Beantwortung des Postulates von Landrätin Beatrice Geier (97/167) betreffend Zusammenlegung oder Zusammenarbeit der Kantonalen Laboratorien

Landrat / Parlament || Inhalt des Berichts 1998-239 vom 1. September 1998


Landratsbeschluss (Entwurf)


Beantwortung des Postulates von Landrätin Beatrice Geier (97/167) betreffend Zusammenlegung oder Zusammenarbeit der Kantonalen Laboratorien


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





Das Postulat ist pendent. Der Zusammenhang mit der Erwerbs- und Projektierungskreditvorlage ist evident, und die Bau- und Planungskommission hat sich bereits intensiv mit der Materie vertraut gemacht. Deshalb möchten wir der Kommission vorschlagen, dem Landrat einen Abschreibungsantrag im Rahmen dieses Geschäftes zu stellen. Nachfolgend sind die Argumente, die für eine Abschreibung sprechen, ausführlich dargelegt. Auch der Wortlaut des Postulates und des Ueberweisungsantrages sind der Vollständigkeit halber nochmals aufgeführt.

Landrätin Beatrice Geier hat am 4. September 1997 ein Postulat betreffend Zusammenlegung oder Zusammenarbeit der Kantonalen Laboratorien eingereicht. Der Vorstoss hat folgenden Wortlaut:


«In den beiden Halbkantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt gibt es zahlreiche Laboratorien, die dieselben Untersuchungen durchführen, z.B. für die Kantonschemiker, das Lebensmittelinspektorat, das Veterinäramt, die Umweltschutzbehörden, um nur einige aufzuzählen.


Ich bitte den Regierungsrat zu prüfen und darüber zu berichten


- welche Laboratorien im Kanton Basel-Landschaft und Kanton Basel-Stadt bestehen;


- wie im Interesse einer Stärkung unserer Region und zum Erzielen von Einsparungen für gewisse Untersuchungen ein Zentrallabor beider Basel geschaffen werden kann oder wie mindestens einzelne Labors aus den beiden Halbkantonen zusammengelegt werden können.»


Anlässlich der Diskussion um die Überweisung des Postulats an der Landratssitzung vom 4. Dezember 1997 wurde von Landrätin Rita Kohlermann präzisiert, dass mit dem Vorstoss nicht eine vollständige Zusammenlegung bzw. Fusion der kantonalen Laboratorien anvisiert werde, sondern dass es primär um eine Verbesserung der bereits bestehenden Zusammenarbeit und damit um eine Effizienzsteigerung gehe. Das Postulat solle der Regierung Gelegenheit für eine vertiefte Abklärung dieser Fragen geben. In diesem Sinne überwies der Landrat den Vorstoss mit 37 zu 20 Stimmen.




Antwort auf das Postulat:


Laboratorien der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt


Die Laboratorien, welche die Bereiche Umwelt, Lebensmittel, Trinkwasser, Stoffe/Gifte sowie Chemie-, Biologie- und Atomsicherheit abdecken, sind in den beiden Kantonen sehr unterschiedlich organisiert. Das Kantonale Labor Basel-Stadt vollzieht zusätzlich zur Lebensmittelgesetzgebung noch die Gift-, Störfall-, Stoff- und Bodenschutzverordnungen. Diese letztgenannten Aufgaben sind im Kanton Basel-Landschaft dem Amt für Umweltschutz und Energie sowie dem Sicherheitsinspektorat übertragen. Die Kontrolle des Trinkwassers obliegt in Basel-Landschaft dem Kantonalen Labor, während sie in Basel-Stadt mehrheitlich durch die Industriellen Werke Basel (IWB) wahrgenommen wird. Nachfolgend werden Aufgaben und Organisation der einzelnen Labors näher umschrieben.




Laboratorien im Kanton Basel-Landschaft


Kantonales Laboratorium Basel-Landschaft


Aufgaben:


Hoheitliche Tätigkeiten


- Vollzug der eidg. Lebensmittelgesetzgebung und der kantonalen Vollzugsverordnung.


