin das Objekt an den Kanton und entschied sich schliesslich, die noch in ihrem Eigentum verbliebenen Liegenschaften zu veräussern. Im Jahre 1990 wurden die Laborräume an die Bedürfnisse des Kantonalen Labors angepasst, ebenfalls musste eine umfassende Asbestsanierung durchgeführt werden.


Weil sich das Kantonslabor inzwischen in den Mieträumen sehr gut eingerichtet hatte, und ein Verkauf an einen Dritten wohl einen Umzug mit grossen Kostenfolgen in eine Ersatzliegenschaft oder Neubau zur Folge gehabt hätte, hat sich der Regierungsrat 1994 entschlossen, das Objekt inkl. aller Einrichtungen durch die Basellandschaftliche Kantonalbank treuhänderisch erwerben zu lassen. Diese hat das vorbestandene Mietverhältnis mit dem Kanton weitergeführt.




Liegenschaftsbeschrieb


Für die Ermittlung des Verkehrswertes der in der Stadtgemeinde Liestal liegenden Grundstücke sind folgende Daten preisbestimmend:


Parzelle 91, 53 a 35 m 2 , mit folgenden Bauten:


- Trafostation Hammerstrasse 1, Gebäudeversicherungsneuwert Fr. 110 000.--, Bauvolumen ca. 240 m 3 SIA, Baujahr 1904


- Büro- und Laborgebäude, Hammerstrasse 3, Gebäudeversicherungsneuwert
Fr. 8 142 000.--, Bauvolumen 13 280 m 3 SIA, Baujahr 1969


Parzelle 4043, 11 a 02 m 2 Anmerkungsparzelle (Erschliessungsstrasse zur Hammerstrasse), davon 29/100-Miteigentum


Beide Objekte liegen in der Gewerbezone G1 mit einer maximalen Gebäudehöhe von 15 m.




Verkehrswert-Ermittlung


Die Trafostation Hammerstrasse 1 wird, weil sie keinen wirtschaftlichen Wert darstellt, vollständig vernachlässigt.




Erwerbspreis


Die Liegenschaft soll zum Verkehrswert von Fr. 5 000 000.-- erworben werden.



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