Kantonales Laboratorium in Liestal, Kredit für den Erwerb sowie Projektierungskredit für die Sanierung der Liegenschaft (Landratsbeschluss)
Landrat / Parlament || Inhalt des Berichts 1998-239 vom 1. September 1999
Landratsbeschluss (Entwurf)
Kantonales Laboratorium in Liestal, Kredit für den Erwerb sowie Projektierungskredit für die Sanierung der Liegenschaft; Erwerbs- und Projektierungskreditvorlage
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
Vom
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
| 1. | Dem Erwerb der Parzellen 91 und 4043, GB Liestal, mit den Gebäuden Hammerstrasse 1 und 3 im Eigentum der Basellandschaftlichen Kantonalbank, als Treuhänderin des Kantons, durch den Kanton Basel-Landschaft wird zugestimmt und der erforderliche Verpflichtungskredit von Fr. 5 000 000.-- zu Lasten des Kontos 2320.503.30-180 als neue Ausgabe wird bewilligt. |
| 2. | Für die Projektierung bis und mit Baukreditvorlage für Sanierungen an der erworbenen Liegenschaft wird zu Lasten des Kontos 2320.503.30-180 als gebundene Ausgabe ein Verpflichtungskredit von Fr. 700 000.-- bewilligt. |
| 3. | Die Ziffer 1 dieses Beschlusses untersteht gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung. |
| 4. | Das Postulat Nr. 97/167 von Beatrice Geier vom 4. September 1997, das die Prüfung einer Zusammenlegung oder Zusammenarbeit der Kantonalen Laboratorien in der Region verlangt, wird als erfüllt abgeschrieben. |