- Teilvollzug des Epidemiengesetzes (Badewasserkontrollen und Lebensmittelvergiftungen)


Diese hoheitlichen Tätigkeiten bestehen im Wesentlichen in der Durchführung von Inspektionen, in der Erhebung von Proben und deren Analyse, im Erstellen von Inspektions- und Untersuchungsberichten, im Anordnen bzw. Ergreifen von Massnahmen, in der Organisation der amtlichen Pilzkontrolle sowie der Information der Öffentlichkeit.


Dienstleistungen


Neben der Erfüllung der vorerwähnten hoheitlichen Aufgaben erbringt das Kantonale Laboratorium Basel-Landschaft auch eine ganze Palette von Dienstleistungen. Dabei handelt es sich vor allem um folgende Aktivitäten:


- Untersuchungen im Auftrag von Kantonstierarzt und Kantonsapotheker


- Badewasseruntersuchungen


- Überwachung des Trinkwassers im Auftrag der Gemeinden


- Betäubungsmitteluntersuchungen im Auftrag von Statthalterämtern und Staatsanwaltschaft


- Mitwirkung im Rahmen der kantonalen C-Pikettorganisation


- Mitwirkung im Kantonalen Krisenstab (KKS)


- Beratung und Unterstützung bei Ereignissen (z.B. bei Lebensmittelvergiftungen, Trinkwasserverschmutzungen usw.)


- Fallweise Unterstützung anderer Amtsstellen


- Gutachten und Analysen (Zertifikate, Rezepturen usw.) für Dritte gegen Entgelt (vor allem für Lebensmittelproduzenten)


- Auskunftsdienst für die Bevölkerung und Information über die Medien


- Mitwirkung in internationalen, nationalen und kantonalen Kommissionen


- Mitwirkung bei Vernehmlassungen sowie Verfassen von Mitberichten bei eidgenössischen und kantonalen Gesetzesvorlagen


- Publikation von wissenschaftlichen Arbeiten




Organisation:


Das Kantonale Laboratorium Basel-Landschaft ist zur Zeit folgendermaßen gegliedert:


Leitung: Kantonschemiker und Stellvertreter, Sekretariat (4 Stellen)


Hauptabteilung Chemie (8 Stellen)


Hauptabteilung Mikrobiologie (3 Stellen)


Lebensmittelinspektorat (2 Stellen)


Trinkwasserinspektorat (2,9 Stellen)


Insgesamt sind zur Zeit ganz oder teilweise 26 Personen beschäftigt. Von den 19,9 Sollstellen entfallen ungefähr 9 Stellen auf den hoheitlichen Vollzug der Gesetze und 10,9 Stellen auf die eigentliche Labortätigkeit.




AUE-Umweltschutzlabor Basel-Landschaft


Aufgaben:


Der Bau- und Umweltschutzdirektion, vertreten durch das Amt für Umweltschutz und Energie, obliegen im Rahmen der Staatsverfassung und der geltenden Gesetzgebung Vollzugsaufgaben im Bereich Abfallwirtschaft, Gewässerschutz, Wasserschutz, Bodenschutz, Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen sowie dem Verkehr mit Giften.




Organisation:


Fachbereich Boden (1,5 Stellen)


Fachbereich Wasser (4,5 Stellen)


Abfall, Stoff, Gift und Umweltberatung (4,5 Stellen)


Analytik (8 Stellen)


Es bestehen 18,5 Sollstellen, wobei in der Analytik (Labortätigkeit) 8 Personen beschäftigt sind.




Weitere Labors


Neben dem Kantonalen Laboratorium und dem Umweltschutzlabor betreibt der Kanton noch weitere Labors:


- Labor der Kantonsapotheke
- Medizinische Laboratorien der Kantonsspitäler Bruderholz und Liestal
- Labor des Römermuseums


Diese Labors haben jedoch spezifische eigenständige Aufgaben und werden deshalb im vorliegenden Zusammenhang nicht näher beschrieben.




Laboratorien im Kanton Basel-Stadt


Im Jahre 1994 wurden die Tätigkeiten und Organisationsstrukturen der Basler Verwaltung eingehend überprüft (REKABAS). In diese Überprüfung waren die unten beschriebenen analytisch tätigen Institutionen ebenfalls einbezogen. Die Zuständigkeiten sowie die Strukturen dieser Laboratorien wurden im Hinblick auf mögliche Einsparungen kritisch hinterfragt. Es wurden Vereinbarungen getroffen und die Zusammenarbeit wurde noch intensiviert. Am Kantonalen Laboratorium Basel-Stadt konnten in der Folge 12 Prozent des Personalbestandes eingespart werden. Heute sieht die Situation wie folgt aus:




Kantonales Laboratorium Basel-Stadt


Aufgaben:


Hoheitliche Tätigkeiten


- Vollzug der eidgenössischen Lebensmittelgesetzgebung und der kantonalen Vollzugsverordnung


- Teilvollzug des eidgenössischen und des kantonalen Umweltschutzgesetzes sowie Vollzug der eidgenössischen Störfallverordnung


- Vollzug der eidgenössischen Stoffverordnung


- Vollzug der eidgenössischen Bodenschutzverordnung und kantonalen Vollzugsverordnung


- Vollzug der eidgenössischen Giftgesetzgebung


- Teilvollzug des Epidemiengesetzes (Badewasserkontrollen)


Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt nimmt somit verschiedene Aufgaben wahr, die im Kanton Basel-Landschaft beim Umweltschutzlabor liegen.




Dienstleistungen


- Badewasseranalytik


- Führen einer kantonalen Geruchsmeldestelle mit Abklärungsfunktion


- Beteiligung am Kantonalen Führungsstab (KFS)


- Beratung und Unterstützung bei Ereignissen


- Fallweise Unterstützung anderer Amtsstellen


- Gutachten und Analysen für Dritte gegen Entgelt (Zertifikate, Rezepturen etc.)


- Auskunftsdienst für Einwohner des Kantons und Information der Medien


- Führen einer Fachbibliothek im Rahmen des Bibliothekenverbundes


- Mitwirkung in internationalen, nationalen und kantonalen Kommissionen


- Mitwirkung bei Vernehmlassungen sowie Verfassen von Mitberichten bei eidgenössischen und kantonalen Gesetzesvorlagen


- Publikation von wissenschaftlichen Arbeiten




Organisation


- Leitung und Sekretariat


- Abteilung Lebensmittel


- Abteilung Stoffe und Gebrauchsgegenstände


- Abteilung Mikrobiologie und Lebensmittelinspektorat


- Abteilung Chemie- und Biosicherheit


Das Kantonale Laboratorium BS ist zur Zeit mit 42 Sollstellen dotiert.




Labor des Veterinäramtes


Dotiert mit einer Laborantinnenstelle, ist das Labor ganz speziell auf die Bedürfnisse des Schlachthofes ausgerichtet und führt ausschließlich mikrobiologische Routinenanalysen durch.




Gewässerschutzlabor


Das Gewässerschutzlabor ist für die Analytik im Bereich Gewässer und Abwasser sowie Abfälle und Deponien zuständig. Das Labor ist mit 10 Planstellen dotiert und befindet sich auf dem Areal der Pro Rheno AG (Kläranlage).




Weitere Labors


Labor des Institutes für Rechtsmedizin


Das Labor wurde in das neue Institut für Rechtsmedizin des Sanitätsdepartementes integriert. Es untersucht Proben im Auftrag der Untersuchungsbehörden und der Polizei der Kantone BS und BL in Zusammenhang mit gerichtlichen Abklärungen. Das Labor ist mit 7 Planstellen dotiert.




Laboratorium der Industriellen Werke Basel (IWB)


Die IWB als Wasserproduzent betreiben ein autonomes Labor. Es untersucht das Wasser vor und nach der Behandlung (Pumpwasser und Leitungswasser). Das Labor ist mit 7,5 Planstellen dotiert.




Medizinisches Labor des Kantonsspitals Basel


Analog zu den Labors der Kantonsspitäler Bruderholz und Liestal.




Antwort auf Frage 2: Schaffung eines Zentrallabors beider Basel?


Die Einheit von analytischem Know-how und Vollzugstätigkeit wie sie zur Zeit besteht, hat sich in der Lebensmittelkontrolle wie im Umweltschutz sehr bewährt. Nachstehend einige Beispiele, die zeigen, dass diese organisatorische Einheit die besten Synergien schafft:


- Eine kritische Lage kann durch autonomes und rasches Handeln gemeistert werden (Epidemien und Krisen, z.B. Trinkwasserverunreinigung Liestal). Labor und Vollzug arbeiten dabei gemäss eingespielter Organisation Hand in Hand.


- im Rahmen der für Lebensmittelbetriebe gesetzlich vorgeschriebenen Selbstkontrolle muss im Vollzug beurteilt werden können, welche Analysen notwendig und sinnvoll sind. Dazu müssen regelmässig Laborspezialisten beigezogen werden. Dieses Know-how muss bei der für den Vollzug verantwortlichen Stelle vorhanden sein.


- Analysenresultate externer Stellen (Firmen, Privatlabors, Kassensturz etc.) müssen bezüglich Relevanz und Plausibilität beurteilt werden können.


- Dasselbe gilt für den Umweltsektor: Auch die Umsetzung der Vollzugsaufgaben im Bereich Umweltschutz erfordert ein hohes Mass an analytischem Know-how. Die Ermittlung umweltrelevanter Daten und die Lösung von analytischen Fragestellungen (z.B. bei Altlasten, Gewässerverschmutzungen usw.) erfordert spezielle Analysemethoden und -techniken.


- Mit Konsumentinnen und Konsumenten, Betrieben und Firmen wurde über die Jahre eine mehrheitlich partnerschaftliche Diskussionskultur aufgebaut; Ansprechpartner im eigenen Kanton werden geschätzt.


Sobald Vollzug und Analytik räumlich oder organisatorisch getrennt werden, geht wertvolles Know-how innert kurzer Zeit verloren zusammen mit den oben geschilderten gut eingespielten Mechanismen und Synergien.




Wertung der erreichten Zusammenarbeit zwischen BS und BL


Die zunehmende Komplexität der Überwachungsaufgaben im Hinblick auf die rasanten Entwicklungen der Technologien, stellt eine ernsthafte Herausforderung an die Kontrollbehörde (Gentechnologie im Lebensmittel- und Umweltschutzbereich, Functional Food mit Medikamenten, neue Krankheitserreger wie BSE, freier Warenverkehr mit der EU, moderne Verkaufskanäle über Internet usw.). Angesichts der voraussehbaren Ausweitungen der Kontrolltätigkeiten kann der Gesundheitsschutz wie auch der Täuschungsschutz ohne zusätzliche Mittel nur dann sichergestellt werden, wenn die bestehenden Ressourcen effizient und effektiv eingesetzt werden.


Aufgrund dieser Überlegungen haben die Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft Anfang 1998 eine enge Zusammenarbeit der beiden Kantonalen Laboratorien beschlossen (siehe Beilage 1). Danach behalten die beiden Kantonslabors nur eine Basis-Analysentätigkeit in Trinkwasser-Chemie und Mikrobiologie bei und teilen im übrigen die anspruchsvolle Analytik unter sich auf. Teure Geräte werden gemeinsam angeschafft, arbeitsintensive Methodenentwicklungen sowie Ausbildungskosten werden auf diese Weise halbiert. Die Analysengeräte sind besser ausgelastet und die aufwendige Kalibrierung und das Bereitstellen der teuren Standardsubstanzen fällt bei einer Untersuchungskampagne nur einmal an (nicht die Anzahl der Proben ist teuer, sondern das Erstellen der Messbereitschaft und die Sicherung der Messresultate).


Es wurden 1998 rund 1000 Proben gemeinsam erhoben und in einem Labor untersucht. Dies entspricht einer Einsparung von ca. 850 Arbeitsstunden. Für das Jahr 1999 wird eine Verdoppelung dieser Werte erwartet, da erstmals ein gemeinsames Jahresprogramm erstellt und somit die Analysentätigkeit mehrheitlich aufgeteilt wurde (Beilage 2). Der materielle Gewinn ist schwierig in Franken zu beziffern, doch dürfte er im ersten Jahr der Zusammenarbeit 1998, für den Kanton Basel-Landschaft ca. 300'000 Franken betragen haben und im laufenden Jahr bei rund 500'000 Franken liegen. Diese Beträge kommen teilweise in den nicht voll ausgeschöpften Budgets (1998: Fr. 199'000.- nicht ausgeschöpft) zum Vorschein. Der andere Teil wird durch die Übernahme der oben erwähnten zusätzlichen Aufgaben in Anspruch genommen.


Als "Nachteil" der Zusammenarbeit ist ein zusätzlicher Koordinationsbedarf zu erwähnen. Dieser wird jedoch mit zunehmender Gewöhnung kleiner und beschränkt sich zur Zeit auf eine gemeinsame Analytikersitzung Anfang Jahr und eine vierteljährlich abgehaltene Sitzung der Amtsleitungen.




Schnittstellen zwischen Kantonalem Laboratorium und Umweltschutzlabor bereinigt


Die Schnittstellen zwischen Umweltschutzlabor und Kantonalem Laboratorium im Kanton Basel-Landschaft liegen in den Bereichen Grundwasser/Trinkwasser sowie im Bereich Boden/Bodenbelastung und Qualität der Anbauprodukte. Vor allem im Bereich Grundwasser, Quellwasser und Trinkwassernutzung haben sich im langjährigen Nebeneinander und Miteinander klare Arbeitsteilungen eingespielt. Das Kantonale Labor überwacht regelmässig im Rahmen des Lebensmittelgesetzes die Trinkwasserqualität der Gemeinden. Das Umweltschutzlabor hingegen kümmert sich um Grund- und Quellwasser im Falle von Unregelmäßigkeiten und Verunreinigungen. Für die junge Disziplin Bodenschutz/Bodenbelastung entwickelte sich eine ähnliche Arbeitsteilung. Das Umweltschutzlabor kümmert sich um die bodenrelevanten Aspekte, gestützt auf die Verordnung über Schadstoffe im Boden und das Kant. Labor um die anbau- und produkte-relevanten Aspekte. Resultateaustausch und deren Diskussion geben Gewähr, dass Doppelspurigkeiten vermieden werden.




Gemeinsame Ausbildung


Bei der Diskussion unter den verschiedenen Amtsstellen kam die Idee auf, dass gemeinsame Ausbildungen oder Kolloquien dem Ziel einer engen Zusammenarbeit sehr förderlich wären. Im Rahmen der EN 45001 Akkreditierung (Qualitätssicherung der Laboratorien) ist die kontinuierliche Ausbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine unabdingbare Forderung. Der organisatorische Aufwand dazu lässt sich bei gemeinsamen Aktivitäten halbieren. Ein weiterer Vorteil wird erzielt, wenn sich die MitarbeiterInnen der verschiedenen Labors kennen und sich die Schwellenangst zu einer Zusammenarbeit leichter überwinden lässt. Die Weiterbildungsanlässe werden publik gemacht und die durch das jeweilige Thema angesprochenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller involvierten Labors nehmen daran teil.




Schlussfolgerungen


Der Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung, der Gift-, Störfall- Stoff- und Umweltschutzverordnungen ist in den beiden Kantonen sehr unterschiedlich organisiert. Eine Neuorganisation einzelner Bereiche hätte unweigerlich ein Umkrempeln fast aller der oben erwähnten Labors und Vollzugsstellen zur Folge. Der Regierungsrat ist der Auffassung, dass nicht das wahllose Zusammenlegen einzelner Labors die meisten Synergien schafft, sondern die Nähe und organisatorische Einheit derselben zu den Vollzugsorganen, wie sie zur Zeit besteht. Die Kantonalen Laboratorien der beiden Kantone arbeiten, vertraglich abgesichert, mittlerweile sehr eng zusammen. Dadurch werden finanzielle Mittel gespart, und zusätzliche Aufgaben konnten ohne zusätzliche Anstellungen bewältigt werden. Der Dialog mit dem Umweltschutzlabor wurde intensiviert und die Abgrenzung der Schnittstellen definiert. Es wurde auch vereinbart, soweit sinnvoll, gemeinsame Kolloquien abzuhalten.


Der Regierungsrat hält die heute in unserem Kanton praktizierte Regelung und Aufgabenteilung für kostengünstig, pragmatisch und zweckmäßig.



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